Vorkommnisse im Amt für Kommunikation sowie Darstellung des Organigramms auf offiziellen Kanälen

(KA 30165)Kleine Anfragen
Liechtenstein06.05.2026
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Type
Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 30165
Start
06.05.2026
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30165
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  • Antwort vom 08. Mai 2026HTML
    7. Mai 2026

    zu Frage 1:

    Der Einleitungstext der Kleinen Anfrage könnte den Eindruck erwecken, dass die Arbeitsweise und Organisation des Amtes für Kommunikation Missstände aufweist und gegen den Amtsleiter ein Verfahren hängig ist. Diese Darstellung ist entschieden zurückzuweisen.

    Der erwähnte Bericht im Vaterland betrifft Plagiatsvorwürfe gegen den Amtsleiter in Bezug auf seine Dissertation an der Wirtschaftsuniversität Wien. Diese Vorwürfe sind nicht neu und wurden von der Wirtschaftsuniversität als zuständige Behörde bereits geprüft. Das Verfahren wurde im Juli 2025 eingestellt, ein neues Verfahren wurde nicht eröffnet.

    Der Ursprung der Plagiatsvorwürfe ist nicht bekannt, allerdings ist ein Zusammenhang mit dem Satellitenprojekt nicht auszuschliessen. Ein Imageschaden für die Landesverwaltung ist durch diese Vorkommnisse nicht ersichtlich.

    zu Frage 2:

    Wie bereits erwähnt, wurde das Verfahren an der Wirtschaftsuniversität Wien betreffend Plagiate in der Dissertation im Juli 2025 eingestellt.

    zu Frage 3:

    Die Aufenthaltsbewilligung stützt sich auf Art. 20 PFZG. Nach dieser Bestimmung kann an EWR-Staatsangehörige bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilt werden.

    zu Frage 4:

    Beim gegenständlichen Dokument handelt es sich nicht um das offizielle von der Regierung genehmigte Organigramm, sondern um eine vom Amt für Kommunikation erstellte Teamübersicht. Der Link auf der Webseite der Amtsstelle ist insofern etwas unglücklich aufgesetzt, da er auf das Organigramm verweist und unter diesem Link auch die Teamübersicht verknüpft ist. Diese ist jedoch wie gesagt nicht Bestandteil des offiziellen Organigramms.

    zu Frage 5:

    Die erwähnten zwei Hunde sind seit 2021 als „chief happyness officers“ in der Teamübersicht des Amtes für Kommunikation aufgeführt. Bislang gab es dazu keine negativen Reaktionen, aber die Regierung erkennt, dass die Auflistung der „chief happyness officers“ in der Aussenwahrnehmung zu Irritationen führt und mit dem Bild der Landesverwaltung als offenes, kundenorientiertes und auf Qualität ausgerichtetes Dienstleistungsunternehmen mit Vorbildfunktion als nicht vereinbar wahrgenommen wird.

  • Frage vom 06. Mai 2026HTML
    5. Mai 2026

    Aus aktuellen Medienberichten, insbesondere in der Zeitung «Vaterland», ergeben sich erhebliche Fragen hinsichtlich der Arbeitsweise und internen Abläufe im Amt für Kommunikation. Berichtet wird unter anderem über mutmassliche Copy-and-Paste-Vorgänge in grösserem Stil sowie ein eingeleitetes Verfahren gegen den Amtsleiter. Parallel dazu wirft die Darstellung des offiziellen Organigramms des Amtes Fragen zur Professionalität und Aussendarstellung der Landesverwaltung auf. So werden darin unter anderem zwei Hunde als «Chief Happiness Officers (CHOs)» geführt .

    Vor diesem Hintergrund wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

    1. Welche konkreten Massnahmen beabsichtigt die Regierung zu ergreifen, um im Zusammenhang mit den erhobenen Vorwürfen einen weiteren Imageschaden für die Landesverwaltung abzuwenden?

    2. Wird seitens der Regierung eine vorübergehende Freistellung des betroffenen Amtsleiters geprüft oder beabsichtigt, solange das Verfahren andauert?

    3. Trifft es zu, dass der Amtsleiter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei der Landesverwaltung auch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten hat, und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese?

    4. Wie beurteilt die Regierung die Tatsache, dass im offiziellen Organigramm des Amtes für Kommunikation zwei Hunde als «Chief Happiness Officers» aufgeführt sind, und wer hat diese Darstellung genehmigt?

    5. Erachtet es die Regierung als angemessen und mit der Würde sowie Seriosität der Landesverwaltung vereinbart, dass auf offiziellen Webseiten oder Publikationen entsprechende Darstellungen von Hunden verwendet werden, und gedenkt sie hier korrigierend einzugreifen?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0