Förderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention
(26.3509)- Type
- Motion
- State
- Überwiesen an den Bundesrat
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 26.3509
- Start
- 26.03.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20263509
- CHE11.06.2026
- Benedikt WürthDie Mitte
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR
- Departement des Innern
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR
- Provisorische Kommission-V
- Definitive Annahme. Der andere Rat hat die gleich lautende Motion angenommen.Ständerat
- Überwiesen an den Bundesrat
- In beiden Räten geplant
- AnnahmeStänderat
- In Ständerat geplant
- Titel des GeschäftesFörderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention
- Antwort BR / Büro
Der Bundesrat ist bereit, im Tierseuchengesetz (TSG; SR 916.40) eine Bestimmung zu schaffen, damit in Härtefällen gezielte Finanzhilfen an Landwirtinnen und Landwirte möglich sind. Es soll aber kein Anspruch darauf bestehen. Je nach Massnahme und Betriebsart kann die Betroffenheit der Tierhaltenden sehr unterschiedlich sein. Finanzhilfen sollen jeweils beim (möglichen) Auftreten einer hochansteckenden Seuche und den damit verbundenen stark einschränkenden Massnahmen geprüft werden. Der Bund wird aber nicht jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das letztlich mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. - Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dringend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die betroffenen Nutztierhalterinnen und -halter vom Bund für Einkommensausfälle und Mehrkosten, die ihnen durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen, entschädigt werden können.
Er sorgt dafür, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht durch landwirtschafts- oder umweltrechtliche Bestimmungen ungerechtfertigt benachteiligt werden.
Aus Gründen der Kohärenz muss der Bund zudem dafür sorgen, dass die Schweizer Nutztierhalterinnen und -halter nicht gegenüber ausländischen Nutztierhalterinnen und -haltern, die im Falle von Tierseuchenbeschränkungen ihre Tiere und Produkte in die Schweiz exportieren, benachteiligt werden.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0