Revision zur kantonalen Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsvermittlungsgesetzgebung
(V 134074)- Lead23. März 2026p>Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zur Revision zur kantonalen Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsvermittlungsgesetzgebung ein.
Die Kantone Obwalden und Nidwalden arbeiten beim Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) seit über 30 Jahren zusammen und führen in Hergiswil ein gemeinsames Regionales Arbeitsvermittlungszentrum und eine gemeinsame Arbeitslosenkasse. Die Zusammenarbeit der beiden Kantone ist in zwei entsprechenden Interkantonalen Vereinbarungen geregelt (vgl. Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum [IKV RAV] und Vereinbarung über eine gemeinsame öffentliche Arbeitslosenkasse der Kantone Obwalden und Nidwalden [IKV ALK]).
Auch im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen arbeiten die beiden Kantone seit jeher zusammen und betreiben gemeinsam die Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat aufgezeigt, dass die gemeinsame LAM-Stelle in den Gesetzgebungen beider Kantone nicht rechtsgenüglich abgebildet und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen nicht explizit geregelt ist.
Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:
Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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