Atomwaffenverbotsvertrag

(KA 30049)Kleine Anfragen
Liechtenstein01.04.2026
Profile
Type
Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 30049
Start
01.04.2026
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Official record
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External ID
30049
Contributions(2)
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  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 02. April 2026HTML
    1. April 2026

    zu Frage 1:

    Beim Atomwaffenverbotsvertrag, AVV, handelt es sich um ein Abkommen, das zollvertragsrelevant ist. Liechtenstein verfügt im Bereich der Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kernwaffen über keine eigenen Rechtsvorschriften und hat daher keine Möglichkeit, den AVV eigenständig rechtlich umzusetzen.

    Aufgrund der Zollvertragsrelevanz verfolgt die Regierung die politische Diskussion in der Schweiz zum AVV sehr genau. Der Bundesrat vertritt weiterhin die Position, dass ein Beitritt zum AVV derzeit nicht im Interesse der Schweiz liegt.

    Eine Ratifikation des AVV unabhängig von der Schweiz ist derzeit nicht geplant.

    Im Übrigen ist Liechtenstein bereits Vertragspartei zahlreicher Abkommen im Bereich Abrüstung und Sicherheit. Unter anderem hat Liechtenstein den Atomwaffensperrvertrag ratifiziert.

    zu Frage 2:

    Die Regierung hat ihre Position im Rahmen von Antworten auf Kleine Anfragen wiederholt öffentlich kundgetan.

    zu Frage 3:

    Siehe Antwort auf Frage 1.

    zu Frage 4:

    Siehe Antwort auf Frage 1.

  • Frage vom 01. April 2026HTML
    31. März 2026

    Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) wurde 2017 an der UNO-Generalversammlung von 122 Staaten, darunter Liechtenstein angenommen. Der Vertrag verbietet Staaten, Atomwaffen zu entwickeln, zu testen, zu produzieren und zu besitzen. Zudem wird die Unterstützung solcher Aktivitäten sowie das Stationieren von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten. Der Vertrag soll einen Prozess einleiten, durch den alle Menschen frei von der Bedrohung von Nuklearwaffen leben können.

    74 Staaten haben den Vertrag ratifiziert oder sind ihm beigetreten, darunter auch Österreich. Am 22. Januar 2021 ist der Vertrag nach der 50. Ratifizierung in Kraft getreten. Liechtenstein hat den AVV unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

    Laut einer Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage des Abg. Thomas Lageder vom November 2018 zum AVV gibt es keine rechtlichen Einwände zur Unterzeichnung des Vertrags. Es muss einzig gemäss Art. 8bis Zollvertrag eine besondere Vereinbarung mit der Schweiz abgeschlossen werden.

    Daraus ergeben sich folgende Fragen:

    1. Welche Gründe gibt es dafür, dass eine solche Vereinbarung bis heute nicht geschlossen wurde?

    1. Wieso hat die Regierung etwaige Vorbehalte gegenüber einer Ratifizierung des AVV weder dem Landtag noch der Öffentlichkeit kommuniziert?

    1. Gedenkt die Regierung den AVV dem Landtag zur Ratifizierung vorlegen?

    1. Wenn ja, wann ist mit einer Vorlage zu rechnen?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0