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Dispositive für Bedrohungslagen und Ereignisse - Schnelleinsatzgruppe

(KA 30041)Kleine Anfragen
Liechtenstein01.04.2026
Profile
Type
Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 30041
Start
01.04.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
30041
Contributions(2)
Timeline(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 02. April 2026HTML
    2. April 2026

    zu Frage 1:

    Als Grundlage für die weiteren Entwicklungsschritte wurde die Organisationsstruktur der «Schnelleinsatzgruppe Massenanfall von Verletzten» im Detail vereinbart. Abgeleitet davon wurden die notwendigen personellen und materiellen Mittel bestimmt. Ein wesentlicher Teil der Ausrüstung konnte zwischenzeitlich beschafft werden. Die basierend auf einem detaillierten Konzept evaluierten vier Einsatzfahrzeuge sind bestellt und werden zu Beginn des kommenden Jahres ausgeliefert. Die aktive Rekrutierung der rund 50 erforderlichen Einsatzkräfte wird im Verlaufe dieses Monats im Rahmen von neun Informationsveranstaltungen initiiert. Das Ausbildungskonzept liegt vor, sodass Anfang des kommenden Jahres mit der Ausbildung der Retter gestartet werden kann.

    zu Frage 2:

    Wir gehen davon aus, dass nach dem Eintreffen der Fahrzeuge und dem Absolvieren der ersten Ausbildungsmodule bereits zu Beginn des kommenden Jahres erste Teilkomponenten der Schnelleinsatzgruppe bei Notfällen in den Einsatz gebracht werden können. Gemäss Ausbildungskonzept sollte auf Ende 2027 die vollumfängliche Einsatzbereitschaft der Schnelleinsatzgruppe gegeben sein.

    zu Frage 3:

    Gemäss der im vorletzten Jahr aktualisierten Gefährdungs- und Risikoanalyse hat sich das Land auf 18 Gefährdungen vorzubereiten. Im Rahmen des im April 2025 genehmigten integralen Risikomanagements hat die Regierung die jeweiligen Amtsstellen mit der Aufarbeitung der zugewiesenen Gefährdungen in Form von Eisatzdispositiven beauftragt. Gemäss aktuellem Statusbericht zum integralen Risikomanagement liegen für zehn Gefährdungen Einsatzplanungen vor (Starkregen, Sturm, Hitzewelle, Waldbrand, Rheinhochwasser, Grossunfall Personenverkehr, Stromausfall, Strommangellagen, Tierseuchen, Cyberereignisse). Für weitere vier Risiken befinden sich Dispositive aktuell in Ausarbeitung, nämlich zu Erdbeben, Unfall Chemiebetrieb, KKW-Unfall und Infektionskrankheit Mensch. Die Analyse der verbleibenden vier Gefährdungen - Gefahrengutunfall, Unfall Stauanlage, Ausfall IKT, Andrang Schutzsuchender - soll im Verlaufe der kommenden zwei Jahre erfolgen.

    Die angeführten polizeilichen Ereignisse werden bei der Landespolizei als besondere Einsatzlagen oder Sonderlagen eingestuft und unter Einsetzung des Polizeisonderführungsstab PFS bewältigt.

    zu Frage 4:

    Grundlage für die Inanspruchnahme von ausländischen Hilfeleistungen bilden die diesbezüglichen Staatsverträge mit den Nachbarstaaten und der Europäischen Union. Den Kern der bei der Frage Nr. 3 erwähnten Einsatzdispositive bildet im Regelfall die Einrichtung eines Fachstabes, welcher die Umsetzung der gefährdungsspezifischen Massnahmen initiiert. Den Mitgliedern der verschiedenen Fachstäbe ist auch bekannt, welche Leistungen von welchen Institutionen der jeweiligen Vertragsstaaten erbracht werden können. Mit dem Ziel «In der Krise Köpfe kennen» werden im Rahmen von internationalen Übungen durch die Fach- und Führungsstäbe die zur Umsetzung der Staatsverträge erforderlichen persönlichen Beziehungsnetze geknüpft. Als Beispiel hierfür dient die Teilnahme des Landes an der im vergangenen November durchgeführten gesamtschweizerischen Übung IU25.

    Für den Beizug polizeilicher Unterstützung aus der Schweiz und Österreich zur Bewältigung einer polizeilichen Sonderlage bildet der Trilaterale Polizeikooperationsvertrag die rechtliche Grundlage. Darin ist die gegenseitige Hilfeleistung bei Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen geregelt und die Entsendung von Spezialisten und Ausrüstung explizit vorgesehen.

    zu Frage 5:

    Die verantwortlichen Krisenorganisationen der jeweiligen Vertragsstaaten und der Europäischen Union bewirtschaften Mittellisten, in der auch die Ressourcen der ausländischen Partner und von Liechtenstein erfasst werden. Das Land partizipiert in diesem Sinne aktiv am Ressourcenmanagement der Eidgenossenschaft, indem die in Liechtenstein selbst zur Verfügung stehenden Einsatzmittel direkt vom Amt für Bevölkerungsschutz in das hierfür vom Bund bereitgestellte Erfassungs- und Bewirtschaftungssystem eingepflegt werden. Wie in der Postulatsbeantwortung «Bevölkerungsschutz stärken» von der Regierung in Aussicht gestellt, soll mit dem Aufbau der «Schnelleinsatzgruppe Massenanfall von Verletzten» und der Ausbildung eines auf Ortung und Rettung von verschütteten Personen spezialisierten USAR-Teams zwei weitere, im internationalen Verbund immer wieder gesuchte Rettungseinheiten geschaffen werden.  

    Für den Einsatz der Landespolizei in den Nachbarstaaten bietet der Trilaterale Polizeikooperationsvertrag auch die Rechtsgrundlage, um bei polizeilichen Sonderlagen im Rahmen der Möglichkeiten Unterstützung leisten zu können. Dies war in der Vergangenheit im Rahmen von sogenannten IKAPOL-Einsätzen auch schon öfters in der Schweiz der Fall, z.B. bei gewaltbereiten Grossdemonstrationen.

  • Frage vom 01. April 2026HTML
    1. April 2026

    Bedrohungslagen und Ereignisse unterschiedlicher Art in unmittelbarer Nachbarschaft und deren Bewältigung haben vor Augen geführt, dass diese oft nur mit vereinten nationalen Kräften und teilweise auch mit internationaler Hilfe bewältigt werden können. Solche oder andere Ereignisse können sich auch in Liechtenstein zutragen. Aufgrund der Kleinheit unseres Landes gelangen wir bei der Bewältigung schneller noch als andere an die Grenzen unserer Möglichkeiten und sind auf ausländische Hilfe angewiesen. Dies wird wohl auch nach der sehr willkommenen Etablierung der im Aufbau befindlichen Schnelleinsatzgruppe der Fall sein. Bedrohungslagen und Ereignissen können in nicht abschliessender Aufzählung sein: Naturgewalten wie Hochwasser, Feuer, Erdbeben oder Bergstürze, kriminelle Ereignisse mit erheblicher Gefährdungslage für einen grösseren Personenkreis, Ausschreitungen im Rahmen von Anlässen, terroristische Bedrohungen oder Ereignisse. Meine Fragen dazu, ohne Details zu aus einsatztaktischen Gründen vertraulichen Dispositiven zu erwarten:

    1. Welche Meilensteine konnten im Aufbau der Schnelleinsatzgruppe bereits erreicht werden und welche folgen als nächste?

    2. Wann soll die Einsatzgruppe vollumfänglich einsatzfähig sein?

    3. Für welche Bedrohungslagen und Ereignisse bestehen nationale Dispositive?

    4. Wie ist im Rahmen dieser Dispositive gewährleistet, dass Liechtenstein im Bedarfsfall schnell auf Unterstützung aus den umliegenden Ländern und nötigenfalls auch darüber hinaus zugreifen kann?

    5. Wie ist Liechtenstein in Dispositive eingebunden, um im Gegenzug im Rahmen seiner Möglichkeiten auch in den Nachbarländern in Ereignisfällen Unterstützung zu leisten?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0