Akzeptanz und Nutzung elektronisches Gesundheitsdossier (eGD)

(KA 29952)Kleine Anfragen
Liechtenstein04.03.2026
Profile
Type
Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 29952
Start
04.03.2026
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External ID
29952
Timeline(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 06. März 2026HTML
    5. März 2026

    zu Frage 1:

    Derzeit sind in Liechtenstein 45'439 versicherte Personen im elektronischen Gesundheitsdossier (eGD) registriert. Von diesen nutzen rund 2’600 Personen ihr Dossier aktiv, beispielsweise durch Einsicht in ihre Gesundheitsinformationen oder das Verwalten eigener Dokumente. Durch strategische Weiterentwicklungsprojekte soll die Nutzung zukünftig erhöht werden.

    zu Frage 2:

    Folgende Berufssparten sind als zur Datenspeicherung verpflichtete Gesundheitsdienstleistende an das eGD angebunden: Ärzte, Apotheker, Alters- und Pflegeheime, Chiropraktoren und Labors. Von diesen nutzen derzeit insgesamt 126 angeschlossene Gesundheitsdienstleistende das System für die Erstellung, Übermittlung und Einsicht von behandlungsrelevanten Dokumenten. Der für die Gesundheitsdienstleistenden erwartete Nutzen im Behandlungsalltag besteht in einem schnellen und ortsunabhängigen Zugriff auf aktuelle und vollständige Gesundheitsinformationen, einer verbesserten Behandlungskoordination, z. B. durch Zugriff auf Überweisungen, Austrittsberichte oder Befunde, weniger Doppeluntersuchungen, aktuelle Medikationsübersichten und eine höhere Patientensicherheit durch nachvollziehbare Verlaufsdokumentation.

    zu Frage 3:

    Im eGD werden derzeit medizinische Dokumente aus Behandlungen in Liechtenstein sowie neu auch solche aus Behandlungen bei bewilligten Gesundheitsdienstleistenden im Ausland gespeichert. Dazu gehören insbesondere Befunde, Arztberichte und weitere behandlungsrelevante Unterlagen. Die Regierung beurteilt den potentiellen Informationsgehalt der im eGD gespeicherten Daten als hoch und erwartet durch die grenzüberschreitende Vernetzung eine deutliche Verbesserung der Vollständigkeit und Aktualität der Gesundheitsinformationen.

    zu Frage 4:

    Der Datenaustausch zwischen dem eGD und Gesundheitsdienstleistern im Ausland erfolgt über eine speziell dafür geschaffene, sichere technische Schnittstelle zur Schweizer Plattform SwissMedLink des gemeinnützigen Digitalisierungsvereins eSANITA. Diese Schnittstelle überträgt medizinische Dokumente ausschliesslich weiter, ohne sie selbst zu speichern. Damit ausländische Gesundheitsdienstleister Daten in das eGD einspielen können, ist zunächst eine Bewilligung des Amtes für Gesundheit erforderlich. Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens wird geprüft, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Datenverarbeitung und den Datenschutz erfüllt werden. Erst danach ist eine technische Anbindung zulässig. Ausländische Leistungserbringer, die über die Bewilligung verfügen, können ihre Behandlungsdokumente unmittelbar in das elektronische Gesundheitsdossier der Patientinnen und Patienten hochladen. Dies ermöglicht einen zeitnahen und sicheren Informationsfluss, ohne dass ein manueller Weiterleitungsprozess erforderlich ist. Um Gesundheitsdienstleistenden Einsicht in die im eGD gespeicherten medizinischen Dokumente zu gewähren, ist zudem weiterhin die Einwilligung der Patientinnen und Patienten erforderlich. Die Datenhoheit verbleibt vollständig bei den betroffenen Versicherten.

    zu Frage 5:

    Zur weiteren Verbesserung der Nutzung, Akzeptanz und des Nutzens des eGD sind mehrere konkrete Schritte geplant, die sowohl technische Weiterentwicklungen als auch Massnahmen zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit umfassen.

    So wird im Laufe des Jahres 2026 die Einführung einer neuen eGD‑App erfolgen. Diese App ermöglicht den Versicherten erstmals einen niederschwelligen, mobilen und benutzerfreundlichen Zugang zu ihrem elektronischen Gesundheitsdossier. Über die Anwendung können die Nutzerinnen und Nutzer ihre medizinischen Dokumente jederzeit einfach und sicher einsehen sowie Freigaben verwalten. Die Regierung erwartet, dass diese App die alltägliche Nutzung des eGD erheblich erleichtert und die Akzeptanz in der Bevölkerung weiter steigert.

    Ebenso wird die Anbindung weiterer ausländischer Gesundheitsdienstleistender vorangetrieben. Nach der ersten erfolgreichen technischen Integration des Kantonsspitals Graubünden sollen in einem nächsten Schritt zusätzliche für die Versorgung der liechtensteinischen Bevölkerung relevante Spitäler in der Ostschweiz angeschlossen werden. Durch die Ausweitung dieser grenzüberschreitenden Vernetzung erhöht sich der Nutzen des eGD für Patientinnen und Patienten weiter, da immer mehr medizinische Dokumente aus im Ausland erfolgten Behandlungen automatisch und vollständig im eGD verfügbar werden.

    Auch sieht die Regierung im Rahmen der eHealth‑Strategie weitere Massnahmen vor, die auf ein modernes, vernetztes und patientenzentriertes Gesundheitssystem abzielen. Dazu gehören die kontinuierliche Weiterentwicklung der technischen Schnittstellen, klare Governance‑Strukturen, sichere Datenprozesse sowie eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern im In‑ und Ausland. Diese Schritte sollen sowohl Transparenz als auch Effizienz im Datenfluss weiter verbessern und damit die Versorgungsqualität nachhaltig aufwerten.

  • Frage vom 04. März 2026HTML
    3. März 2026

    Mit dem elektronischen Gesundheitsdossier wurde in Liechtenstein ein zentrales Instrument zur Digitalisierung des Gesundheitswesens eingeführt. Ziel ist es, vordefinierte medizinische Daten und Informationen wie beispielsweise Spitalaufenthalte, Arztbesuche, Röntgenbilder, Laborbefunde und Medikationslisten zu sammeln. Es können darin aber auch wichtige Informationen wie Allergien und Unverträglichkeiten abgelegt werden.

    Während Gesundheitsdienstleister grundsätzlich zur Ablage relevanter Daten verpflichtet sind, ist die Nutzung des eGD für Versicherte freiwillig (Opt-out-Modell). Sie behalten dabei die Datenhoheit und entscheiden über Zugriffsrechte, können Daten aber nicht selber oder über eine Dienststelle in die Datenbank eingeben. In diesem Zusammenhang gilt es auch den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu beachten, da viele Versicherte auch medizinische Leistungen im grenznahen Ausland in Anspruch nehmen.

    Zweieinhalb Jahre nach der Einführung stellt sich die Frage, wie gut das eGD in der Praxis angenommen wird und welchen tatsächlichen Nutzen es bisher entfaltet. Und zwar sowohl auf der Seite der Versicherten als auch bei den Gesundheitsdienstleistern.

    1. Wie viele versicherte Personen in Liechtenstein verfügen aktuell über ein eGD und wie intensiv wird es von diesen genutzt?

    2. Wie viele Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsdienstleister in Liechtenstein sind im eGD eingebunden und in welchen Bereichen sehen diese einen konkreten Nutzen der gesammelten Daten im Behandlungsalltag?

    3. Welche Arten von Gesundheitsdaten werden derzeit im eGD gespeichert und wie beurteilt die Regierung deren Informationsgehalt und Grad der Vollständigkeit?

    4. Wie ist der Datenaustausch zwischen dem eGD und Gesundheitsdienstleistern im Ausland geregelt beziehungsweise wie kann sichergestellt werden, dass man relevante Daten von liechtensteinischen Versicherten auch bei einer Behandlung im Ausland ins eGD einspeisen kann?

    5. Welche nächsten Schritte sind geplant, um Nutzung, Akzeptanz und Nutzen des eGD weiter zu verbessern?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0