Thema: Satelliten und Liechtensteiner Frequenzen

(KA 29965)Kleine Anfragen
Liechtenstein04.03.2026
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Type
Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 29965
Start
04.03.2026
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29965
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  • Antwort vom 06. März 2026HTML
    5. März 2026

    zu Frage 1:

    Die Zuteilungsverfügungen sahen und sehen eine Verpflichtung zur Kostenübernahme durch die jeweilige Zuteilungsinhaberin vor. Demgemäss wurden und werden der jeweiligen Zuteilungsinhaberin sämtliche Kosten, die durch das Projekt anfallen, weiterverrechnet und von dieser getragen. Dazu gehören die (internen) Stunden des Amtes für Kommunikation, die Reisekosten und Verwaltungskosten für externe Berater und Experten sowie Gebühren und Kosten internationaler Organisationen und Partner. Bis dato sind sämtliche Kosten in der Höhe von rund 3 Millionen Franken weiterverrechnet worden. Somit sind dem Steuerzahler keine Kosten erwachsen.

    zu Frage 2:

    Die Grundlagen sind die Zuteilungsverfügung und die einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere das Gesetz über die elektronische Kommunikation, die Funkfrequenzverordnung und die Gebührenverordnung. Die vorgesehenen Zahlungsflüsse ergeben sich aus der erwähnten Verpflichtung der Zuteilungsinhaberin zur Kostenübernahme und aus den Nutzungsgebühren für die Frequenznutzungsrechte pro betriebsbereitem Satelliten in Höhe von 10'000 Schweizer Franken pro Jahr.

    zu Frage 3:

    Die regulatorischen Meilensteine werden von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) vorgegeben. Für Meilenstein 2 müssen bis Juni und September 2026 50 Prozent der Satelliten im Orbit sein und für Meilenstein 3 bis Juni und September 2028 100 Prozent.

    Die Regierung rechnet mit erstmaligen Einnahmen im Jahr 2026, nachdem die ersten Satelliten der Konstellation gestartet sind.

    zu Frage 4:

    Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da noch nicht klar ist, welche Anzahl an Satelliten bis zu welchem Termin genau gestartet wird.

    zu Frage 5:

    Das Projekt ist für Liechtenstein strategisch bedeutend, weil es eine knappe internationale Ressource - nämliches orbitales Frequenzspektrum - langfristig sichert, die internationale Sichtbarkeit des Landes stärkt und neue Möglichkeiten für Kooperationen eröffnet. Zudem ermöglicht es eine vertiefte Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und dem United Nations Office for Outer Space (UNOOSA). Der volkswirtschaftliche und strategische Mehrwert liegt darüber hinaus in der gezielten Positionierung Liechtensteins in einem stark wachsenden Zukunftsmarkt. Initiativen wie das Center for Space and Aviation Switzerland and Liechtenstein (CSA) in Dübendorf stärken die internationale Vernetzung mit Forschungseinrichtungen, Industrie und Raumfahrtakteuren und positionieren Liechtenstein als kompetenten Partner.

    Messbar wird der erwartete Mehrwert künftig insbesondere durch die Anzahl und Qualität internationaler Kooperationen und Projekte, die Beteiligung liechtensteinischer Unternehmen in diesem Bereich, Forschungs- und Innovationsprojekte im Umfeld des Center for Space and Aviation Switzerland and Liechtenstein, Ansiedlungen oder Partnerschaften mit internationalen Akteuren und durch konkrete wirtschaftliche Effekte wie Investitionen, neue Dienstleistungen oder Arbeitsplätze im erweiterten Weltraum-Ökosystem.

  • Frage vom 04. März 2026HTML
    3. März 2026

    Liechtenstein verfügt seit Jahren über angemeldete Satellitenfrequenzen bei der Internationalen Fernmeldeunion, kurz ITU. Mit der Zuteilungsverfügung des Amts für Kommunikation vom 3. Dezember 2025 wurden Nutzungsrechte in diesem Zusammenhang vorläufig und bedingt eingeräumt und die Umsetzung zentraler ITU-Schritte festgelegt. Dabei wird in der Verfügung ausdrücklich festgehalten, dass die internationale Koordinierung sowie Start und Betrieb der dafür notwendigen Satelliten durch die Betreiberin auf eigene Kosten zu erfolgen haben.

    Am 22. Januar 2026 informierte die Regierung zudem über den erfolgreichen Start von zwei Satelliten als wichtigen Meilenstein für die tatsächliche Nutzung der liechtensteinischen Satellitenfrequenzen und damit für die Absicherung der bestehenden Frequenzrechte.

    Vor diesem Hintergrund stellen sich mir nun die folgenden fünf Fragen:

    1. Welche finanziellen Mittel hat das Land Liechtenstein seit Beginn der Arbeiten an den betreffenden Satellitenfrequenzrechten insgesamt aufgewendet? (bitte jahrweise und nach Kostenarten aufschlüsseln)

    2. Welche vertraglichen Grundlagen bestehen aktuell für die Nutzung der Frequenzrechte, insbesondere im Kontext der Zuteilungsverfügungen, und welche Zahlungsflüsse zugunsten des Landes sind darin vorgesehen?

    3. Wie sehen die nächsten regulatorischen Schritte beziehungsweise Meilensteine aus und ab welchem Zeitpunkt rechnet die Regierung realistisch mit erstmaligen Einnahmen zugunsten des Landes?

    4. Mit welchen Einnahmen und Ausgaben rechnet die Regierung für die nächsten fünf, zehn und 15 Jahre?

    5. Welchen volkswirtschaftlichen oder strategischen Mehrwert erwartet die Regierung (wie zum Beispiel Standortpolitik, Weltraumwirtschaft, Ansiedlungen, Know-how, Kooperationen) und wie wird dieser Nutzen messbar gemacht?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0