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Notfalltelefon bei häuslicher Gewalt

(25.5553)InterpellationAbgeschlossen
Grosser Rat Basel-Stadt (BS)15.12.2025 – 19.01.2026
Speeches(5)
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5 Results
  • Speech
    Balz Herter(Die Mitte)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Balz Herter, Grossratspräsident: Die Interpellantin ist mit der Antwort teilweise zufrieden. Die Interpellation ist erledigt.

  • Speech
    Melanie Nussbaumer(Sozialdemokratische Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Melanie Nussbaumer (SP): Zuerst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich kann schon mal sagen, dass ich teilweise zufrieden bin respektive vor allem auch ein wenig beruhigt werden konnte. Sie haben ausgeführt, dass die Schulungen für diese Freiwilligen für diese spezielle Telefonnummer und Krisenintervention wirklich ausgebaut werden, dass auch die Supervisiongelder gewährleistet sind, etc. Ich glaube, im Rahmen dieser kleinen und günstigen Leistungsvereinbarung ist das das Maximum, das man herausholen kann. In dem Sinne bin ich wirklich ein wenig beruhigt, auch dass es nicht nur fünf Minuten Zeit pro Anruf geben darf, sondern dass das nur ein Richtwert ist und im Durchschnitt so ein Telefonat 20 Minuten dauert. Das hat mich auch beruhigt.

    Es macht für mich auch Sinn, dass dieser Vertrag jetzt nur für zwei Jahre ausgehandelt wurde. Ich plädiere hier schon dafür, dass das verlängert wird respektive dass auf keinen Fall noch die Gelder gekürzt werden, sondern unbedingt noch mehr investiert wird. Ich denke, es ist wahnsinnig wichtig, dass hier genau hingeschaut wird, dass hier auch genug Geld fliesst, damit diese Schulungen passieren, damit diese Qualität gewährleistet werden kann.

    Es ist auch übrigens wirklich gar keine Kritik an der Opferhilfe oder an der Dargebotenen Hand. Ich bin sicher, die machen sehr gute Arbeit, diese Freiwilligen werden ja eben geschult und machen das auch schon lange, aber hier ist halt wirklich die grundsätzliche Frage, was uns so eine Krisenintervention kostet oder wie wir diese Staatsaufgabe gewährleisten, umsetzen wollen. Das steht hier für mich im Fokus.

    Diese Krisenintervention ist eine extrem wichtige Aufgabe. Gerade wenn man bedroht ist, von häuslicher Gewalt betroffen ist, ist es wahnsinnig wichtig, dass diese erste Kontaktstelle gut funktioniert, dass man dort gut aufgehoben ist, dass diese Personen professionell reagieren, triagieren können und so weiter. Und natürlich kann man das mit Freiwilligen machen, natürlich können das auch Freiwillige gut machen, wenn man eben diese Schulungen und Qualität überprüft. Aber es ist trotzdem die Frage: Was ist uns das wert? Wenn wir uns an andere Staatsaufgaben erinnern – mir kommt da zum Beispiel die Polizei in den Sinn oder die Schulen – da kommt niemandem in den Sinn, das mit Freiwilligen zu machen, weil es eben wichtige Aufgaben sind für die Gesellschaft. Und in diesem Bereich, wenn es um häusliche Gewalt geht, wenn es oft auch um Frauenleben geht, ist es plötzlich okay, wenn wir das mit Freiwilligen machen und so günstig, wirklich extrem günstig. 85’000 Franken pro Jahr ist uns das wert für diese Kriseninterventionsnummer.

    Und das ist schon eine grundsätzliche Frage, die ich mir hier stelle. Und ich bin auch nicht einverstanden mit der Regierung, dass man dieses Modell gewählt hat. Ich glaube, es muss da mehr Wertschätzung hinein, es muss schlussendlich auch mehr Geld fliessen, weil das eben eine wichtige, relevante Staatsaufgabe ist und damit das wirklich gewährleistet ist, dass das funktioniert, müssen wir hier mehr investieren.

    Es ist typisch, dass für dieses Thema eben nicht so viel investiert wird, wir haben das auch im Dezember vom Nationalrat mitbekommen. Die wollten ja zuerst diese Präventionsmillion nicht sprechen und nur aufgrund von grossem gesellschaftlichem Druck ist man dann darauf eingegangen und dann wurde diese Präventionsmillion gegen häusliche Gewalt trotzdem noch gesprochen. Und das ist sinnbildlich dafür, wie mit diesem Thema umgegangen wird. Und diese Lösung hier, die vom Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt ausgearbeitet wurde, ist auch wieder sinnbildlich genau für diese Haltung, dass eben schlussendlich dieses Thema nicht so viel Wert ist und dieses Thema nicht so viel kosten darf.

  • Speech
    Balz Herter(Die Mitte)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Balz Herter, Grossratspräsident: Die Interpellantin hat nun Gelegenheit zu erklären, ob sie mit der Antwort zufrieden ist.

  • Speech
    Stephanie Eymann(Liberal-Demokratische Partei)
    Mitglied des RegierungsratesGrosser Rat

    RR Stephanie Eymann, Vorsteherin JSD: Gerne beantworte ich diese Interpellation im Namen des Regierungsrates wie folgt.

    Einleitend: Für die Umsetzung der 24/7 Erreichbarkeit der Opferhilfe wurde bewusst auf die Kombination der Beratungsstelle der Opferhilfe und der dargebotenen Hand gesetzt. Die beiden Organisationen ergänzen sich gut. Die Opferhilfe, deren Kerngeschäft es ist, Opfer von häuslicher und anderer Gewalt zu beraten und zu unterstützen, und die Dargebotene Hand, die über viel Erfahrung mit der Abdeckung einer 24/7-Erreichbarkeit und Krisenberatungen hat, werden als eine geeignete Kombination erachtet.

    Zu Frage 1. Die Freiwilligen der Dargebotenen Hand beraten Menschen, die in Krisen oder gar in akuter Gefahr sind, bereits seit über 50 Jahren. Durch spezifische Schulungen und die kontinuierlichen Weiterbildungen durch die Opferhilfe beider Basel erfüllen die Mitarbeitenden der Dargebotenen Hand die Anforderungen zur Entgegennahme der Anrufe über die nationale Opferhilfenummer vollumfänglich.

    Zu Frage 2. Die beiden Basel entrichten einen jährlichen Staatsbeitrag von insgesamt 175’000 Franken an die Dargebotene Hand. Da es sich bei der schweizweiten Opferhilfenummer mit einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit um ein neues Angebot handelt, wurden zur Berechnung Richtzahlen des Betriebs der Nummer 143 eingesetzt. Bei der Bemessung des Staatsbeitrags sind zusätzliche spezifische Ausbildungskurse für die Freiwilligen, zusätzliche Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit der Opferhilfe beider Basel, zusätzliche Supervisionen und vermehrte professionelle Begleitung der Freiwilligen berücksichtigt. Konsequenterweise wurde auch das Pensum der Bildungsverantwortlichen der Dargebotenen Hand aufgestockt. Der entsprechende Lohnanteil ist ebenfalls im Staatsbeitrag enthalten, so dass der Zusatzaufwand für Supervision und Betreuung, Weiterbildungen und Qualitätssicherung abgedeckt sind. Abgedeckt sind durch den Staatsbeitrag auch die Anschaffung der notwendigen Infrastruktur und Spesen für die Freiwilligen.

    Zu Frage 3: Die Freiwilligen der Dargebotenen Hand verfügen über das erforderliche Fachwissen, auch im Bereich häusliche Gewalt. Sie erhalten neben der Grundausbildung über ca. sechs Monate regelmässige Weiterbildungen durch die Dargebotene Hand. Zusätzlich werden die Freiwilligen regelmässig durch die Opferhilfe beider Basel weitergebildet und begleitet. Bei komplizierten Fällen, die eine umfassende Beratungsleistung erfordern, erfolgt eine Übergabe des Falls durch die Dargebotene Hand an die Opferhilfe beider Basel. Die freiwilligen Mitarbeitenden haben während ihres Dienstes die Möglichkeit und in gewissen Fällen sogar die Pflicht, das weitere Vorgehen mit der Geschäftsleitung abzusprechen.

    Zu Frage 4: Bei den fünf Minuten Gesprächszeit handelt es sich um einen Richtwert für die Telefonate, welche eine Triage oder eine schnelle Krisenintervention erfordern. Für die Basisberatung wurde eine Richtzeit von zehn Minuten festgelegt. De facto dauert ein Telefonat der Dargebotenen Hand im Durchschnitt 20 Minuten. In akuten Situationen kann die Telefondauer jedoch auch erheblich länger sein.

    Zu Frage 5: Im Rahmen der Leistungsvereinbarung führen die beiden Kantone regelmässige Reporting-Gespräche mit der Dargebotenen Hand. Vor der Erneuerung der Leistungsvereinbarungen wird der Betrieb als Ganzes angeschaut, bewährte Praktiken und Herausforderungen werden thematisiert und es wird evaluiert, wie diesen am besten begegnet werden kann. Sollten ausserhalb der festgelegten Gefässe Schwierigkeiten auftreten, werden Gespräche aufgenommen und Lösungen gesucht.

    Zu Frage 6: Insgesamt nutzen 13 Deutschschweizer Kantone für die Erreichbarkeit in der Nacht die Dargebotene Hand, setzen dafür also auf eine Lösung ausserhalb der Opferberatungsstellen, auch die Kantone Aargau und Solothurn. Der Kanton Zürich arbeitet mit einer 2/7-Intake-Lösung der Opferhilfestelle. Dabei werden zwar bezahlte Mitarbeitende zur Bedienung der Opferhilfenummer eingestellt, es handelt sich dabei aber auch um nicht spezialisierte Beraterinnen und Berater. Die SODK leitet einen monatlichen Austausch zwischen den kantonalen Stellen, die mit der Einführung der Opferhilfenummer beauftragt sind. Dabei werden die verschiedenen Modelle verglichen und evaluiert. Aufgrund von unbekannten Faktoren mussten für das neue Angebot der nationalen Opferhilfenummer Annahmen getroffen werden. Der Vertrag mit der Dargebotenen Hand wurde deshalb in einem ersten Schritt bewusst nur für zwei Jahre abgeschlossen. Bei Bedarf können auf die neue Staatsbeitragsperiode Anpassungen vorgenommen werden.

  • Speech
    Balz Herter(Die Mitte)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Balz Herter, Grossratspräsident: Der Regierungsrat wird die Interpellation mündlich beantworten. Möchte die Interpellantin begründen? Sie verzichtet. Regierungsrätin Stephanie Eymann hat das Wort.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0