KMU-Verträglichkeitsprüfung von Gesetzesvorlagen
(KA 29696)- Type
- Kleine Anfragen
- Parliament
- Liechtenstein
- Number
- KA 29696
- Start
- 03.12.2025
- Official record
- Official profile
- External ID
- 29696
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 05. Dezember 20255. Dezember 2025
zu Frage 1:
Der Regierung ist es ein zentrales Anliegen, mögliche Auswirkungen neuer Gesetzesvorlagen auf den Wirtschaftsstandort einzuschätzen und allenfalls negative Auswirkungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie hat die Forderung der Wirtschaftskammer geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die bestehenden Systeme – insbesondere der regelmässige, konstruktive Austausch mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden sowie deren Fachkompetenz und Eingaben – die beste und tragfähigste Lösung darstellen, sowohl inhaltlich als auch im Sinne der Verhältnismässigkeit.
zu Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1. Der potenzielle personelle und zeitliche Aufwand für derart vertiefte Analysen zu Auswirkungen auf die Wirtschaft ist nicht vergleichbar mit demjenigen zu den UNO-Nachhaltigkeitszielen. Der Aufwand steht zudem im Widerspruch zum gemeinsamen Ziel, eine möglichst schlanke und effiziente Verwaltung sicherzustellen.
zu Frage 3:
Es gibt bereits im Rechtssetzungsprozess auf EU-Ebene – und somit bei der Ausgestaltung von EU-Rechtsakten – die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Interessensträger sich einzubringen. Dies kann unter anderem durch Teilnahme an öffentlichen Konsultationen oder durch Aufforderung zur Stellungnahme geschehen.
Im EWR-Übernahmeprozess werden bei EU-Rechtsakten mit grossen Auswirkungen auf Liechtenstein die Interessenvertretungen, und konkret auch die Wirtschaftsverbände, von der Stabsstelle EWR via die sogenannten «EWR-Kontaktpersonen der Interessensvertretungen» frühzeitig kontaktiert und um Input zu den konkreten Auswirkungen von EU-Rechtsakten auf die von ihnen vertretenen Unternehmen gebeten. Entsprechende Rückmeldungen werden in Folge berücksichtigt. Aber auch ohne entsprechende Rückmeldungen der Interessensvertretungen wird versucht, bei EWR-Übernahme bzw. EWR-Umsetzung das ganze Potential der positiven Auswirkungen für die liechtensteinische Wirtschaft sicherzustellen.
zu Frage 4:
Im EWR-Übernahmeprozess gibt es seit langem klare Strukturen, um wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Interessensvertretungen können – wie in der Antwort zu Frage 3 beschrieben – Stellung nehmen und die Experten der Landesverwaltung berücksichtigen diesen Aspekt bei der Analyse der Rechtsakte und der Vorbereitung der EWR-Übernahme.
zu Frage 5:
Siehe Antwort zu Frage 4.
- Frage vom 03. Dezember 20253. Dezember 2025
Die Wirtschaftskammer Liechtenstein schlägt seit einiger Zeit eine KMU-Verträglichkeits-prüfung vor, welche darauf abzielt, die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf die Volkswirtschaft den politischen Vertretern bewusster zu machen. So findet man in Österreich in Regierungsvorlagen den Abschnitt «Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich». Die Botschaften des schweizerischen Bundesrats enthalten einen Abschnitt «Auswirkungen auf die Volkswirtschaft oder Gesamtwirtschaft».
Die Wirtschafskammer Liechtenstein regt an, in die Mustervorlagen für Vernehmlassungen und Berichte und Anträge an den Landtag standardmässig einen Abschnitt «Auswirkungen auf Unternehmen und die Beschäftigung» aufzunehmen, den es analog den personellen, finanziellen und UNO-Nachhaltigkeitszielen jeweils zu beantworten gilt. Dies würde bewirken, dass beim Erstellen von Regierungsvorlagen die Frage nach möglichen positiven wie negativen Auswirkungen auf Unternehmen und die Beschäftigten aktiv beantwortet und argumentiert werden müsste. Dadurch würden mögliche Auswirkungen, die mit einer Gesetzesvorlage verbunden sind, kenntlich gemacht werden. Hierzu meine Fragen:
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Die Regierung hat in der Aktuellen Stunde «für eine starke und freie Wirtschaft» die enge Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden bekräftigt. Hat sich die Regierung zu diesen seit einiger Zeit bekannten Forderung der Wirtschaftskammer bereits Gedanken über eine Umsetzung gemacht? Wenn ja, welche?
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Kann sich die Regierung vorstellen, analog den personellen, finanziellen und UNO-Nachhaltigkeitszielen einen solchen Abschnitt «Auswirkungen auf die Wirtschaft» in die Mustervorlagen für Vernehmlassungen und Berichte und Anträge einzubauen, so wie es in unseren Nachbarländern seit Jahren Praxis ist?
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Insbesondere die Übernahmen von EU-Richtlinien haben vielfach Folgen für die Wirtschaft, welche auf den ersten Blick nicht einfach erkennbar und abschätzbar sind. Welche Mechanismen bestehen bereits im Übernahmeprozess dieser Richtlinien, um auf die Auswirkungen hinzuweisen?
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Wo ortet die Regierung noch weiteres Verbesserungspotenzial bezüglich der Visualisierung von Auswirkungen auf die Wirtschaft im Übernahmeprozess von EU-Richtlinien?
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Besteht die Möglichkeit, diese Auswirkungen nur bei der Übernahme von EU-Richtlinien standardmässig zu prüfen und nicht bei jedem Bericht und Antrag einfliessen zu lassen, um den Administrationsaufwand der Verwaltung kleinzuhalten? Wenn ja, wie?
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Data: OpenParlData · CC BY 4.0