Barrierefreier und stiller Notruf für vulnerable Menschen in Liechtenstein
(KA 29692)- Type
- Kleine Anfragen
- Parliament
- Liechtenstein
- Number
- KA 29692
- Start
- 03.12.2025
- Official record
- Official profile
- External ID
- 29692
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 05. Dezember 20255. Dezember 2025
zu Frage 1:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass zwischen dem barrierefreien und dem stillen Notruf zu unterscheiden ist. Die Einführung des textbasierten Notrufs ist eine Pflicht aus dem am 1. Februar 2025 in Kraft getretenen, total revidierten Gesetz über die elektronische Kommunikation, während der stille Notruf gesetzlich nicht geregelt ist. Der Begriff des stillen Notrufs wird lediglich praktisch verwendet, um einen Notruf zu beschreiben, den man absetzt, ohne sprechen zu müssen – etwa per App oder durch lautlose Signale am Telefon. Die Federführung für die Umsetzung des barrierefreien Notrufs liegt beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport; operativ sind das Amt für Kommunikation und die Landespolizei eingebunden. Ziel ist es, die technische Basis zu schaffen und den barrierefreien sowie den stillen Notruf als ergänzende Funktion in das Polizei-Notrufsystem zu integrieren.
zu Frage 2:
Im Jahr 2024 wurde eine Studie zu NG112 erstellt. In dieser wurden die Ist-Situation für Liechtenstein und die Lösungsansätze der Nachbarländer sowie technische Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Aktuell werden vom Amt für Kommunikation mit der Telecom Liechtenstein vertiefte technische Abklärungen zum Aufbau der notwendigen technischen Basisinfrastruktur und zu einer möglichen Umsetzung durchgeführt. Das Vorhaben NG112 befindet sich für diese Basisinfrastruktur in der finalen Konzeptphase.
zu Frage 3:
Die Landespolizei prüft die Integration des barrierefreien und des stillen Notrufs anhand von Kriterien wie Betriebssicherheit, Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit, Interoperabilität und Breitenwirkung. Diese Prüfung wird nach Fertigstellung der NG112-Basisinfrastruktur erfolgen und die Grundlage für die Integration darstellen.
zu Frage 4:
Nach heutigem Kenntnisstand soll bis Mitte 2026 eine Entscheidung zur Basisinfrastruktur für NG112 vorliegen. Der anschliessende Aufbau der Basisinfrastruktur wird rund ein Jahr in Anspruch nehmen. Danach kann der barrierefreie und stille Notruf integriert werden, um beide Funktionen verfügbar zu machen.
- Frage vom 03. Dezember 20253. Dezember 2025
Seit mehreren Jahren weisen der Liechtensteiner Behindertenverband, der Verein für Menschenrechte und weitere Organisationen auf die Dringlichkeit eines barrierefreien und stillen Notrufs hin. Dieser ist für vulnerable Gruppen, darunter gehörlose Menschen, Personen mit Sprachbehinderungen, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen sowie Opfer häuslicher Gewalt und Gewalt ganz allgemein, sicherheitsrelevant und menschenrechtlich geboten.
Die Landespolizei hat sich mehrfach klar für die Einführung eines solchen Notrufs ausgesprochen. Die Regierung hat im Dezember 2024 noch festgehalten, dass zunächst das Projekt Next Generation 112 (NG112) sowie die Umsetzung der revidierten Bestimmungen des Gesetzes über die elektronische Kommunikation im Vordergrund stehen. Erst nach Abschluss der technischen Arbeiten solle «die allfällige Integration eines barrierefreien Notrufs beziehungsweise stillen Alarms in die Polizei-App geprüft werden». Damit bleibt die Einführung weiterhin unpriorisiert und zeitlich unbestimmt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:
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Wer trägt innerhalb der Regierung aktuell die Gesamtverantwortung für die Einführung eines barrierefreien und stillen Notrufs? Welche Stellen sind operativ verbindlich in das Projekt eingebunden und weshalb wird der stille Notruf nicht als prioritäres Projekt geführt?
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Wie gestaltet sich der konkrete Inhalt und aktuelle Projektstand von Next Generation 112?
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Die Regierung hielt im Dezember 2024 fest, dass die Integration eines barrierefreien beziehungsweise stillen Notrufs geprüft werde, sobald die NG112-Basisinfrastruktur umgesetzt sei. Welche Kriterien bestimmen diese Prüfung, welche Entscheidungsgrundlagen werden herangezogen und warum wird der stille Notruf nicht bereits jetzt als verbindlicher Bestandteil des NG112-Projektes definiert, statt als spätere Kann-Option?
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Bis wann wird der barrierefreie und stille Notruf für die Bevölkerung tatsächlich verfügbar sein?
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Data: OpenParlData · CC BY 4.0