Ordnungsbussen in die AHV!

(25.469)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz22.09.2025
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
25.469
Start
22.09.2025
References & source
Official record
Official profile
External ID
20250469
Agenda items
Contributions(9)
Timeline(7)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
  • Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Ordnungsbussen in die AHV!
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Ordnungsbussengesetz (OBG; SR 314.1) : Art. 2 und das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) : Art. 90 und Art. 106  sollen dahingehend abgeändert werden, dass der Ertrag aus sämtlichen Ordnungsbussen direkt in die AHV fliessen kann. Den Vollzugsorganen soll eine Aufwandsentschädigung von maximal 20% vergütet werden. 

  • BegründungTEXT

    Die von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Städten und Kantonen erzielten Busseneinnahmen erreichen Rekordhöhen. Gemäss Schätzungen belaufen sich die Einnahmen für Ordnungsbussen zwischen 800 und 1'200 Mio. Schweizer Franken. Nachstehend ein paar Beispiele:

     

    Stadt Zürich: 62 Mio / Kanton Zürich: 26 Mio. / Kanton Bern: 35 Mio. / Kanton Genf: 30 Mio. / Kanton Tessin: 29 Mio. / Kanton Luzern: 21 Mio. / Kanton Basel-Stadt: 10 Mio. / Kanton Nidwalden: 5 Mio. - dazu kommen Dutzende weiterer Millionen aus Bussen von lokalen Polizeikorps. 

     

    Eine Busse sollte dem Gebüssten wehtun - aber nicht für die allgemeinen Ausgaben verwendet werden dürfen. Ähnlich wie die Tabaksteuer sollen diese Einnahmen deshalb künftig abzüglich einem Anteil für den Administrativaufwand direkt in die notleidende AHV fliessen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0