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Ständige Delegation zur Pflege der Beziehungen mit dem Parlament der Vereinigten Staaten von Amerika

(25.463)Parlamentarische InitiativeVorprüfung - in Kommission des Nationalrates
Schweiz22.08.2025
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
Parliament
Schweiz
Number
25.463
Start
22.08.2025
References & source
Official record
Official profile
External ID
20250463
Contributions(6)
  • Büro NRUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Büro SRZuständige Kommission
  • Aussenpolitische Kommission NRZuständige Kommission
  • Aussenpolitische Kommission SRZuständige Kommission
Timeline(9)
  • Traktandiert
    Aussenpolitische Kommission Nationalrat
  • Kein Regelungsbedarf
    Aussenpolitische Kommission NR
  • Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
  • Angemeldet
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Texts(3)
  • BegründungTEXT

    Die Bedeutung der parlamentarischen Beziehungen mit – insbesondere politisch und wirtschaftlich – wichtigen Partnern der Schweiz wurde mit der Einsetzung ständiger parlamentarischer Delegationen zur Pflege der Beziehungen mit Parlamenten der Nachbarländer sowie mit der Europäischen Union (EU) und der EFTA im Jahr 2003 anerkannt. Angesichts der besonders engen politischen und wirtschaftlichen Partnerschaft mit den USA und aufgrund der zentralen Rolle, die der US-Kongress in diesen Bereichen spielen kann, sind solide und dauerhafte Beziehungen erforderlich. Dies hat der Bundesrat anerkannt, als er die Gründung der Parlamentarischen Gesellschaft Schweiz–USA unterstützt und begleitet hat, die seit 2001 besteht und regelmässige Kontakte zu den Mitgliedern des Kongresses, insbesondere den Mitgliedern der «Friends of Switzerland Caucus» des Repräsentantenhauses und des Senats der USA, pflegt. Der Parlamentarischen Gesellschaft Schweiz–USA gehören 46 aktuelle und rund dreissig ehemalige Mitglieder der Bundesversammlung an. Angesichts der Bedeutung und Intensität der Beziehungen mit den USA, einem Land, das für die Schweiz besonders wichtig ist und in welchem der Kongress eine zentrale Rolle spielt, sowie aufgrund der aktuellen Herausforderungen zwischen der Schweiz und den USA ist es an der Zeit, diese privat organisierte und administrativ vom EDA und von der Schweizer Botschaft in Washington unterstützte Gesellschaft in eine offizielle Delegation der Bundesversammlung umzuwandeln, damit die Kontinuität der Arbeiten und der institutionelle Status dieses Organs besser gewährleistet werden können.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Ständige Delegation zur Pflege der Beziehungen mit dem Parlament der Vereinigten Staaten von Amerika
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes (SR  171.117) ist wie folgt zu ändern:

     

    Art. 4a (neu) Ständige Delegation zur Pflege der Beziehungen mit dem Parlament der Vereinigten Staaten von Amerika

    Die Bundesversammlung pflegt die Beziehungen mit dem Parlament der Vereinigten Staaten über die ständige Delegation zur Pflege der Beziehungen mit dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika.

     

    Art. 6 Zusammensetzung der ständigen Delegationen

    2 Die ständigen Delegationen zur Pflege der Beziehungen mit Parlamenten anderer Länder der Nachbarländer setzen sich zusammen aus drei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates. Als Ersatzmitglieder werden drei Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt. Bei der Bestellung der Delegationen werden die Sprachkenntnisse der Delegationsmitglieder berücksichtigt.

     

    Art. 8 Aufgaben

    2 Die ständigen Delegationen zur Pflege der Beziehungen mit Parlamenten anderer Länder der Nachbarländer treffen sich periodisch und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Delegationsmittel mit den Delegationen ihrer Partnerländer.

     

    Art. 9 Berichterstattung

    3 Die ständigen Delegationen nach Artikel 4 und 4a, vertreten durch ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten, erstatten den Räten mindestens einmal pro Legislaturperiode schriftlich Bericht über ihre Tätigkeiten. Die Berichte werden von den APK der beiden Räte vorberaten.

     

Data: OpenParlData · CC BY 4.0