Eine robuste und resiliente Gesundheitsversorgung in allen Lagen
(25.3001)- AbstimmungSpeechSchweiz
Abstimmung - Vote [GZ]
[NAM][GZ]
Für Annahme der Motion ... 122 Stimmen [GZ]
Dagegen ... 61 Stimmen [GZ]
(1 Enthaltung) [PAGE 1541]
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextViola Amherd(Die Mitte)Schweiz
Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion der SiK-S, wonach eine umfassende Vorbereitung des Gesundheitswesens auf Ausnahmesituationen wie Krisen, Grossereignisse, Katastrophen oder Krieg von zentraler Wichtigkeit ist. Deshalb sind die Arbeiten für die Ausrichtung des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) zu einem Nationalen Verbund Katastrophenmedizin (Katamed) bereits im Gange. Die Arbeiten erfolgen unter der Leitung des Beauftragten für den KSD in Zusammenarbeit mit einem Begleitgremium. Dieses ist aus Partnern mit Aufgaben in der Bewältigung von Ausnahmesituationen wie dem Bundesamt für Gesundheit, der Armee, den Kantonen, Institutionen [PAGE 331] und Organisationen zusammengesetzt. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch 2025 den Bericht "Neuausrichtung KSD - Nationaler Verbund Katastrophenmedizin Katamed" verabschieden, der im Sinne einer Auslegeordnung die Ausgangslage und die notwendigen Anpassungen für die Stärkung des Gesundheitswesens im Hinblick auf die Bewältigung von Ausnahmesituationen darlegen wird.
Der Bericht befindet sich aktuell in der Konsultation bei den Kantonen und weiteren relevanten Partnern. Er analysiert die Anforderungen für die Neuausrichtung und das Verbundsystem anhand der Szenarien "konventioneller Anschlag", "Erdbeben", "bewaffneter Konflikt" und "Pandemie". Das stützt sich auf die nationale Risikoanalyse des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS). Es soll ein Nationaler Verbund Katastrophenmedizin (Katamed) geschaffen werden. Die Vision "Gemeinsam. Stärker. Helfen" legt den Fokus auf die Bedeutung der Zusammenarbeit im nationalen Verbund und die Stärkung der gemeinsamen Fähigkeit, in ausserordentlichen Lagen effizient und zielgerichtet agieren zu können. In sieben Handlungsfeldern werden anhand einer Soll-Ist-Analyse Massnahmen erarbeitet.
En annexe, un concept de construction médicale protégée, qui décrit des propositions pour l'utilisation future des structures de protection sanitaire, est présenté pour l'infrastructure. Il s'agit de s'appuyer sur le réseau existant des douze hôpitaux dans la médecine hautement spécialisée pour le traitement des blessés graves. Ces sites sont complétés par d'autres hôpitaux et des infrastructures protégées pour les soins de base.
Après l'adoption du rapport, un plan d'action sur cinq ans doit être élaboré en étroite collaboration avec les cantons et les partenaires. Ce plan d'action doit définir des mesures concrètes, y compris l'attribution des responsabilités, la mise en oeuvre et les ressources nécessaires. Ces travaux en cours répondent déjà à l'objectif de la motion.
Die Arbeiten, die bereits laufen, führen zum gleichen Resultat, das diese Motion auch bezweckt. Damit es nicht zu Doppelspurigkeiten kommt, beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen, weil eben die Arbeiten zu diesem Thema am Laufen sind und auch zügig vorangetrieben werden.
- RedetextFranziska Roth(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich vertrete die Mehrheit Ihrer Kommission, die Ihnen die Annahme der Motion 25.3001, "Eine robuste und resiliente Gesundheitsversorgung in allen Lagen", beantragt. Ihre Kommission erarbeitete diese Motion anlässlich der Beratung des Berichtes zur Zukunft der Armeeapotheke, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulates Rieder 21.3448 erstellte. Dabei kamen Bedenken über die ungenügenden Vorhalteleistungen des Gesundheitswesens insgesamt auf. Mit einigem Erstaunen stellten wir fest, dass die Armee das zivile Gesundheitswesen in einem Krisen-, Katastrophen- oder Kriegsfall nur sehr bedingt unterstützen könnte; denn das Sanitätskonzept der Armee beruht darauf, allfälligen Schwerstverletzten nur erste Hilfe zukommen zu lassen und sie anschliessend so schnell als möglich dem zivilen Gesundheitswesen zu übergeben. Dieses ist jedoch darauf nicht wirklich vorbereitet.
Das Problem besteht in dem oft viel zitierten Silodenken. Zwar gibt es seit dem 1.[NB]Januar 2023 neu Artikel 34a des Militärgesetzes, "Militärisches Gesundheitswesen", dieser regelt jedoch allein die Leistungserbringungen zugunsten der Armee und nicht diejenige zugunsten der zivilen Bevölkerung. Weiterhin ist nicht geregelt, wie die zivile Bevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall versorgt werden soll. Diese Gesetzeslücke wird nun noch dadurch verschärft, dass laut Artikel 34a Absatz 2 des Militärgesetzes das zivile Gesundheitswesen allein für die medizinische Versorgung der Soldatinnen und Soldaten zuständig ist.
Auch in der Armeebotschaft 2024 steht auf Seite 27 klar, dass die Armee lediglich für die Erstversorgung vor Ort sowie für den Transport der verletzten Soldatinnen und Soldaten zum zivilen Gesundheitswesen sorgt. Stand heute verfügt das zivile Gesundheitswesen aber kaum über Vorhalteleistungen.
Entsprechend betonte der Armeevertreter in Ihrer Kommission, das Zusammenspiel zwischen zivilem und militärischem Gesundheitswesen müsse zuerst durch Vorhalteleistungen des zivilen Gesundheitswesens ergänzt werden, sonst funktioniere es nicht. Von dieser Seite wurde uns aber gesagt, dass das zivile Gesundheitswesen gar nicht darauf vorbereitet sei. Die zivilen Spitäler könnten schweizweit höchstens fünfzig polytraumatische Patientinnen und Patienten aufs Mal behandeln, wurde betont.
Diese Information hat in Ihrer Kommission einige Besorgnis ausgelöst. Aufgrund der insgesamt höchst bescheidenen Vorhalteleistungen stösst unser Gesundheitswesen in einer allfälligen Notlage sehr rasch an seine Kapazitätsgrenzen. Bereits im Falle eines Hochhausbrandes, eines Tunnelunglücks - denken Sie daran, dass der Güterzug im Gotthardtunnel auch ein Personenzug hätte sein können -, einer Naturkatastrophe oder, was wir ebenfalls nicht hoffen, eines Terroranschlags könnte es innert Stunden deutlich mehr Schwerverletzte geben, als unser Gesundheitswesen insgesamt versorgen kann. Gut, möglicherweise und hoffentlich stünde dann das Ausland der Schweiz bei. Bei einem bewaffneten Konflikt dürfte aber auch diese Option wohl wegfallen.
Die Kommissionsmotion will nun den Bundesrat beauftragen, gemeinsam mit den Kantonen eine Strategie dazu zu erarbeiten, wie das Gesundheitswesen im Krisen-, Katastrophen- und Kriegsfall eine robuste und resiliente Versorgung von uns allen sicherstellen kann, welche Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllt werden müssen und - auch das ist sehr wichtig - wer die Kosten trägt.
Ich denke, ein Schwerverletzter oder eine Schwerverletzte sollte in der Schweiz, unabhängig von der Ursache oder dem Schadensszenario, Anspruch und Aussicht auf eine ausreichende Gesundheitsversorgung haben. Ob das nun ein Verbrennungs- oder ein Bombenopfer ist, darf keine Rolle spielen. Die SiK-S will hier nun ein Dispositiv, das alle Opfer gleich und ausreichend behandelt.
Die Verwaltung zeigte sich in der Kommission geneigt, Begeisterung über den Vorstoss zu äussern. Ihre Kommission stimmte der Motion mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die ablehnende Seite meldete sich nicht zu Wort, weshalb ich Ihre Argumente nicht kenne.
Ich ersuche Sie um Zustimmung zu einem resilienten Gesundheitswesen, das uns hoffentlich alle versorgen kann, sollte ein Grossereignis eintreten.
- Redetext
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