Umgang mit ukrainischen Flüchtlingen
(KA 25517)- Type
- Kleine Anfragen
- Parliament
- Liechtenstein
- Number
- KA 25517
- Start
- 04.10.2023
- Official record
- Official profile
- External ID
- 25517
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 06. Oktober 20235. Oktober 2023
Die Regierung informiert auf ihrer Homepage seit Beginn des Ukrainekrieges über den aktuellen Status und aktualisiert diesen wöchentlich. Das Ausländer- und Passamt stellt seit Frühjahr 2022 umfangreiche Informationen (inkl. FAQ) – grösstenteils mehrsprachig (deutsch/ukrainisch /russisch) – in elektronischer Form zur Verfügung.
Zu Frage 1:
Eingangs ist anzumerken, dass die Aufnahme der Schutzbedürftigen seit mittlerweile mehr als eineinhalb Jahren eine grosse Herausforderung für unser Land darstellt. Durch eine pragmatische und konsequente Herangehensweise und grossen Einsatz der Bevölkerung, der Gemeinden und Amtsstellen sowie weiteren Institutionen kann diese Herausforderung bisher sehr gut bewältigt werden. Reisen von Schutzbedürftigen in die Heimat sind nach vorgängiger Information des Ausländer- und Passamts (APA) bis zu 14 Tage grundsätzlich möglich. Längere Auslandsaufenthalte werden im Einzelfall geprüft, wobei die Auszahlung von Fürsorgeleistungen nach 14 Tagen eingestellt wird. Die häufigsten Reisegründe sind Besuche der Familie, Pflege von Angehörigen, Arztbesuche und Prüfungstermine an Schulen oder Universitäten.
Zu Frage 2:
Das Asylgesetz (AsylG) und die Asylverordnung (AsylV) sehen vor, dass Vermögenswerte, die die Schutzbedürftigen bei der Einreise bei sich haben, zum Zweck der Rückerstattung der Kosten sichergestellt werden können. Barmittel über CHF 300.- pro Erwachsenem und CHF 150.- pro Kind werden den Schutzbedürftigen belassen. Fahrzeuge werden derzeit nicht sichergestellt, da der Sicherstellungsprozess in den meisten Fällen mehr Kosten verursacht, als der spätere allfällige Verkauf des Fahrzeugs. Schmuckgegenstände werden bei entsprechenden Hinweisen ebenfalls sichergestellt. Sofern sich die Schutzbedürftigen weigern, die Vermögenswerte abzugeben, werden die Fürsorgeleistungen entsprechend gekürzt.
Zu Frage 3:
Nein, es gilt die Lohnzession. Wenn Personen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wird der gesamte Lohn an den Staat abgetreten und die Personen erhalten neben den Fürsorgeleistungen und dem Taschengeld lediglich eine Motivationsprämie von CHF 3 pro geleistete Arbeitsstunde ausbezahlt. Im Zeitpunkt der Ausreise werden die angefallenen Kosten mit dem Lohnguthaben verrechnet.
Zu Frage 4:
Derzeit werden durch die Flüchtlingshilfe (FHL) rund 600 Personen betreut. Dies sind Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und insgesamt rund 540 Schutzbedürftige aus der Ukraine. Insgesamt gehen 98 betreute Personen einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Schutzbedürftigen sind 344 Personen zwischen 18 und 65 Jahre alt. Hiervon sind 72 Personen erwerbstätig. Dies entspricht knapp 21%. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei vielen Schutzbedürftigen um Frauen mit Betreuungspflichten für ein oder mehrere Kinder handelt.
Zu Frage 5:
Im Asylbereich ist gestützt auf die mutmassliche Rechnung für das Jahr 2023 von Kosten für das Flüchtlingswesen (Betreuung Aufnahmezentrum, Verfahrenskosten, Rechtsberatungen und Sozialhilfe) in Höhe von CHF 9.6 Mio. auszugehen. Zur Abgrenzung mit den Kosten des "regulären Flüchtlingswesens", d.h. ohne die vorliegende Krise, eignet sich ein Vergleich mit dem Jahr vor Kriegsbeginn. Die Kosten für das Flüchtlingswesen haben sich von 2021 mit CHF 1.5 Mio. auf CHF 4.4 Mio. im Jahr 2022 erhöht. Hierzu ist anzumerken, dass die Kosten gleichzeitig im Land wieder in den Wirtschaftsverkehr einfliessen, u.a. im Einzelhandel, bei Vermietern und Gewerbetreibenden im Land. Im Bildungsbereich entstehen für den Lernhub im Jahr 2023 Kosten in der Höhe von rund CHF 0.5 Mio.
- Frage vom 04. Oktober 20233. Oktober 2023
Ich möchte gleich vorausschicken: Ich verstehe die Antworten auf folgende Fragen als allgemeine Aufklärung und nicht als Kritik. Womöglich wäre es auch eine Anregung, zu den häufigsten Fragen zum Thema einen Fragen- und Antwortenkatalog aufzuschalten, welcher dabei hilft, solche Fragen im Alltag rasch zu beantworten.
Die Anzahl ukrainischer Flüchtlinge in Liechtenstein ist aufgrund der gelebten Solidarität hoch. Das humanitäre Engagement ist meines Erachtens nach begrüssenswert und Schutzsuchenden muss geholfen werden. Punkt.
Das Thema Flüchtlinge beziehungsweise Migranten ist auch medial stark präsent. Weniger bei uns im Land als vielmehr in Ländern, in denen massive Probleme vorherrschen. Darum kommen in der Bevölkerung bei uns viele Fragen auf, die nur zum Teil beantwortet werden können. Falsche Vorstellungen aus dem Ausland führen oft zu Vorurteilen. Diesen kann man nur durch Transparenz beikommen. Daher erlaube ich mir nun, meine Fragen zu stellen:
- Stimmt es, dass Personen mit Schutzstatus S zu Urlaubszwecken in ihr Heimatland, in dem Krieg herrscht, reisen dürfen? Falls ja, wie lässt sich das begründen?
- Welche Alltagsgegenstände, zum Beispiel Handys, Autos, Kreditkarten, werden bei der Einreise als Vermögenswert angerechnet und wie ist die Regelung bezüglich dazu?
- Dürfen Personen mit Schutzstatus S über das Geld, das sie bei der Arbeit bei uns verdienen, frei verfügen?
- Wie viele Flüchtlinge gehen derzeit einer geregelten Arbeit nach und wie viele davon besitzen den Schutzstatus S?
- Wie hoch sind bisher die Kosten, die durch die aktuelle Flüchtlingskrise für das Land Liechtenstein entstanden sind?
Data: OpenParlData · CC BY 4.0