Staats- und Fiskalquote in Liechtenstein

(KA 13683)Kleine Anfragen
Liechtenstein06.06.2018
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Kleine Anfragen
Parliament
Liechtenstein
Number
KA 13683
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06.06.2018
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13683
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  • Antwort vom 08. Juni 2018HTML
    7. Juni 2018

    Zu Frage 1:

    Die Fiskalquote weist die steuerliche Belastung einer Volkswirtschaft aus, das heisst, denjenigen Anteil des BIP, welchen der Sektor Staat zur Erfüllung staatlicher Aufgaben über Steuern und Abgaben erhebt. Sie wird vom Amt für Statistik im Rahmen der Steuerstatistik nach internationalen Vorgaben berechnet. Die Berechnung gemäss diesen Vorgaben sichert die internationale Vergleichbarkeit der Angaben.

    Die Fiskalquote 2016 beinhaltet die folgenden Steuern und Abgaben: Vermögens- und Erwerbssteuer, Ertragssteuer, Couponsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Beiträge an die AHV-IV-FAK, Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, Quellensteuer, Besondere Gesellschaftssteuer, Stempelabgaben, Gründungsgebühr, Mehrwert­steuer, Gesellschaftssteuer ausländischer Versicherungsgesellschaften, Motorfahr­zeugsteuer, Bussen der Steuerverwaltung, Besteuerung nach dem Aufwand, Einbürgerungssteuer, Zollerträge, Einbehalt der EU-Zinsbesteuerung natürlicher Personen, Einbehalt aus dem Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich, CO2-Abgabe, Ertragsanteil LSVA, Unfallverhütungsbeiträge, Beitrag an den Schweizerischen Sachversicherungsverband, Hundesteuer sowie Regalien und Konzessionen der Gemeinden.

    Zu Frage 2:

    Zu den verpflichtenden Abgaben, die gemäss den internationalen Vorgaben nicht in die Berechnung der Fiskalquote einfliessen, weil sie in Liechtenstein nicht Teil des Sektors Staat sind, zählten 2016 die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung (CHF 136.7 Mio.), die Prämien der Krankentaggeldversicherung (CHF 33.0 Mio.), die Prämien der 2. Säule der Altersvorsorge (CHF 349.9 Mio.), die Prämien der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung (CHF 48.1 Mio.) sowie die Prämien der Gebäudeversicherung (CHF 19.4 Mio.).

    Diese zusätzlichen Prämien belaufen sich auf insgesamt CHF 587 Mio. Dies ergibt im Durchschnitt obligatorische Prämien je Einwohner von CHF 15‘529. Dabei ist jedoch zu beachten, dass rund die Hälfte der Prämien für die Krankentaggeldversicherung, der Altersvorsorge (2. Säule) und der Unfallversicherung von Zupendlern stammen.

    Zu Frage 3:

    Zählt man die unter 2 genannten, obligatorischen Prämien zu den Fiskaleinnahmen dazu, ergeben sich Gesamteinnahmen in Höhe von CHF 1.8 Mrd. Würden diese bei der Berechnung der Fiskalquote – die dann vielmehr eine „Zwangsabgabenquote“ wäre – berücksichtigt, würde dies einen theoretischen Wert von 29.8% ergeben. Eine so berechnete Quote ist jedoch nicht mit der Fiskalquote in anderen Ländern vergleichbar.

    Zu Frage 4:

    Die Fiskalquote misst die Steuereinnahmen und Sozialversicherungsabgaben im Verhältnis zum BIP und lässt damit keine direkten Rückschlüsse auf die Steuer- und Abgabenbelastung der Bevölkerung zu.

    Angaben zur Steuer- und Abgabenbelastung gehen aus der von der Regierung 2015 beim Liechtenstein Institut in Auftrag gegebenen Studie „Das verfügbare Einkommen in Liechtenstein im Vergleich mit der Schweiz“ hervor. Darin zeigt sich beispielsweise, dass eine alleinstehende Person in Vaduz mit Jahreseinkommen von CHF 60‘000 nach Transfers, Steuern und Abgaben CHF 49‘725 zur Verfügung hat. Dies entspricht einer Belastung von 17.1%. Die Studie ist auf der Webseite der Regierung unter www.regierung.li abrufbar. Weitere detaillierte Informationen zur Vermögens- und Erwerbsverteilung sowie zur Steuerbelastung natürlicher Personen sind aus der aktuellen Steuerstatistik ersichtlich.

    Zu Frage 5:

    Um die Abgabenlast für die Einwohnerinnen und Einwohner in Liechtenstein abzubilden, hält die Regierung die vom Liechtenstein Institut berechnete Belastung als geeignet. Die Studie zeigt dabei ein differenziertes Bild je nach Einkommens- und Familiensituation der betrachteten Person.

    Die Fiskalquote ist geeignet, um die steuerliche Belastung einer Volkswirtschaft darzustellen und international zu vergleichen.

  • Frage vom 06. Juni 2018HTML
    5. Juni 2018

    Gemäss einem Artikel in der «Weltwoche» vom 17. Mai 2018 täuscht die Staats- und Fiskalquote der OECD für die Schweiz falsche Tatsachen vor. Demnach wird für das Jahr 2016 eine Fiskalquote von 27,8% des BIP ausgewiesen - in der Erhebung der drittbeste Wert. Marco Salvi von Avenir Suisse kommt bei seinen Berechnungen aber auf 44,1% - der fünftschlechteste Wert. In der OECD-Statistik würden einzelne Länder diverse Kosten, die staatlich verpflichtend sind, einfach nicht einrechnen lassen, beispielsweise Krankenkassenkosten. Avenir Suisse geht davon aus, dass in Tat und Wahrheit die Abgabenlast für die Schweizer an den Staat bei rund 50% liegt. Mit dem Zollvertrag haben wir viele Steuern und Abgaben übernommen. Am 15. Mai 2018 präsentierte der Regierungschef die Finanzstatistik 2016. Demnach ist Liechtenstein mit einer Staatsquote von 20,8% das beste Land in Europa. Die Fiskalquote beläuft sich ebenfalls auf 20,8%. Bürger, denen am Ende eines Monats nichts übrig bleibt, reiben sich ob dieser optimistischen Statistik die Augen. Meine Fragen:

    1. Welche verpflichtenden Steuern und Abgaben sind in der OECD-Statistik erfasst?
    2. Welche verpflichtenden Steuern und Abgaben gibt es in Liechtenstein, die in der OECD-Statistik nicht aufscheinen, und wie hoch ist deren ungefährer Anteil an den Gesamtbelastungen für einen Einwohner?
    3. Auf welche Fiskalquote käme man in Liechtenstein, wenn man die Steuern und Abgaben unter 2. ebenfalls in der Statistik berücksichtigen würde?
    4. Wie hoch wäre demnach die Steuer- und Abgabenlast eines alleinstehenden Einwohners nach der Fiskalquote gemäss 3. mit einem Medianmonatslohn von CHF 6'603 ohne Vermögen bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150% in Franken?
    5. Welche Berechnungsart hält die Regierung für die relevante, um die tatsächliche Abgabenlast für die Einwohnerinnen und Einwohner in Liechtenstein abzubilden?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0