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Am Herdenschutz sollen alle mitbezahlen. Keine weitere Abwälzung der Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz von und vor Wölfen und anderen Grossraubtieren auf die Kantone!

(24.4469)MotionÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz19.12.2024
Speeches(12)
Sorted by Speech date, Descending
12 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Albert Rösti(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Sie wissen, wir haben ein Sanierungspaket in Auftrag gegeben. Die Arbeiten dafür sind im Gang, die Botschaft zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt ist in Erarbeitung. Eine darin enthaltene Massnahme ist, dass dort, wo Förderbeiträge fliessen, diese nicht über 50 Prozent der Kosten betragen sollen. Der Bundesrat ist also nicht gegen Massnahmen wie beispielsweise den Herdenschutz, sondern er will einfach die Kantone bei Massnahmen, von denen diese auch profitieren, stärker in die Pflicht nehmen. Es gibt viele Massnahmen wie die Herdenschutzmassnahmen mit bisher 80 Prozent, bei denen der Förderbeitrag des Bundes über 50 Prozent beträgt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er im Sinne eines Beitrags an die Sanierung der Finanzen und im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nicht mehr als 50 Prozent finanzieren sollte.

    Der Ständerat hat mit der Annahme der Motion Engler bereits beschlossen, dass der Bund die kleine Massnahme zum Herdenschutz mindestens zu 80 Prozent bezahlen soll. Ich bestreite die Notwendigkeit von Herdenschutz nicht. Es geht darum, wer diesen bezahlt. Hier ist der Bundesrat der Auffassung, dass wir nicht über 50 Prozent gehen sollten. Wenn wir bei diesen kleinen Massnahmen die Sparvorgaben nicht erfüllen, also nicht in die Richtung des Sanierungspakets gehen, wird es einfach sehr schwierig.

    Ich bitte Sie deshalb, entgegen den Anträgen und im Interesse des Bundesrates die Motion Engler abzulehnen.

  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Albert Rösti(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich kann es nicht lassen, noch etwas Grundsätzliches zu sagen, wenn wir es schon vom Wolf haben. Es wurde schon angesprochen, aber mir ist es einfach wichtig, das nochmals zu betonen: Es fanden hier zwei Gesetzgebungsprozesse statt. Ein erster Gesetzgebungsprozess führte zu einem Referendum, und die Bevölkerung hat das Gesetz abgelehnt. Dann kam es aufgrund der Dringlichkeit und Notwendigkeit der Wolfsregulierung im Parlament sehr rasch zu einem zweiten Gesetzgebungsprozess. Das daraus folgende Gesetz wurde verabschiedet. Es verlangte vom Bundesrat, die Bestimmungen mit einer Verordnung umzusetzen. Der Bundesrat hat das getan. Ich sage das aufgrund der faktenwidrigen Behauptungen der Fraktionschefin der Grünen in der Zeitung, ich würde hier an den Institutionen kratzen. Selbstverständlich basiert der Bundesrat seine Entscheidungen auf einem ordentlich vom Parlament verabschiedeten Gesetz. Das ist der erste Punkt, das gehört hier in den Gesamtkontext.

    Den zweiten Punkt erwähne ich aufgrund des Votums von Ständerätin Friedli: Wenn man einen Wolf in der Umgebung von Kindern und in der Umgebung eines Dorfs sichtet, dann hat die Regierung den Auftrag und die Pflicht, den Abschuss dieses Wolfs zu bewilligen, und zwar rasch. Wir haben jetzt die Instrumente dazu. Wir müssen nicht immer von vorne beginnen. Dieses Vorgehen ist sehr rasch möglich. Das ist im Sinne von Artikel 9c der neuen Jagdverordnung.

    Ich habe Verständnis dafür, dass man unzufrieden ist. Der Herdenschutz generell und auch die Hunde sind eine wichtige Präventionsmassnahme, die wir aufrechterhalten müssen. So können auch Abschüsse nur dann stattfinden, wenn der Herdenschutz genügend gut ist. Zuerst gilt es, die Herden zu schützen. Das ist auch mir wichtig.

    Die Reduktion der Unterstützung von 80 auf 50 Prozent der Kosten in diesem Bereich ist tatsächlich nicht eine spezifische Massnahme - da gebe ich Ständerat Rieder recht -, mit der wir die Bundesfinanzen sanieren. Trotzdem[NB]ist[NB]es[NB]Gegenstand des Sanierungspakets. Der Beschluss des Bundesrates ging dahin, dass wir Verbundaufgaben grundsätzlich nicht mit mehr als 50 Prozent der Mittel subventionieren oder fördern wollen. Diese Massnahme ist jetzt, zusammen mit 27 anderen, in der Vernehmlassung. Sie werden verstehen: Wenn man im Bundesrat einen solchen finanzpolitischen Grundsatzentscheid trifft, auch für Bereiche, in denen es um viel mehr Geld geht, kann man keine Ausnahme machen, nur weil es in einem Bereich um wenig Geld geht. Aber Sie haben ja die Möglichkeit, das zu korrigieren. Ich bitte Sie trotzdem, den Vorstoss hier abzulehnen. Das Entlastungspaket 2027 ist jetzt in der Vernehmlassung, und die Diskussion kann auch in diesem Rahmen erfolgen.

    Ich bin mir bewusst, dass das eine Verschiebung der Kosten zulasten der Kantone ist. Der Bundesrat erwartet nicht, dass weniger Herdenschutzmassnahmen getroffen werden, sondern dass die Kantone hier einen höheren Beitrag beisteuern. Das ist die Folge dieses Entscheids des Bundesrates. Die Kantone haben ja auch etwas mehr Spielraum erhalten, insbesondere betreffend die Herdenschutzhunde. Das ist ein Thema, das der Motionär auch anspricht. Die neue Rollenteilung bewirkt, dass die Kantone mehr Freiheiten erhalten. Sie sind zum Beispiel bei der Wahl der möglichen Hunderassen [PAGE 175] frei. Der Rückzug des Bundes auf die Grundsätze bedeutet, dass er sich auf die Durchführung der Eignungsprüfung für die Hunde beschränkt. Damit soll es eine gewisse Vereinheitlichung geben. Die Kosten für die Durchführung der Prüfung werden vollumfänglich vom Bund getragen. Das ist - wie soll ich sagen? - ein kleines Zeichen, dass wir da in Zukunft doch noch etwas machen.

    Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Ich danke dem Motionär für die Rückmeldung zur generellen Wolfspolitik.

  • Redetext
    Stefan Engler(Die Mitte)
    Schweiz

    Ich möchte eine kleine Unterlassung korrigieren, Kollegin Friedli hat mich darauf aufmerksam gemacht: Herr Bundesrat, wir haben zwar durch die Umplatzierung den Blickkontakt zueinander verloren, aber nicht den Draht zueinander. Ich möchte betonen, dass diese neue Verordnung nicht nur die Kostenfrage betrifft. Vielmehr haben Sie in der neuen Verordnung mit mehr Spielraum für die Regulierung einen wertvollen zusätzlichen Beitrag dazu geleistet, das Wolfsmanagement zu ermöglichen. Dafür verdienen Sie ein Kompliment. Bei den Kosten sehe ich es etwas anders. Aber der Inhalt der Verordnung ist ganz okay.

  • Redetext
    Fabio Regazzi(Die Mitte)
    Schweiz

    Es ist keine Überraschung: Ich setze mich für die Annahme der Motion ein, die darauf abzielt, die finanzielle Unterstützung des Bundes für Herdenschutzmassnahmen auf einem angemessenen Niveau sicherzustellen. Die geplante Reduzierung der Bundesbeteiligung von 80 auf 50 Prozent gefährdet die effektive Umsetzung von Schutzmassnahmen und stellt eine ungerechtfertigte Belastung für die Kantone und die betroffenen Landwirte dar. Die Unterstützungsmöglichkeiten und Finanzhilfen, die für Herdenschutzmassnahmen und für Schadenersatzzahlungen zur Verfügung stehen, müssen hingegen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand ausgebaut werden, wie unter anderem auch meine Motion 22.3477, "Weniger Bürokratie und wirksamere Massnahmen zum Schutz vor Wolfsschäden in der Schweiz", die vom Ständerat in der letzten Wintersession angenommen wurde, unter Ziffer 3 verlangte.

    La présence de grands prédateurs comme le loup a crû en Suisse ces dernières années, comme l'a rappelé l'auteur de la motion, ce qui augmente le besoin de mesures efficaces de protection des troupeaux. Ces mesures sont non seulement coûteuses, mais elles nécessitent aussi des ressources humaines considérables. Une réduction du soutien financier de la Confédération pourrait avoir pour conséquence que les agriculteurs et les exploitants d'alpages ne pourront prendre les mesures de protection nécessaires, ce qui entraînerait finalement une perte d'animaux de rente et mettrait en danger notre économie alpestre.

    Der Bund spielt für den Schutz von Grossraubtieren eine zentrale Rolle, daher sollte er auch die Verantwortung für die Finanzierung der damit verbundenen Herdenschutzmassnahmen tragen. Anders gesagt: Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kantone direkte oder indirekte Kosten für Schäden übernehmen sollen, die Tiere verursachen, welche vom Bundesgesetzgeber unter Schutz gestellt wurden. Die Kantone müssen bereits für eine ganze Reihe von Kosten aufkommen, die im Zusammenhang mit solchen Fällen entstehen: Ermittlung der Schäden, Untersuchungen, Monitoring und so weiter.

    Ich weise darauf hin, dass ich aus genau diesen Gründen im Jahr 2019 eine Motion eingereicht und damit gefordert habe, dass der Bund sogar 100 Prozent der durch das Wolfsmanagement verursachten Kosten übernimmt. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen, später jedoch vom Ständerat vor allem aus formalen Gründen abgelehnt. Die Verschiebung dieser finanziellen Last auf die Kantone könnte unter anderem zu regionalen Ungleichheiten führen und die Akzeptanz für den Schutz von Grossraubtieren in der Bevölkerung untergraben.

    Ich lade Sie ein, die Motion Engler anzunehmen.

  • Redetext
    Simon Stocker(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Auch ich habe mir noch ein, zwei Gedanken zu diesem Thema gemacht. Sie haben es vielleicht gesehen, just gestern Abend wurde in der [PAGE 174] "Tagesschau" ein Bericht über die Ergebnisse der aktuellen Wolfsregulierung ausgestrahlt. Die jüngsten Ergebnisse zeigen deutliche Effekte. Seit der Einführung der proaktiven Abschüsse im Jahr 2023 ist die Zahl der Wolfsrisse stark zurückgegangen. Ich richte mich damit auch direkt an Kollegin Friedli, die befürchtet, dass die Risse zunehmen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben eine starke Abnahme der Wolfsrisse. Der Bericht zeigt, dass zwischen September 2024 und Januar 2025 nicht weniger als 92 Wölfe geschossen wurden. Der Walliser Regierungsrat Frédéric Favre stellt im Bericht denn auch fest, dass das Wachstum der Population gestoppt werden konnte.

    Dennoch bleibt ein zentrales Problem bestehen, da sind wir uns einig. Der Kanton Wallis zeigt die Zahl, die es zu beachten gilt: 80 Prozent der Wolfsrisse ereignen sich in Herden ohne geeigneten Herdenschutz. Das unterstreicht die Notwendigkeit, auf diese Massnahmen zu setzen und sie dann auch gezielt anzuwenden. Kollege Rieder hat angesprochen, dass die Jagdverordnung am 1.[NB]Februar 2025 in Kraft getreten ist. Sie erlaubt noch schnellere Abschüsse und eine weitere Dezimierung der Anzahl Rudel und gibt den Kantonen mehr Handlungsspielraum beim Abschuss. Bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung haben wir im letzten Winter weitere Verschärfungen besprochen und beschlossen. Es gibt aktuell nur eine Richtung, und die heisst: mehr Abschüsse. Es ist deshalb essenziell, dass wir auch die Prävention stärken. Da bin ich mit dem Motionär wirklich einig, dass wir die Beteiligung des Bundes belassen sollten. Wir brauchen einen weiteren Ausbau dieser Massnahmen. Wir brauchen mehr Herdenschutz und weniger Abschüsse - man könnte diese Motion mit diesem Satz zusammenfassen.

    Daher bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.

  • Redetext
    Beat Rieder(Die Mitte)
    Schweiz

    Zum Wolf gibt es immer grosse Diskussionen in diesem Saal, schon seit Jahrzehnten; das ist einfach so. Ich äussere mich nur zu einem Aspekt, der noch nicht erwähnt wurde.

    Wo stehen wir eigentlich bei dieser Wolfsdiskussion? Wir haben ein Jagdgesetz verabschiedet, nun kommt die Jagdverordnung und wir versuchen es mit einem neuen Modell. Mit diesem wollen wir einerseits mittels Abschüssen die Wolfspopulation bei drei- bis vierhundert Tieren in der Schweiz stabilisieren und andererseits, weil die Wolfspopulation ja hierbleibt, den Herdenschutz hoch halten, damit die Schäden zurückgehen. Wenn Sie nun bei dieser zweiten Massnahme sparen, dann wird Ihnen die neue Philosophie des Jagdgesetzes und der Jagdverordnung nicht viel helfen, weil Sie auf diesem Terrain plötzlich wieder mehr Schäden haben und die Alpbewirtschaftungsleute diese Kosten nicht stemmen können. Dann werden wir am Ende des Tages noch mehr Probleme und noch viel mehr Wolfsdiskussionen haben, die wir vermeiden könnten.

    Ich bin ja auch in der Finanzkommission und sehr gerne bereit, mit Ihnen ein Entlastungspaket von 4 Milliarden zu diskutieren. Aber ob Sie es gerade beim Herdenschutz mit diesen 10 oder 20 Millionen Franken schaffen, den Bundeshaushalt signifikant zu entlasten, das wage ich zu bezweifeln. Es gibt in Ihrem Departement wie in anderen Departementen genügend andere Möglichkeiten, Mittel einzusparen und diejenigen Bereiche zu treffen, die viel grosszügiger ausgestattet sind.

    Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen.

  • Redetext
    Esther Friedli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich bin Kollege Engler sehr dankbar für seine Motion und bitte Sie, diese anzunehmen. Kollege Engler hat es gesagt, es sind nicht nur die typischen Bergkantone betroffen. In meinem Kanton, im Kanton St.[NB]Gallen, breiten sich die Wölfe im Moment überproportional stark aus. Letzte Woche zum Beispiel sind morgens um sieben drei Wölfe frisch-fröhlich etwas am Rand meines Nachbardorfes herumspaziert. Daneben standen Schulkinder, die auf ihren Schulbus warteten. Das zeigt, dass sich die Wölfe immer mehr ausbreiten.

    Ich glaube, der Bundesrat hat mit seiner Verordnungsänderung wichtige Schritte und gute Massnahmen eingeleitet. Ich unterstütze eigentlich alles, was der Bundesrat mit der Verordnungsänderung gemacht hat, ausser dass er praktisch über Nacht den Kostenverteiler für die Herdenschutzmassnahmen geändert hat. Die Kantone wurden da ziemlich überrumpelt. Sie konnten die Kosten, die jetzt auf sie entfallen, gar nicht budgetieren. Es zeigt sich jetzt, dass es sehr viele Unklarheiten gibt mit Blick auf die Frage, welche Kosten wie übernommen werden. Damit man ein Herdenschutzmanagement hat, das zukunftsgerichtet und überall ungefähr gleich ist, braucht es hier eine seriöse Abklärung zwischen dem Bund und den Kantonen. Es braucht eine gemeinsame Aussprache. So etwas kann man nicht über Nacht machen.

    Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel dafür geben, wo im Moment Diskussionen laufen. Das ist das Thema Herdenschutzhunde. Der Kanton St.[NB]Gallen bildet überdurchschnittlich viele Herdenschutzhunde aus. Diese Herdenschutzhunde sind im Sommer nicht alle nur auf St.[NB]Galler Alpen im Einsatz, einige sind im Bündnerland, andere vielleicht im Glarnerland. Jetzt stellt sich die Frage betreffend die Kosten dieser Herdenschutzhunde. Sie können jetzt sagen, dass das ein kleines Detail sei, aber darüber wird im Moment sehr stark diskutiert. Ich wünsche mir, dass man diese Frage zuerst seriös klärt, in einer Aussprache zwischen dem Bund und den Kantonen, und dass man erst entscheidet, wenn sie gelöst ist.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion Engler anzunehmen, damit eben hier Klarheit herrscht. Der Bund soll die Mehrheit der Kosten finanzieren, damit auch überkantonal alles gleich gehandhabt wird und wir hier wirklich auch im Sinne eines nachhaltigen und guten Herdenschutzmanagements etwas erreichen können.

  • Redetext
    Stefan Engler(Die Mitte)
    Schweiz

    Mit meinem Vorstoss möchte ich erreichen, dass die ab dem 1.[NB]Februar dieses Jahres geltende Jagdverordnung dergestalt angepasst wird, dass die Beteiligung des Bundes an den Kosten für den Herdenschutz [PAGE 173] nicht nur 50 Prozent beträgt, wie das in der neuen Verordnung vorgesehen ist, sondern mindestens 80 Prozent.

    Wo er von den Kantonen Leistungen einverlangt, pflegt der Bund zu sagen: "Wer bezahlt, befiehlt." Der Umkehrschluss und damit Thema meines Vorstosses ist: "Wer befiehlt, zahlt." Das beinhaltet die Forderung gegenüber dem Bund, sich stärker an den Kosten für Leistungen zu beteiligen, die von der Gesellschaft erwartet und abgerufen werden. Verfassung und Jagdgesetz verfolgen unter anderem das Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten und bedrohte Arten zu schützen. Der Bundesgesetzgeber bestimmt, welche Tierarten geschützt und welche jagdbar sind und für welche geschützten Tierarten Regulierungsmassnahmen zulässig sind. So erlaubt das Jagdgesetz unter bestimmten Bedingungen die Regulierung von Steinwild- und Wolfsbeständen. Eine dieser Bedingungen zielt auf einen zumutbaren und wirksamen Herdenschutz ab. Nachhaltige Koexistenz mit den Prädatoren basiert nach heutiger Auffassung und gesetzlicher Regelung auf drei[NB]Pfeilern:[NB]Herdenschutz, Regulierung und Finanzierung - Finanzierung der Regulierung, Finanzierung der Schutzmassnahmen und Entschädigung der Landwirte für erlittene Schäden.

    Die Schutzmassnahmen schaffen Nutzen im Interesse der Gesellschaft und verursachen Kosten, die mit der neuen Verordnung des Bundesrates nicht adäquat abgegolten werden. Es ist, als würden Sie die allgemeinen Kosten der Feuerwehren von den Feuerwehrleuten selbst tragen lassen. Der Stellenwert des Herdenschutzes als Pfeiler des Wolfsmanagements ist breit anerkannt, und der Herdenschutz wird von der Landwirtschaft durch eine sorgfältige Umsetzung mitgetragen. Durch den Kostenanteil des Bundes und die Übernahme der Restkosten durch den Kanton sind die Kosten für die Landwirte deutlich reduziert worden, und das ist zweifellos richtig so. Trotzdem gibt es viele Kosten, die zusätzlich anfallen und nicht durch Beiträge oder Direktzahlungen gedeckt sind. Materialkosten sind mehr oder weniger abgedeckt und werden unterstützt; nicht übernommen werden dagegen die zusätzlichen Personalkosten, die aufgrund des grösseren Aufwandes zur Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen anfallen. Ebenfalls nicht gedeckt sind die gesundheitlichen Folgekosten sowie die Mindererträge, die durch die schlechtere Fleischqualität, die stressbedingt geringere Gewichtszunahme während der Sömmerung und die körperliche Belastung infolge zusätzlicher Weidewechsel entstehen. Insoweit bleiben also immer noch erhebliche Kosten, die auf die Landwirte und Landwirtinnen selbst entfallen und die weder vom Bund noch vom Kanton übernommen werden.

    Damit komme ich zur Schlussfolgerung: In der Vernehmlassung zur Jagdverordnung war die Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen durch das BAFU noch auf 80 Prozent festgelegt. In der nunmehr beschlossenen Fassung wurde dieser Beitrag auf 50 Prozent reduziert. Im Bericht zum Entlastungsprogramm, auf den sich die Stellungnahme des Bundesrates ebenfalls abstützt, ist jedenfalls nirgends ein Hinweis auf die Reduktion der Beiträge für den Herdenschutz herauszulesen.

    Man muss wissen, dass sich mit der Zunahme der Wolfspopulation der Herdenschutzaufwand nicht nur in den Gebirgskantonen, sondern in der Zwischenzeit auch im Mittelland erhöht hat. In meinem Kanton gab es im Jahr 2012 ein Wolfsrudel; heute gibt es rund zwölf Wolfsrudel. Entsprechend meine ich, dass es gerechtfertigt ist, dass diese Kosten von der Allgemeinheit mitgetragen werden.

    Ich habe es einleitend gesagt: Der Schutz der Artenvielfalt und der bedrohten Tierarten ist in erster Linie Sache der Bundespolitik. Entsprechend befiehlt der Bund auch, wie die Kantone damit umzugehen haben. Also soll er sich an den jeweiligen Kosten stärker beteiligen, nämlich nicht mit 50 Prozent, sondern mit mindestens 80 Prozent.

    Ich bitte Sie im Interesse des Herdenschutzes als tragender Pfeiler des Wolfsmanagements, diese Motion zu unterstützen. Ohne Not und auf die Gefahr hin, die schweizweit bewährte Herdenschutzstrategie massiv zu schwächen, hat der Bund durch die Revision dieser Verordnung die finanzielle Unterstützung der Herdenschutzmassnahmen der Kantone massiv reduziert. Das gilt es nun zu korrigieren.

  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

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