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Energiesparen attraktivieren. Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch abrechnen

(22.3495)MotionErledigt
Schweiz11.05.2022
Speeches(3)
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3 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Albert Rösti(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die Motion fordert die Einführung eines Obligatoriums für den Einbau von Geräten zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwassernebenkosten für alle Mehrfamilienhäuser, mit möglicher Untergrenze bezüglich der Wohneinheiten, also somit auch für Altbauten.

    Nach Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung sind die Kantone für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, zuständig. Der Bund kann in diesem Bereich keine direkten Regelungen erlassen. Mit Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe c des Energiegesetzes werden die Kantone jedoch bereits heute aufgefordert, Vorschriften über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu erlassen, allerdings, da haben Sie recht, bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude.

    Die in der Motion vorgeschlagenen Bestimmungen entsprechen weitgehend der aktuellen Regelung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, den bekannten Muken. Eine Ausrüstungspflicht auch in den bestehenden Gebäuden haben bis 2023 bisher neun Kantone von den Muken übernommen und in ihre kantonalen Erlasse aufgenommen. Das ist aus Ihrer Sicht sicher zu wenig, aber doch ist schon einiges gelaufen, und die Kantone haben diese Empfehlung und auch die entsprechenden Grundlagen.

    Wir möchten den Entscheid den Kantonen überlassen. Bereits viele der dem Bund zur Verfügung stehenden Instrumente wurden umgesetzt, um die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu verbessern, und die weitere Kompetenz für weitere Vorschriften liegt, wie gesagt, bei den Kantonen.

    Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

  • Redetext
    Michael Töngi(Die Grünen)
    Schweiz

    Nach wie vor haben wir in der Schweiz in vielen Gebäuden keine individuelle Heizkostenabrechnung. Die Heizkosten werden dort pro Quadratmeter verteilt. Ganz egal, ob Sie viel, wenig oder sparsam heizen, Sie bezahlen in diesen Wohnungen gleich viel. Das Gleiche gilt auch für Warmwasser: Wer jeden Tag ein Vollbad nimmt, braucht ein Mehrfaches an Warmwasser als eine Person, die eben spart und nur duscht. Dieses Problem kennen wir. Es ist für alle, die Energie sparen wollen, ein Ärgernis, denn sie werden nicht belohnt und bezahlen letztlich auch die Rechnung für die Nachbarinnen und Nachbarn.

    Sie können sich wahrscheinlich vorstellen, dass das nicht nur für das Klima direkt, sondern auch für das Klima im übertragenen Sinne nicht gut ist. Denn es gibt vielleicht gewisse Leute, die Lust hätten, den Nachbarn darauf aufmerksam zu machen, dass ein gekipptes Fenster nicht so gescheit ist. Sie verzichten aber darauf, weil sie mit solchen Themen nicht unbedingt die Nachbarschaft erschweren wollen.

    Das Ganze ist aber auch noch aus einem anderen Grund ein grosses Ärgernis: Sie wissen, dass wir im Heizbereich mit einer Lenkungsabgabe erreichen wollen, dass die Leute haushälterisch mit Energie umgehen. Lenkungsabgaben können durchaus auch funktionieren, das wissen wir. Sie sind aber ein grosser Frust für alle, die ihre Abrechnung gar nicht selber steuern können. Daher finde ich es schon etwas stossend, dass das zuständige Departement einerseits auf Lenkungsabgaben setzt, sich andererseits aber seit mittlerweile 25 Jahren partout gegen die individuelle Abrechnung wehrt.

    Die Stellungnahme des Bundesrates zum Vorstoss zeigt auch, wo das Problem liegt: Der Bundesrat sagt, dass das Anliegen in weiten Teilen der aktuellen Regelungen in den Mustervorschriften der Kantone aufgenommen sei und in den Neubauten umgesetzt werde. Das ist tatsächlich richtig, es trifft aber eben genau den Kern des Problems nicht, denn in Neubauten ist der Energieverbrauch so tief, dass eine individuelle Abrechnung tatsächlich nicht mehr so wichtig ist. In Altbauten dagegen, wo der Energieverbrauch vier- bis sechsmal höher ist als in einem Neubau, kommt es eben auf die Höhe des Energieverbrauchs an. Dort beträgt der Unterschied zwischen einem sparsamen und einem nicht sparsamen Haushalt oft einige hundert Franken, wenn nicht sogar tausend Franken pro Jahr. Wenn schon, muss man sagen, braucht es deshalb ein Obligatorium in Altbauten und nicht in Neubauten.

    Falsch ist auch der Eindruck, der in der Stellungnahme des Bundesrates entsteht, dass es effizientere Massnahmen zum Energiesparen gebe. Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir unsere Gebäude dämmen und auch Ölheizungen ersetzen. Wir wissen aber aus früheren Studien, dass der Einsatz der individuellen Heizkostenabrechnung dazu führt, dass die Leute etwa 10 bis 15 Prozent weniger für das Heizen ausgeben, weil sie eben wirklich sparen. Das ist ein recht grosser Schritt, das ist eine grosse Summe, die man ohne Investitionen erreichen kann. Ich habe manchmal schon etwas den Eindruck, dass nur Massnahmen zum Energiesparen gewünscht sind, die am Schluss auch der Bauwirtschaft neue Aufträge geben, und dass auf diejenigen, die in dem Sinne keine Investitionen bringen, verzichtet wird.

    Ich glaube, es wäre sehr sinnvoll, insbesondere eben auch, damit die Lenkungsabgaben tatsächlich ihre Wirkung haben, dass man diese individuelle Heizkostenabrechnung endlich auch für Altbauten vorschreibt. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0