Die umsatzabhängige Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen ist problematisch

(19.3235)PostulatErledigt
Schweiz21.03.2019
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6 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Fabio Abate(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich muss betonen, dass ich das Prinzip der Unternehmensabgabe nicht zur Diskussion gestellt habe. Es geht nicht darum, den Volksentscheid wieder infrage zu stellen. Es geht vielmehr um die Berechnungsmethode. Wir haben etwa 600[NB]000 Unternehmen in der Schweiz. Es geht hier immer nur um 150[NB]000, also um einen Viertel der Unternehmen. Bei diesen können wir klare Probleme feststellen. Ihre Zusicherungen haben mich nicht befriedigt. Es handelt sich nicht um eine Interpellation. Ich erlaube mir deshalb, hier eine Abstimmung zu verlangen, und bitte Sie, in diesem Sinne vorzugehen.

  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Bevor die Abgabe für Radio und Fernsehen Anfang dieses Jahres eingeführt wurde, haben Bundesrat und Verwaltung ja eine ganze Reihe von Möglichkeiten geprüft, wie man den Service public bei Radio und Fernsehen finanzieren könnte. Man hat da nicht einfach das erstbeste Modell genommen, sondern hat wirklich viele Modelle überprüft. Man hat gesagt, es solle einfach und effizient sein. Sie haben dann das entsprechende Gesetz debattiert und hatten dabei auch die Möglichkeit, alle Modelle noch einmal anzuschauen. Sie haben sich nach intensiver Debatte für das Modell entschieden, das bei den Firmen eben auf den Umsatz abstützt, und das war in der Volksabstimmung wirklich auch noch einmal Teil einer heftigen Auseinandersetzung. Jetzt ist das Gesetz angenommen worden, jetzt ist es in Kraft, und diese Abgaben werden erhoben.

    Einfach, um falsche Vorstellungen zu minimieren: Sie haben eine Umsatzfreigrenze von 500[NB]000 Franken eingeführt. Das heisst, dass drei Viertel aller Schweizer Unternehmen von dieser Abgabe ausgenommen sind. Einfach, damit man das nicht vergisst: Drei Viertel der Unternehmen bezahlen keine Abgabe! Wenn ein Unternehmen einen Umsatz bis zu 1 Million Franken hat, dann zahlt es 365 Franken, und wenn es einen Umsatz bis 5 Millionen Franken hat, dann zahlt es 910 Franken pro Jahr. Das ist, was Sie beschlossen haben und was die Bevölkerung auch beschlossen und entsprechend unterstützt hat.

    Es ist so, jetzt wird diese Abgabe erhoben. Ich bekomme auch Briefe. Der Bundesrat hat schon gesagt, er werde Mitte 2020 mal eine Evaluation vornehmen. Sie müssen selber entscheiden, Herr Abate, wie Sie mit dem Postulat umgehen wollen. Wenn Sie sagen, dass der Bundesrat diese Frage mit der nötigen Aufmerksamkeit anschauen soll, dann kann ich Ihnen versprechen, dass wir das tun. Ich verspreche aber null und nichts, dass wir eine Anpassung vornehmen. Das sage ich Ihnen ganz offen.

    Das Postulat wäre für mich letztlich auch kein Auftrag, das, was Sie vor nicht allzu langer Zeit beschlossen haben, jetzt unbedingt wieder zu ändern. Vielleicht sehen wir irgendwo Härtefälle, bei denen das System nicht so spielt, wie man sich das vorgestellt hat. Deshalb macht man, wie gesagt, ja eine solche Überprüfung. Am Grundgedanken, dass die Unternehmen auch eine Abgabe bezahlen, dass sie auch einen Beitrag leisten - ihr Beitrag beträgt ja 12 Prozent; der grösste Teil der Finanzierung läuft also über die privaten Haushalte -, sollte man aber nach so kurzer Zeit nicht wieder rütteln.

    Sie haben heute die Zahlen nochmals gehört. Drei Viertel der Unternehmen bezahlen keine Abgaben. Wenn Sie dann bei diesem einen Viertel noch grössere Veränderungen vornehmen, dann lastet einfach mehr auf den Privathaushalten. Das gäbe dann schon wieder eine grössere politische Diskussion.

    In diesem Sinne ist der Bundesrat der Meinung, dass man die Modelle wirklich geprüft hat. Der Bundesrat macht Mitte 2020 dieses Monitoring. Wenn er Handlungsbedarf sieht, dann wird er, wie es in der Stellungnahme steht, Ihnen sicher etwas unterbreiten. Dass man an den Grundfesten, wie sie von Ihnen und von der Bevölkerung entschieden wurden, schon wieder rüttelt, halte ich eher für unwahrscheinlich.

  • Redetext
    Thomas Minder(Parteilos)
    Schweiz

    Mit der RTVG-Revision von 2014 haben wir einen Paradigmenwechsel bei der Erhebung der TV- und Radioempfangsgebühren vollzogen. Die Privathaushalte unterliegen seither nicht mehr einer Meldepflicht. Vielmehr sind alle Haushalte grundsätzlich abgabepflichtig. Bei der Abgabe durch Unternehmen wurde dieser Systemwechsel ebenfalls vorgenommen, jedoch mit zwei wichtigen Unterschieden: Erstens sind nicht alle Unternehmen abgabepflichtig, sondern bloss jene ab einer gewissen Grösse. Zweitens ist die Abgabe nicht ein Fixbetrag, sondern wird nach Umsatzgrösse abgestuft.

    Eine Differenzierung ist grundsätzlich unbestritten. Die Unternehmensabgabe war Gegenstand der öffentlichen Debatte im Vorfeld der Volksabstimmung. Diese Vorlage wurde bekanntlich - das wissen Sie - ganz knapp, hauchdünn angenommen. Damit wurde vom Souverän auch der Grundsatzentscheid für eine Unternehmensabgabe gefällt. Dies gilt es zu respektieren. Dennoch erscheint mir sehr wohl angezeigt, dass man die konkrete Ausgestaltung der Unternehmensabgabe nach einigen Jahren Erfahrung einmal unter die Lupe nimmt. Es geht hier insbesondere um die fragwürdige Berechnungsmethode nach Umsatz. Für die Mediensteuer ist das blosse Abstellen auf den Umsatz aber eigentlich nicht zielführend. Der Umsatz sagt nichts über die Marge und auch nichts über den Firmenerfolg, sprich den Gewinn oder Verlust, aus. Unser Steuersystem für juristische Personen knüpft [PAGE 481] grundsätzlich am Unternehmensgewinn an und nicht am Umsatz.

    Auch ich habe zahlreiche Zuschriften von KMU und von KMU-Unternehmern erhalten, die erstaunt sind, dass sie nun plötzlich Tausende von Franken Mediensteuer entrichten müssen. Dies betrifft natürlich Branchen, die zwar umsatzstark sind, also Handelsunternehmen, aber nicht unbedingt viel Gewinn abwerfen und auch nicht unbedingt viele Mitarbeiter beschäftigen, zum Beispiel ein Occasionsautohändler.

    In der bundesrätlichen Botschaft wurde eigentlich ohne nähere Begründung das Umsatzmodell vorgeschlagen; dies wohl deshalb, weil es relativ einfach am Mehrwertsteuer-Meldesystem anknüpft, und wahrscheinlich auch deshalb, weil Letztere direkt vom Bund erhoben wird. Aber eben, es gäbe durchaus andere Besteuerungsmodelle, solche, die wahrscheinlich unter dem Strich, Frau Bundesrätin Sommaruga, fairer sind. Genau um das geht es bei diesem Vorstoss. Fair ist die Unternehmensabgabe eh nicht. Denn "la raison d'être" einer Unternehmung ist nicht, fernzusehen oder auch Radio zu hören. Nur weil einfach in jedem Büro jeder Unternehmung ein Bildschirm steht, auf dem man theoretisch fernsehen könnte, heisst das noch lange nicht, dass das gemacht wird. Wir Arbeitgeber hätten ein gröberes Problem, wenn dem so wäre.

    Ich unterstütze deshalb dieses Postulat, bitte den Postulanten, es nicht zurückzuziehen, um immerhin einmal eine andere Besteuerungsmethode zu evaluieren. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme ja selber, dass er das Abgabemodell bis 2020 evaluieren möchte. Perfekt! Dieses Postulat kommt also zum richtigen Zeitpunkt.

  • Redetext
    Fabio Abate(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Unternehmensabgabe gemäss Artikel 70 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen beruht auf dem Jahresumsatz des Unternehmens. Dieses Berechnungskriterium hat mehreren KMU erhebliche Schwierigkeiten bereitet, weil der Umsatzbetrag sich oft völlig unverhältnismässig zum tatsächlich realisierten Gewinn verhält. Die Absicht des Gesetzgebers war es sicher nicht, den KMU das Leben zu erschweren. Ich bin überzeugt, dass[NB]hier[NB]ein[NB]Handlungsbedarf besteht, die Situation zu verbessern.

    Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass er die Auswirkungen des neuen Abgabesystems bis spätestens Mitte 2020 prüfen wolle. Falls gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, werde er die nötigen Schritte unternehmen. Ich erkläre mich sofort bereit, dieses Postulat zurückzuziehen; aber, Frau Bundesrätin, ich bitte um eine Bestätigung, dass anlässlich der Prüfung der Unternehmensabgabe des nächsten Jahres auch diesem kritischen Punkt - dem Berechnungskriterium beruhend auf dem Umsatz - die entsprechende Aufmerksamkeit und Vertiefung zukommen wird.

  • Redetext
    Jean-René Fournier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

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