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Für eine unabhängige nationale Organisation für Qualitätssicherung

(10.3450)MotionErledigt
Schweiz16.06.2010
Profile
Type
Motion
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
10.3450
Start
16.06.2010
References & source
Official record
Official profile
External ID
20103450
Contributions(2)
  • Ignazio CassisSprecher/inFDP.Die Liberalen
  • FDP-Liberale FraktionUrheber/in
Timeline(8)
  • Abschreibung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.083.
  • Annahme
    Ständerat
  • Angenommen
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Für eine unabhängige nationale Organisation für Qualitätssicherung
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat ist mit dem Anliegen der Motion grundsätzlich einverstanden. Er ist deshalb zur Annahme der Motion bereit und verweist für die Begründung auf seine Stellungnahme vom 8. September 2010 zur Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 10.3353, "Qualitätssicherung OKP".

    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Damit die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gewährleistet werden kann, wird der Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine unabhängige Organisation zu schaffen, die die Qualität der Gesundheitsversorgung bewerten und die für die Öffentlichkeit vorgesehenen Resultate veröffentlichen soll.

  • BegründungTEXT

    Die Qualitätsstrategie des Bundes im Gesundheitswesen, die vom Bundesrat am 28. Oktober 2009 verabschiedet wurde, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun muss diese Strategie konkretisiert werden, und es muss ein gesetzlicher Rahmen für die Gründung einer nationalen, unabhängigen Organisation geschaffen werden. Diese Organisation soll die Koordination auf nationaler Ebene übernehmen, die Qualität bewerten und die Ergebnisse dieser Bewertungen veröffentlichen. Die Antwort des Bundesrates auf die Motion der SGK-N 10.3015 ist nicht klar genug.

    Die Reformen, die in den Bereichen der stationären und der ambulanten Versorgung durchgeführt wurden (neue Finanzierungsmethode, DRG, Finanzierung von Langzeitbehandlungen bzw. integrierte Versorgungsnetze, Risikoausgleich usw.), können nicht die gewünschte Wirkung erzielen, wenn die Qualität nicht effizient bewertet und die Transparenz nicht durch die Veröffentlichung dieser Bewertungen gewährleistet wird. Mehr als fünfzehn Jahre nach der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ist es an der Zeit, seinen Artikel 58 wirksam umzusetzen und dafür die Führungsrolle klar zu bestimmen. Gegenwärtig sind die Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements auf sehr viele verschiedene Akteure aufgeteilt, und es fehlt an einer einheitlichen Führung. Dieses Problem muss so schnell wie möglich gelöst werden. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und ihre Freiheit, die Leistungserbringer zu wählen, welche die beste Qualität bieten, stehen auf dem Spiel. Gute Qualität bei den Leistungen wirkt sich ausserdem direkt auf die Gesundheitskosten aus: Ausgaben, die durch medizinische Fehler und unangemessene Behandlungen entstehen, können so vermieden werden.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0