Skip to main content

Eheschliessungen zwecks Erlangung des Aufenthaltsrechtes

(99.3504)PostulatErledigt
Schweiz06.10.1999
Speeches(7)
Sorted by Speech date, Descending
7 Results
  • Speech
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    Für Überweisung des Postulates .... offensichtliche Mehrheit

    Dagegen .... Minderheit

  • Redetext
    Ruth Metzler-Arnold(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Der Bundesrat ist bereit, das Postulat Heim Alex entgegenzunehmen.

    Scheinehen - das wurde jetzt verschiedentlich betont - sind ein schwieriges Thema; der Bundesrat hat die Problematik erkannt. Wir haben im Rahmen der Arbeiten am neuen Ausländergesetz - d. h. bei der Totalrevision des Anag - bereits auch im Sinne des Postulates Heim Alex Prüfungen vorgenommen. Wir sind daran, die Vernehmlassung auszuwerten. Ich habe das Bundesamt für Justiz beauftragt, eine mögliche Regelung zu prüfen, ob Zivilstandsbeamte die Eheschliessung verweigern könnten.

    Das heisst allerdings noch nicht, dass eine solche Regelung bereits beschlossen ist. Ich will, dass das im Bundesamt für Justiz noch sorgfältig analysiert wird. Ich bin mir auch bewusst, dass eine solche Regelung bei den Zivilstandsbeamtinnen und -beamten nicht nur Begeisterung auslöst.

    Wir sehen aber die Problematik und werden die entsprechenden Analysen noch abschliessen, damit sie dann allenfalls in die Botschaft zum neuen Ausländergesetz einfliessen können.

  • Redetext
    Ruedi Aeschbacher(Evangelische Volkspartei)
    Schweiz

    Der Vorstoss von Herrn Heim geht nicht in die Richtung, dass ein Schnüffelstaat aufgebaut werden müsste, dass Gesinnungsschnüffelei betrieben werden müsste, dass arme missbrauchte Frauen oder Prostituierte plötzlich vom Staat ganz anders behandelt würden. Es geht im Vorstoss - das sehen Sie, wenn Sie ihn genau lesen - wirklich nur darum, dass von uns gesetztes Recht auch umgesetzt wird.

    Ich wehre mich dagegen, und ich finde es auch nicht richtig, dass aus diesem Vorstoss sofort Fremdenfeindlichkeit herausgelesen wird, dass von Gesinnungsschnüffelei gesprochen wird. Es ist nämlich äusserst stossend, auch wenn es nicht sehr viele Prozente sind, wenn unsere Bevölkerung feststellt, dass mit Eheschliessungen unser Recht umgangen wird. Es ist nochmals stossend, wenn man dann sagen muss: An und für sich bestehen die gesetzlichen Bestimmungen, aber sie werden nicht durchgesetzt, oder sie können nicht durchgesetzt werden.

    Ich finde es daher absolut richtig, dass man versucht, in einer Arbeitsgruppe - und mehr verlangt ja Herr Heim gar nicht - Mittel und Wege zu finden, damit das, was wir hier beschlossen haben, auch umgesetzt wird. Ich habe wenig Verständnis dafür, dass man in diesem Vorstoss sofort Fremdenfeindlichkeit oder einen Angriff auf arme ausländische Frauen sieht, die sich hier irgendwo verschaukelt oder missbraucht vorkommen.

    Ich meine daher, dass das Postulat durchaus zu Recht eingereicht worden ist. Ich fände es schön, wenn es dazu führen würde, dass Fälle verhindert werden könnten, wie sie in den letzten Jahren und Monaten vorgekommen sind, von denen ich persönlich Kenntnis erhalten habe und von denen ich wirklich sagen muss, dass sie sehr stossend sind und dass sie in der Bevölkerung - zum Teil auch am Biertisch - nicht zu Unrecht diskutiert werden. Gerade natürlich, weil sie wegen des Nichthandelns oder Nichthandelnkönnens der [PAGE 298] verantwortlichen Behörden zu Fremdenfeindlichkeit Anlass geben.

    Wir müssen das Recht auch dort durchsetzen, wo es uns nicht so genau passt - wie an anderen Orten, wo wir allen Anlass haben, uns für den Rechtsvollzug einzusetzen.

    Ich bitte Sie, den Vorstoss zu überweisen.

  • Redetext
    Anita Thanei(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Obwohl bereits der Titel abschreckend ist, Herr Kollege Heim, habe ich das Postulat zu Ende gelesen und lehne es trotzdem ab. Weshalb? Auch ich bin für die Bekämpfung jeglichen Missbrauchs - aber nicht in erster Linie im Bereich des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag). Mich stören beispielsweise Steuermissbräuche wesentlich mehr.

    Aber was wollen Sie? Sie wollen nicht nur, dass die neue Bestimmung, Artikel 7 Absatz 2 Anag, durchgesetzt wird; Ihr Postulat geht in Richtung Gesinnungsschnüffelei. Sie haben es sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Begründung klar festgehalten. Sie haben ausgeführt, dass sich ein Missbrauch meistens erst nach Abschluss der Ehe feststellen lässt. Man müsse früher, bereits bei den Zivilstandsämtern, ansetzen. Also dort, wo eben der Portugiese die nicht Deutsch sprechende Türkin heiratet, mit welcher er nicht zusammenwohnt. Ich frage Sie: Wollen Sie eine Ehewilligkeitsprüfung für Ausländerinnen und Ausländer einführen? Denn das wäre das Ergebnis. Ansonsten können Sie solche Ehen nicht verhindern. Im Übrigen werden mehr als die Hälfte dieser Ehen zwischen Ausländern oder Ausländerinnen und Schweizerinnen oder Schweizern im Ausland geschlossen. Dort könnte diese Prüfung auch nicht stattfinden.

    Ich lehne Ihr Postulat insbesondere deshalb ab - ich habe es bereits gesagt -, weil ich gegen eine Ehewilligkeitsprüfung für Ausländerinnen und Ausländer bin.

    Ich bitte Sie deshalb, diese Vorstösse abzulehnen.

  • Redetext
    Ruth-Gaby Vermot-Mangold(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Doch, doch Kollege Heim, ich habe das Postulat zu Ende gelesen und nicht schon beim Titel aufgehört, denn es ist ein sehr zwiespältiges Thema.

    Es gibt einen Grundsatz: Scheinehen sind zu verurteilen, vor allem wenn sie geschlossen werden, damit jemand - in der Regel die Partnerin - für die Sklaverei oder die Prostitution missbraucht werden kann.

    Die drei Vorstösse haben den gleichen Grundtenor und verlangen die falschen Mittel, um Scheinehen zu verhindern. Mit Horrorgeschichten zeigen sie auf, dass Scheinehen an der Tagesordnung sind und dass durch das organisierte Verbrechen immer spitzfindigere Methoden angewandt werden.

    Ich bin froh über die Antwort und die Richtigstellung des Bundesrates bezüglich der Motion Baumann J. Alexander. Hier wird mit dieser etwas verworrenen Geschichte aus der Türkei versucht, Menschen zu verunglimpfen und sie pauschal der Erschleichung von Heirat und Bürgerinnenrecht zu bezichtigen. Der Bundesrat sagt deutlich, dass es trotz Gesetzen und entsprechenden Instrumenten schwierig ist, Scheinehen zu denunzieren und die Schuldigen zu bestrafen.

    Mir ist klar: Das Thema ist schwierig. Sicher ist es für alle Teile ungut, wenn eine Ehe zu einer Zwangsgemeinschaft wird. Ich denke hier vor allem an die Frauen, die zwecks Prostitution oder Sklaverei in die Schweiz geholt und geheiratet werden. Ich stelle mir aber auch die Polizei oder die Zivilstandsbeamten vor, die zwischen Schein und Sein einer Ehe entscheiden müssen. Worauf wollen sie sich abstützen? Welche Anzeichen deuten sie?

    Beispiel: Eine Schweizerin und ein Afrikaner kommen aufs Standesamt, die Dokumente sind in Ordnung, sie kennen sich seit einem halben Jahr. Scheinehe oder Liebesheirat? Ich habe mit einem sehr kritischen Zivilstandsbeamten gesprochen. Er sagt mir, dass er oft das Gefühl hätte, dass die Ehe möglicherweise nicht ohne Hintergedanken geschlossen werde. Er habe aber ausser einem diffusen Verdacht keinen Anhaltspunkt und sehe so keine Möglichkeit, die Ehe zu verhindern. Ich schätze diese Sorgfalt, auch wenn es ein Eingeständnis der Ohnmacht ist.

    Ich befürchte, dass wir bei forscherem Vorgehen der Diskriminierung Tür und Tor öffnen, denn solche Entscheide sind meist ungerecht, fragwürdig und werden oft vor einem fremdenfeindlichen Hintergrund gefällt. Wir haben kaum Möglichkeiten, so genannte Scheinehen im Vorfeld zu benennen. Da bewegen sich die drei Vorstösse auf sehr dünnem Eis. Auch wenn, wie beim Postulat Heim, Artikel 7 Anag zu Hilfe genommen werden soll.

    Zu konstatieren, ob es sich um einen Rechtsmissbrauch handelt, ist das eine. Verfeinerte Instrumente, mit denen Gemeinden und Kantone das Gesetz umsetzen können, führen aber direkt wieder in den Schnüffelstaat. Herr Heim spricht von zwanzig Prozent Scheinehen. Wie kommt diese Statistik zustande? Welche Grundlagen wurden von Ihnen genutzt? So genannte Scheinehen werden immer aus Notlagen geschlossen und sind oft eine Tortur für einen Teil der Beteiligten. Auch ich habe Kenntnis von Ehen, die unter Zwang zustande gekommen sind. Viele Frauen - nicht alle - werden unter Versprechungen in die Schweiz geholt, dass sie einen Partner finden, einen Schweizer Pass bekommen und in der Schweiz leben können. Man verspricht ihnen Sprachkurse, Ausbildungen und die Möglichkeit, Arbeit zu finden, damit sie Geld in ihre Heimatländer schicken können. In der Schweiz angekommen, sieht die Welt nicht so viel versprechend aus. Die Frauen werden sehr rasch mit ihrer wirklichen Rolle bekannt gemacht. Sie werden zur Prostitution - man kann es nicht genug wiederholen -, zur Sklaverei oder zur Animation in dubiosen Lokalen gezwungen.

    Ich weiss von verschiedenen Frauen, dass sie ihre Situation sehr rasch durchschauten, jedoch Hoffnung hatten, nach der Heirat eine bessere und selbstständigere Position zu erwerben. Die Illusion ist gross. Denn die Frauen sind im Gegenteil oft Opfer häuslicher Gewalt und haben kaum eine Chance, dieser zu entgehen. Erst nach fünf Jahren Ehe haben sie die Möglichkeit, die Scheidung einzureichen - eine frühere Scheidung würde sie das Aufenthaltsrecht kosten.

    Ich bin gegen Investitionen in den Schnüffelstaat Schweiz. Ich schlage vor, dass wir in Schutzprogramme investieren, die Frauen davor schützen, von organisierten Verbrechern und Etablissementbesitzern missbraucht zu werden. Wir müssen, wie es der Europarat und die EU fordern, sehr viel mehr in die Bekämpfung des Menschen- und vor allem des Frauen- und Kinderhandels investieren; die wesentlichen Unmenschlichkeiten geschehen dort und sind sehr viel weiter verbreitet als die so genannten Scheinehen.

    Wir werden weder den Postulaten noch der Motion zustimmen.

  • Redetext
    Alex Heim(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich bezweifle ein wenig, ob die Kolleginnen Thanei und Vermot meinen Vorstoss zu Ende gelesen haben. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sie lediglich den Titel gelesen haben und dieser ihnen verdächtig genug schien, um den Vorstoss zu bekämpfen.

    Ich will nämlich keine Gesetzesänderung und keine Verschärfung von gegenwärtig gültigen Gesetzen. Ich will auch keine neuen Verordnungen und Reglemente - nichts von alledem will ich. Ich will lediglich, dass die von uns mit grossem Mehr beschlossene Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) durchgesetzt wird.

    In Artikel 7 Absatz 2 Anag ist festgehalten, wann kein Anspruch auf eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besteht; zum Beispiel eben bei einer offensichtlich missbräuchlich geschlossenen Ehe. Genau da setzt mein Vorstoss an: Ich möchte, dass der Bundesrat eine Arbeitsgruppe einsetzt oder eine bestehende Arbeitsgruppe damit beauftragt, Vorschläge zu machen, wie der Rechtsmissbrauch der Eheschliessung zur Erlangung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung wirkungsvoll bekämpft werden kann. Diese Arbeitsgruppe sollte nicht nur aus Vertretern der Ausländerbehörden gebildet werden; sondern wichtiger wären Personen, welche auf den kantonalen Ämtern für Zivilstandswesen tagtäglich mit diesen Problemen konfrontiert sind.

    Wenn die Ausländerbehörden einen offensichtlichen Missbrauch feststellen, sind die Ehen nämlich in der Regel längst geschlossen. Dem Missbrauch müsste also schon vorher auf dem Amt für Zivilstandswesen ein Riegel vorgeschoben werden können. Ich habe mit dem Vorsteher des Amtes für Zivilstandswesen meines Kantons mehrere Gespräche geführt. Er hat mir bestätigt, dass es viele missbräuchlich geschlossene Ehen gebe. Die Dunkelziffer sei aber noch viel grösser. Man könnte viele solcher Eheschliessungen verhindern, wenn rechtzeitig und mit dem richtigen Mittel interveniert würde.

    Ich muss Ihnen die folgende Frage stellen: Finden Sie es richtig, dass eine Person, die in den nächsten Tagen in ihr Land zurückkehren muss, heiratet, um auf diese Weise die Aufenthaltsbewilligung zu erhalten? Beispielsweise können die Kosovo-Albanerin und der Portugiese kein Wort miteinander sprechen - nein, sie leben nicht einmal im gleichen Haushalt. Das ist absolut kein Einzelfall und schon gar kein erfundener Fall.

    Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat zu überweisen.

    [PAGE 297]

  • Speech
    Speech
    Schweiz

    Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Der Vorstoss wird von Frau Thanei und Frau Vermot bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.

    [VS]

    Verschoben - Renvoyé

Data: OpenParlData · CC BY 4.0