Alex Heim
- Party
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Solothurn
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- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 21. April 1951
- Wikidata
- Q138870245
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 06.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextSchweiz
Nach der Behandlung des vorliegenden Geschäftes im Ständerat und in der nationalrätlichen Kommission bleibt noch eine einzige Differenz: In Artikel 197 Ziffer 2, bei der Übergangsbestimmung zu Artikel 81 Absatz 2, beantragt Ihnen die Kommission, inhaltlich an der Fassung des Nationalrates von Absatz 1 Buchstaben a und b festzuhalten. Bevor ich genauer auf diese einzige Differenz eingehe, will ich einen kurzen Überblick über die Verhandlungen in der Kommission geben:
In Artikel 82 der Bundesverfassung schlägt der Ständerat einen neuen Absatz 4 vor. Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot soll neu in der Verfassung festgeschrieben werden. Dieser neu eingefügte Passus ist doch ziemlich beachtlich. Im Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen mit der EU gab es nämlich grosse Diskussionen, ob dies auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden dürfe. Jetzt geht man sogar noch einen Schritt weiter und schreibt dies auf Verfassungsebene fest. Vor allem die Nachbarländer sind immer wieder bestrebt, dieses Verbot aufzuheben. Der Bundesrat ist sicher in einer stärkeren Position, wenn er sagen kann, das Verbot sei Verfassungsrecht. Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission, die Formulierung des Ständerates zu übernehmen.
Zu Artikel 84 Absätze 3 und 4 lag ein Antrag vor, den Alpenschutz und den Agglomerationsverkehr zu entflechten. Der Alpenschutz solle nicht durch die Hintertür, quasi über den Agglomerationsverkehr, angegriffen werden, wurde argumentiert. Dieses Ausspielen von Alpenschutz gegen Agglomerationsverkehr sei gegenüber dem Volk unehrlich. Die Kommission trat aber nicht mehr auf diesen Antrag ein, weil in diesem Punkt gar keine Differenz bestand und man mit einem solchen Vorgehen mit den Verhandlungen an kein Ende käme. Die Kommission lehnte den Antrag mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
In Artikel 84 Absatz 3 schlägt der Ständerat neu "Amsteg" statt "Erstfeld" vor. Dieser Verkürzung der Ausbaustrecke schliesst sich unsere Kommission an. Mehr zu reden gab in diesem Absatz die Formulierung in dieser Bestimmung, [PAGE 1295] wonach das Gesetz die Einhaltung des Verlagerungsziels regle. Diese Formulierung bringt zwar materiell nichts Neues, denn das Verlagerungsziel ist bereits auf Verfassungsstufe verankert und im Verlagerungsgesetz zahlenmässig konkretisiert. Der Ständerat will aber mit dieser Formulierung unterstreichen, dass dieses Verlagerungsziel bei einem allfälligen Baubeschluss über eine zweite Röhre am Gotthard nicht infrage gestellt werden darf.
In Artikel 197 Ziffer 2 soll bei der Übergangsbestimmung zu Artikel 81 Absatz 2 gemäss Beschluss des Ständerates die Bundesversammlung das befristete Programm beschliessen, und zwar gemäss Absatz 1 Buchstabe a zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes - dem schliesst sich unsere Kommission an - und gemäss Absatz 1 Buchstabe b zur Erweiterung der Kapazität des Nationalstrassennetzes. Hier beantragt die Kommission, die drei Abschnitte Genf-Lausanne, Bern-Zürich und Amsteg-Airolo zu erwähnen. In der Kommission wurde geltend gemacht, dass mit der Erwähnung von lediglich drei Abschnitten andere Abschnitte, die nicht Landesteile verbinden und die nicht zu einer Agglomeration gehören - z. B. Andelfingen-Zürich und andere -, dann eben nicht berücksichtigt werden könnten. Die Wahl der Strecken muss anlässlich der Formulierung des Programms diskutiert werden. Überdies bestimmt ja das Parlament das Programm. Trotzdem hielt die Kommission an ihrer ursprünglichen Formulierung fest. Der Kommission war wichtig, dass die verschiedenen Regionen - es geht um die Romandie und um das Tessin - sehen, dass ihre Anliegen Aufnahme finden.
Es darf nicht die Befürchtung aufkommen, dass die Mittel nur in den grossen Agglomerationen verwendet werden. Aus diesem Grund beschloss die Kommission mit 14 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen, hier eine Differenz aufrechtzuerhalten. Heute Morgen liegt nun ein Antrag Föhn vor, bei diesem Punkt dem Ständerat zuzustimmen und damit auch die letzte Differenz zu bereinigen. Persönlich bin ich der Meinung, man könnte diesem Antrag Föhn durchaus zustimmen.
In Artikel 197 Ziffer 2 Absatz 3 wird festgehalten, dass der Bundesrat dem Parlament alle vier Jahre über den Stand der Realisierung des Programms berichtet. Der Fonds ist für ein abschliessend formuliertes Programm bestimmt. Es sollen nicht einfach zusätzlich neue Strecken angegangen werden können. Trotzdem muss es eine rollende Planung sein, denn es muss möglich sein, Anpassungen vorzunehmen, wenn sich die Bedürfnisse und Prioritäten geändert haben. In diesem Sinn schliesst sich die Kommission dem Ständerat an. Auch bei den Übergangsbestimmungen zu Artikel 86, wo es um die Konkretisierung des Fonds geht, schliesst sich die Kommission dem Ständerat an.
Bei Artikel 3 wäre es möglich gewesen, neu die Initiative und den Gegenvorschlag zu unterstützen, weil seit dem 1. August dieses Jahres die entsprechenden Gesetzesartikel, die das ausdrücklich erlauben, in Kraft sind. Trotzdem war die Kommission der Meinung, an der ursprünglichen Formulierung - Ablehnung der Initiative und Zustimmung zum Gegenvorschlag - festzuhalten.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, an der einzigen Differenz bei der Übergangsbestimmung zu Artikel 81 Absatz 2 - in Buchstabe b - dem Antrag der Kommission zuzustimmen und sich bei den übrigen Bestimmungen dem Ständerat anzuschliessen und auch die Motion des Ständerates auf Seite 7 der Fahne zu überweisen.
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Ich spreche gerade zu allen Vorstössen. Die Motion der evangelischen und unabhängigen Fraktion 01.3657 geht unserer Meinung nach viel zu weit; denn was da alles beschränkt und geregelt wird oder werden soll, ist einfach zu viel, finden wir. Es geht um die Lärmbelastung, um die Lärmmenge, um die Nachtruhezeiten, um die Schadstoffbegrenzungen, um die Anzahl Flugbewegungen, um die Verlagerung des Flugverkehrs auf die Schiene - wirklich alles ehrbare Absichten, aber in dieser Menge einfach zu viel. Gerade die jetzige Situation der Swiss erträgt diese Einschränkungen einfach nicht. Wir hätten mit der Zustimmung zum Luftverkehrsabkommen einigen dieser Vorschriften gerecht werden können. Warten wir jetzt doch ab, wie sich die ganze Situation entwickelt! Wenn dann ein Abkommen abgeschlossen ist und sich die Swiss auch wieder erholt hat, können wir wieder auf diese zum Teil wirklich berechtigten Anliegen zurückkommen. Wir lehnen die Überweisung dieser Motion ab.
Zum Postulat Aeschbacher (01.3659), das insbesondere einen Bericht fordert, wie der Kurzstreckenflugverkehr auf die Schiene gebracht werden kann. Dieses Postulat macht Sinn, und wir werden seine Überweisung unterstützen.
Die Überweisung der beiden Motionen "Kostenwahrheit in der Luftfahrt" (01.3658) und "Konzept für eine nachhaltige Luftverkehrspolitik" (01.3761) lehnen wir ab. Es ist einigermassen erstaunlich, dass der Bundesrat beide Vorstösse als Postulate entgegennehmen will. Bei einer Beteiligung des Bundes von gegen 20 Prozent an der Swiss und - ich muss es wiederholen - gerade in der jetzigen schwierigen Situation darf der Bundesrat doch nicht einfach solche Ein- und Beschränkungen in die Wege leiten.
Ich bitte Sie auch noch aus den folgenden Gründen, von diesen beantragten Massnahmen abzusehen: Die Kostenwahrheit ist auch schon in anderen Gebieten gescheitert, und die Einführung von zusätzlichen Start- und Landegebühren erhöht die jetzt schon hohen Preise nochmals, denn diese Gebühren werden ganz einfach auf die Konsumenten abgewälzt. In beiden Vorstössen geht es um den Lärm, und zwar um die Lärmmenge; das ist verständlich so. Aber erinnern Sie sich an die Diskussionen zum Luftverkehrsabkommen und an die Diskussionen von vorhin: Die Gegner des Luftverkehrsabkommens argumentierten damals, richtig sei, die Lärmmenge und nicht die Anzahl Flugbewegungen im Abkommen festzuhalten. Heute kommen gerade jene, die dem Abkommen zugestimmt haben, und wollen nicht die Flugbewegungen, sondern die Lärmmenge zur Diskussion stellen, und das finden wir einigermassen seltsam.
Ich bitte Sie, die beiden erwähnten Motionen auch als Postulate abzulehnen und der Swiss und dem Flughafen erst mal die Chance zu geben, ohne diese neuen, sehr einschränkenden Vorschriften aus der schwierigen Situation herauszufinden.
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Die vorberatende Kommission scheint in dieser Frage eine einfache und für alle drei Gesetze gültige Lösung gefunden zu haben. Es ist keine total verpflichtende Formulierung, welche die Konzessionäre sofort verpflichtet, Lehrstellen anzubieten. Der Bundesrat hat durchaus Spielraum und die Möglichkeit, nur bei wirklichen Missständen einzugreifen. Es ist auch verständlich, dass man alle Anbieter gleich behandeln will und deshalb eben alle verpflichtet, eine bestimmte Anzahl Lehrstellen anzubieten: Wenn dies alle tun müssen, trägt das zu einem faireren Wettbewerb bei, weil dann eben alle die gleichen Voraussetzungen haben.
Es wäre eigentlich alles gut, und man könnte den vorliegenden Antrag der Kommission übernehmen. Auch die Tatsache, dass wir uns für genügend Ausbildungsplätze einsetzen müssen, sollte uns eigentlich zur Überzeugung bringen, dass wir dieser Vorlage zustimmen müssen. Trotzdem will eine Mehrheit unserer Fraktion nicht darauf eintreten. Warum?
Wir stimmen im Mai über die Lehrstellen-Initiative ab. Diese will, dass der Staat jedem Schulabgänger, jeder Schulabgängerin eine Lehrstelle garantiert. Dass der Staat alles unternimmt, dass genügend Lehrstellen vorhanden sind, ist selbstverständlich; dass er das auch noch garantieren muss, geht der Mehrheit der CVP-Fraktion eindeutig zu weit. Es ist also nicht richtig, wenn man die Lehrstellen-Initiative ablehnt und gleichzeitig einen Vorschlag macht, der in etwa dasselbe will, nämlich eine Verpflichtung, dass alle in einem gewissen Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten auch Lehrstellen anbieten müssen. Das duale System, wie es eben bei uns üblich ist, sollte nicht umgangen werden.
Ein weiterer Punkt, der gegen diese Vorlage spricht, ist die Gleichbehandlung aller Unternehmen - nicht nur auf den drei genannten Gebieten, sondern allgemein für alle Betriebe. Dem Anliegen dieser Initiative können wir übrigens mit dem Berufsbildungsgesetz, namentlich mit dem Berufsbildungsfonds, Rechnung tragen.
Ein letzter Punkt: Es kann nicht sein, dass wir in unserem Staat alles mit einem Gesetz regeln und alles dem Staat übertragen. Wettbewerb ist gerade für die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung, und ein gutes Unternehmen wird auch immer Lehrstellen anbieten. Mit zu vielen Gesetzen schränken wir den Handlungsspielraum der Unternehmen ein.
Aus all den genannten Gründen wird die Mehrheit der CVP-Fraktion nicht auf diese Vorlage eintreten. Ich persönlich werde, wie ich das in der Kommission getan habe, auf diese Vorlage eintreten. Wenn der Rat eintritt, ist man in unserer Fraktion mit den vorgeschlagenen Ergänzungen der drei Gesetze einverstanden.
- RedetextSchweiz
Die Beratungen gestern in der Fraktion waren die gleichen wie in der Kommission. Der in Artikel 2 Absatz 3 verwendete Begriff "Siedlungen" gab zu grossen Diskussionen Anlass. Wenn es lediglich ein Haus ist, dann ist die jetzt gebrauchte Formulierung eindeutig eine Ausweitung, denn dann muss eben jedes Haus bedient werden. Die [PAGE 108] Post kennt aber jetzt schon Absprachen mit Privaten, dass sie zum Beispiel die Post zentral an eine Stelle bringt, von wo dann die Sendungen in die einzelnen Häuser verteilt werden. Sind mit dem Begriff "Siedlung" aber mehrere Häuser gemeint, dann ist es ganz klar eine Eingrenzung, weil die Hauszustellung eben nur noch zu mehreren Häusern erfolgt; die Post bedient aber heute viele Einzelhäuser. Das war ganz sicher nicht die Absicht des Antragstellers. Bei der Beratung in der Kommission ging man von der Interpretation aus, eine Siedlung bestehe aus mehreren Häusern, mehreren Familien. So interpretiert auch das Departement den Begriff.
Klar hat dieser Artikel mit der Schliessung von Poststellen an Aktualität gewonnen, weil die Post immer noch von einer bestimmten Distanz ausgeht, für die sie die Hauszustellung garantiert. Wenn nun aber Poststellen geschlossen werden, so können mit dieser Distanz eben viele Häuser nicht mehr erreicht werden. Davor haben die Antragsteller zu Recht Angst. Das Departement und die Post haben aber immer wieder bestätigt, die heutige Zustellqualität werde beibehalten. Aber gleichzeitig dürften mit diesem Artikel keine Mehrkosten entstehen.
Dieser Meinung ist auch unsere Fraktion. Man versteht in unserer Fraktion die Befürchtungen der Berg- und Randregionen durchaus. Gleichzeitig ist man aber auch der Meinung, die heutige Regelung sei in Ordnung; genau diesen Standard will die Post auch weiterhin garantieren.
Die Meinungen zu Artikel 2 Absatz 3 sind in unserer Fraktion geteilt: Die Minderheit II lehnen wir ab, das ist nämlich der heutige Zustand; der Minderheit I stimmt eine schwache Mehrheit unserer Fraktion zu. Ich werde wie in der Kommission die Mehrheit unterstützen.
Noch einen Satz zu Artikel 5, dann muss ich nachher nämlich nicht mehr reden: Bei Artikel 5 Absatz 2 stimmen wir der Mehrheit und damit dem Ständerat zu. Wer eine Konzession erhalten will, muss doch im Minimum die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten. Dass die Erteilung der Konzession davon abhängig gemacht wird, ob der Gesuchsteller mit den Personalverbänden verhandelt, um zu einem Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages zu gelangen, scheint unserer Fraktion in dieser ersten Phase jedoch eindeutig zu weit zu gehen.
Wir werden in Artikel 5 die Mehrheit unterstützen und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.
- RedetextFür eine wirksame GesamtverkehrspolitikNo. 02.3633Schweiz
Wir haben noch ein Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Das Begehren wurde von Frau Simoneschi eingebracht und von der Kommission als Kommissionspostulat übernommen. Über alle drei Punkte wurde einzeln abgestimmt.
Punkt 1 des Postulates überwies die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen. Dieser erste Punkt ist etwas allgemein gehalten: Der Bundesrat soll "das Programm im Eisenbahnbereich so ergänzen, dass das gesamte Schweizer Verkehrsnetz moderner und leistungsfähiger wird". Das ist ein Auftrag, so meinen wir, dem die SBB als Verantwortliche auf diesem Gebiet immer nachkommen müssen.
Punkt 2 des Postulates wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung überwiesen. Punkt 2 ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir haben schon oft darüber diskutiert, dass die Südanschlüsse noch mangelhaft sind. Bei den Anschlüssen an Frankreich und Deutschland erfolgt die Finanzierung über die FinöV. Dies soll auch mit dem Anschluss an die Linie Lugano-Mailand erfolgen. Was nützt die Neat, wenn sie im Süden nicht weitergeht? Die Kommissionsmehrheit unterstützt Punkt 2 und bittet Sie, das auch zu tun. [PAGE 2055]
Punkt 3 ist wohl der wichtigste. Es ist klar, was noch nicht realisiert ist: z. B. der Monte-Ceneri-Tunnel, der Zimmerberg-Tunnel usw. Wichtig ist aber auch die Linie südlich von Bodio. Es ist wohl kaum möglich, alle Züge, die durch den neuen Gotthard fahren werden, von der alten Linie im Süden aufzunehmen. In der Botschaft gibt der Bundesrat auch zu, dass es keine zusätzlichen Kapazitäten gibt. Die Mehrheit der Kommission stimmte Punkt 3 mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)Autobahn A1. Teilausbau auf 6 SpurenNo. 98.414
- Motion
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Betreiben Nuklearenergie-Gegner Völkermord?No. 98.3580
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- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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