Positionspapier der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung
(KA 11767)- Type
- Kleine Anfragen
- Parliament
- Liechtenstein
- Number
- KA 11767
- Start
- 22.04.2009
- Official record
- Official profile
- External ID
- 11767
- Eingereicht
- Beantwortet
- Frage vom 22. April 200921. April 2009
Aufgrund eines Positionspapiers der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung, verabschiedet in der Generalversammlung am 26.03.2009, welches Ihnen, Herr Regierungschef, Ende März 2009 übergeben wurde, wird unter anderem der vermehrte Einbezug der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung in Verhandlungsgremien gefordert; weiters Massnahmen zur Anerkennung von liechtensteinischen Finanzdienstleistungsprodukten sowie Massnahmen gegen die Kriminalisierung von Kunden und Treuhändern:
- Wie sehen Sie im Konkreten den zukünftigen Einbezug der liechtensteinischen Verbände, wie z.B. der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung, des Liechtensteinischen Bankenverbandes und weiterer Wirtschaftsverbände?
- Was für Massnahmen plant die Liechtensteinische Regierung, um die Anerkennung von liechtensteinischen Finanzdienstleistungsprodukten besser zu gewährleisten?
- Welche Massnahmen sind geplant zur Entkriminalisierung von Kunden und Treuhändern auf dem Finanzplatz?
- Antwort vom 22. April 200921. April 2009
Zu Frage 1:
Im Rahmen der noch zu verabschiedenden, aber in der Praxis bereits gelebten neuen Struktur plant die Regierung, die liechtensteinischen Verbände laufend mit ihrem Fachwissen in den Verhandlungsprozess einzubeziehen. Auf strategischer Ebene werden regelmässig und nach Bedarf Treffen auf Ebene der Regierung und der Verbandspräsidenten stattfinden. Auf technischer Ebene sind die Verbände aufgefordert, geeignete Experten in die einzelnen Expertengruppen (bspw. zu den Verhandlungen mit Grossbritannien oder im Rahmen der Arbeitsgruppe Amtshilfegesetz) zu entsenden.
Zu Frage 2:
Die Nichtdiskriminierung von liechtensteinischen Finanzdienstleistungsprodukten im europäischen Binnenmarkt und in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sowie in anderen Staaten, mit denen Liechtenstein Kooperationen im Steuerbereich eingeht, ist eines der Hauptziele der liechtensteinischen Verhandlungen mit allen Partnern. Dies soll soweit als möglich explizit in den Verträgen festgehalten bzw. bestätigt werden. Gleichzeitig ist die Anwendung möglicher einseitiger Sanktionen zu vermeiden.
Zu Frage 3:
Ein wichtiges Element der von Liechtenstein angestrebten bilateralen Verträge ist es, Kunden mit allenfalls nicht-deklarierten Vermögen auf dem liechtensteinischen Finanzplatz soweit wie möglich und soweit dies auf der Basis der verfassungs- und gesetzesrechtlichen Möglichkeiten der Partnerländer möglich ist, Lösungen anzubieten, sich in ihrem Heimatstaat steuerlich zu legitimieren, ohne dass sie mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen. Ein Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung wird auch für Finanzintermediäre und ihre Mitarbeitenden angestrebt.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0