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Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen

(99.427)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz16.06.1999
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
99.427
Start
16.06.1999
References & source
Official record
Official profile
External ID
19990427
Contributions(5)
  • Andreas GrossMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Rosmarie DormannMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Judith StammUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Staatspolitische Kommission NationalratZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Timeline(4)
  • Erledigt
  • Nichteintreten
    Nationalrat
  • Folge gegeben
    Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

    Das Gesetz über die politischen Rechte sei insofern zu ergänzen, als ein Gremium unter dem Vorsitz der beiden Präsidenten von National- und Ständerat zu schaffen sei, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Inseraten und anderen Werbetexten angerufen werden kann. Dieses Gremium wird also gleichsam mit einer Art Qualitätskontrolle der öffentlichen Auseinandersetzung betraut. Es hat aber keine Sanktionsgewalt strafrechtlicher oder anderer Art, sondern nimmt Stellung zur Plausibilität und zum Wahrheitsgehalt von Argumenten und Thesen. Es vertritt diese Stellungnahme rechtzeitig vor der Öffentlichkeit als spezifischen Diskussionsbeitrag zur Sache.

    (Der Bericht ist unter http://www.parlament.ch/E-Doc-Berichte/Veröffentlichungen/Berichte des Parlaments/Berichte der Legislativkommissionen, veröffentlicht.)

  • BegründungTEXT

    Immer wieder sind, vor allem in den letzten Wochen von Abstimmungskampagnen, in Veröffentlichungen Zuspitzungen und Simplifikationen wahrzunehmen, die der Sache nicht mehr gerecht werden und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger recht eigentlich irreführen. Dies ist vor allem dann stossend, wenn dies in Inseraten mit Massenauflagen geschieht, ohne dass darauf entsprechend prominent und sichtbar entgegnet werden kann. Das hier vorgeschlagene Gremium soll von interessierten Bürgerinnen und Bürgern in solchen Fällen angerufen und um Stellungnahme ersucht werden können.

    Die Existenz dieses Gremiums hätte sicher auch eine präventive Wirkung. Alle, die sich öffentlich vernehmen lassen, müssten inskünftig mit Kritik und Anmahnung rechnen. Damit könnte das Gremium zur Erarbeitung und Verbreitung eines Qualitätsstandards für die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung beitragen. Das ist für die Zukunft der direkten Demokratie lebenswichtig.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0