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KVG. Wiederherstellung des Tariffriedens

(15.402)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz04.03.2015
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
15.402
Start
04.03.2015
References & source
Official record
Official profile
External ID
20150402
Contributions(2)
  • Isabelle MoretSprecher/inFDP.Die Liberalen
  • FDP-Liberale FraktionUrheber/in
Timeline(6)
  • Zurückgezogen
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR
  • Keine Zustimmung
    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR
  • Folge geben (Erstrat)
    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    KVG. Wiederherstellung des Tariffriedens
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:

    Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist so zu ändern, dass künftig weder Tarifverträge noch Tarifstrukturen und Preise durch Kantonsregierungen respektive den Bundesrat genehmigt oder festgesetzt werden müssen. Tarifverträge und Tarifstrukturen sollen ausschliesslich von den Tarifpartnern vereinbart werden oder, bei Unstimmigkeiten, durch von ihnen eingesetzte Schiedsgerichte mit einer Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht festgelegt werden.

  • BegründungTEXT

    Die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern im Krankenversicherungsbereich enden in den vergangenen Jahren immer häufiger in rechtlichen Auseinandersetzungen, die von Kantonsregierungen oder vom Bundesrat entschieden werden müssen. Bei diesen zeitraubenden Verfahren mangelt es bisweilen am spezifischen Fachwissen zur Beurteilung der zum Teil sehr komplexen Tariffragen, was die Verfahren weiter in die Länge zieht. Ausserdem kommt es mangels Vertrauen in die spezifische Fachkompetenz der Kantonsregierungen häufiger zu langwierigen Weiterzügen an das Bundesverwaltungs- respektive Bundesgericht.

    So sind heute im Bereich der Fallpauschalen für den Spitalbereich (DRG) Rechtsstreitigkeiten bis ins Jahr 2012 zurück hängig, was zu Unsicherheit und zur Destabilisierung des ganzen Systems führt, weil ein direkter Zusammenhang zu Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien besteht. Insofern drängt sich eine Reform auf: Eine Stärkung des Vertragsprimats im KVG wäre die staatspolitisch sauberste Lösung (vgl. auch die Motion 13.4215).

    Ausserdem haben die Kantone zur Festsetzung der Taxpunktwerte im ambulanten Bereich eine sehr unterschiedliche Praxis, was eine Gesamtbetrachtung auf nationaler Ebene verunmöglicht.

    Das in Artikel 353ff. der Bundeszivilprozessordnung geregelte Instrument der Schiedsgerichtsbarkeit hat sich in der Schweiz seit Jahrzehnten bestens bewährt, weil fachkompetente und spezialisierte Schiedsrichter rasch entscheiden und Rechtssicherheit schaffen können. Diese hohe Fachkompetenz führt zu einer geringen Zahl an Weiterzügen vor bundesgerichtliche Instanzen und verkürzt den Zeitabstand bis zur rechtskräftigen Erledigung deutlich.

    Ein gut funktionierendes, fachlich, schnell und transparent arbeitendes Schiedsgericht würde nicht nur viel schneller Rechtssicherheit in Tariffragen und Stabilität im System bringen, sondern auch zu einer Verbesserung des Verhältnisses unter den Tarifpartnern führen. Die Tarifpartner sollen die Schiedsgerichte selbst einsetzen. Die Kantone sollen, aufgrund ihrer bereits bestehenden Rollenkonflikte im kantonalen Gesundheitswesen, diese Rolle nicht einnehmen können.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0