Massnahmen zur Minderung von Feuerbrandschäden
(00.3248)- RedetextCarlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextPascal Couchepin(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Il y a toujours une directive du 1er octobre 1984 du Département fédéral de l'économie qui fixait qui a droit à une indemnité dans un certain nombre de cas d'atteinte à la végétation. Sur la base de cette directive, il n'était pas possible de prévoir des indemnisations pour les victimes du feu bactérien. Par contre, nous avons la conviction que l'article 156 de la loi sur l'agriculture permet une interprétation plus large, mais il faut bâtir la base légale intermédiaire entre la loi et l'application pratique. C'est ce que nous avons décidé de faire début septembre par une décision du Conseil fédéral. Aujourd'hui, un projet d'ordonnance du département a été mis en consultation auprès des offices concernés. Nous devons procéder aussi à une consultation des cantons. Cette consultation devrait avoir lieu dans la première quinzaine d'octobre. Cela va donc prendre encore un certain temps, mais c'est en route et la base légale, qui permettra d'indemniser les victimes du feu bactérien, sera créée.
Si des exploitations font face à de graves difficultés financières immédiatement, il semble, sur la base de l'article 78 de la loi sur l'agriculture, qu'une aide immédiate soit possible, mais il faut naturellement voir les cas particuliers. C'est dire qu'on va dans le sens de l'auteur de l'interpellation et que, sous cet angle-là, il devrait obtenir satisfaction.
Plus difficile est le problème de l'utilisation des antibiotiques. Pratiquement, ça revient à répandre des antibiotiques dans les champs et en plein air. Donc, quand on connaît la sensibilité de l'autre partie de l'opinion publique, j'allais dire, à l'usage des antibiotiques, on sait que c'est quelque chose d'assez délicat du point de vue politique et aussi scientifique. Il y a déjà la question ordinaire Fässler Hildegard (00.1079, Utilisation d'antibiotiques pour lutter contre le feu bactérien) qui attire l'attention du Conseil fédéral sur les risques de ce type d'opération. C'est dire que les fronts se mettent en place, et ce n'est généralement pas le meilleur moyen de trouver une solution pratique.
Nous poursuivons les réflexions et les études. Vous avez souhaité que la décision soit prise rapidement; il faut qu'elle [PAGE 644] le soit relativement rapidement. Ce qui est vrai, c'est qu'il est inutile de répandre des antibiotiques au mois de novembre ou de décembre. Ce serait plutôt au printemps, lorsque la végétation reprend, qu'il faudrait faire des traitements, c'est-à-dire au mois de mai pour votre région, peut-être un peu plus tôt dans les régions du sud. Mais enfin, on ne va pas se disputer pour savoir quand commence le printemps en Thurgovie et en Valais.
On est en train de voir si l'usage d'antibiotiques est possible, mais là je ne vous fais pas de promesses parce que mes compétences ne me permettent pas de juger politiquement des risques qu'on court scientifiquement. J'attends un rapport sur ce point. Si c'est possible, s'il n'y a pas de risques scientifiquement établis, si les expériences faites à l'étranger le justifient, ma conception des choses sera plutôt libérale et ouverte. Mais attendons encore un rapport scientifique.
Sur le point de l'indemnisation, ça va être réglé. Sur l'autre point, il faut avoir quelques bases supplémentaires.
- RedetextPeter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Kollege Stähelin hat die Situation vor allem aus der Sicht der Ostschweiz dargelegt. Auch in der Zentralschweiz und im Mittelland sind durch den Feuerbrand erhebliche Schäden entstanden und haben bei den betroffenen Betrieben zu neuen Sorgen und neuem Ungemach geführt.
Vielerorts hört man bei uns den Ruf, nach dem Sturm Lothar, der ohnehin schon einen Teil des Baumbestandes zerstört habe, folge nun diese zweite Katastrophe. In unserer Gegend sind insbesondere auch höher gelegene Gebiete und dort zur Hauptsache Feldobstbäume betroffen. Diese gestalten aber seit Hunderten von Jahren unsere traditionelle Kulturlandschaft.
Es scheint mir, als werden die Anstrengungen - auch vonseiten des Bundes durch die neue Landwirtschaftspolitik tatkräftig unterstützt - durch diese Pflanzenkrankheit schnell wieder zunichte gemacht. Das löst Enttäuschung und auch deprimierende Gefühle aus, vor allem dort, wo der Feldobstbau nicht aus wirtschaftlichen, sondern vielmehr aus ideellen Gründen gepflegt wird.
Das Befallsrisiko bleibt auch für die nächsten Jahre vorhanden, vor allem dann, wenn die klimatischen Verhältnisse dies begünstigen, überwintert doch der Feuerbranderreger bei geeigneten Temperaturen besonders gerne auf Hochstammbäumen. Es sei daran erinnert, dass der diesjährige Grossbefall auf eine Infektionsverbreitung bereits im vergangenen Jahr zurückzuführen ist.
Die Situation ist für unser Land speziell, weil kaum ein anderes Land einen derart hohen und dichten Feldobstbestand ausweist und gerade hier die Infektions- und Verbreitungsgefahr besonders hoch ist. Es ist deshalb wichtig, dass die befallenen Wirtspflanzen - Feldobstbäume und Obstbaumkulturen - konsequent getilgt und gerodet werden. Damit dies geschehen kann, braucht es unter anderem eine unbürokratische und in Anbetracht der oft schwierigen finanziellen Situation grosszügige Anpassung der Entschädigungsregelung seitens des Bundes sowie der Kantone.
Ich habe in dieser Sache mit dem in meinem Kanton domizilierten Schweizerischen Obstverband Kontakt aufgenommen. Die vom Schweizerischen Obstverband aufgestellten Forderungen sind dem Bundesrat bekannt: Sie verlangen zum Ersten eine Prüfung der Anpassungen der Richtlinien über Bundesbeiträge an kantonale Abfindungen für Schäden infolge behördlich angeordneter Pflanzenbaumassnahmen. Die Richtlinien sind dahingehend zu ändern, dass bei Schäden in landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Anlagen mit Feldobstbäumen sowohl kranke wie gesunde vorsorglich gerodete Pflanzen entschädigt werden, und zwar unabhängig davon, ob sich diese Anlagen und Bäume in befallsfreien Gebieten oder in Befallszonen befinden.
Diese Massnahmen werden ja primär ergriffen, damit alles vorgekehrt werden kann, um die Ausbreitung zu unterdrücken.
Zum Zweiten verlangen die Obstproduzenten die Anwendung von Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes, die es erlauben würde, denjenigen Obstbaubetrieben gezielte Betriebsdarlehen zu gewähren, die von Feuerbrand besonders stark betroffen wurden und ganze Anlagen roden müssen. Hier geht es existenziell an die Substanz der Betriebe.
Zum Dritten wird die Schaffung von Voraussetzungen für eine versuchsweise Anwendung von geeigneten Präparaten und Massnahmen zur Vorbeugung und zur Bekämpfung des Feuerbrandes gefordert. Hier verlangen die Obstbauern ähnliche Möglichkeiten und Chancen, wie sie in anderen benachbarten Ländern bereits existieren.
Der Bundesrat hat am 3. August 2000 dem Schweizerischen Obstverband geantwortet und damals relativ unverbindliche Massnahmen respektive die Prüfung von Massnahmen angezeigt. Mittlerweile sind bald zwei Monate durch das Land gezogen, und es wäre an der Zeit, dass hier konkrete Entscheide erfolgen würden.
In diesem Sinne erwarten die betroffenen Obstproduzenten mit einiger Spannung die Beantwortung der Interpellation Stähelin durch den Bundesrat.
- RedetextPhilipp Stähelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Die Beantwortung der Interpellation durch den Bundesrat weckt gemischte Gefühle. Die Fragen werden eher kurz beantwortet, im Wesentlichen müssen danach weitere Abklärungen getätigt werden.
Es wird zwar nirgends Nein gesagt, und dafür danke ich selbstverständlich, ebenso wenig finde ich aber ein klares Ja zu entschlossenem Handeln des Bundes. Ich stehe unter dem Eindruck, dass die Bundesinstanzen weder die Schwere und das Ausmass der Feuerbrandproblematik erkannt haben noch dem Zeitfaktor die nötige Beachtung schenken.
Zwar wird Feuerbrandbefall in der Ostschweiz schon seit rund zehn Jahren verschiedentlich festgestellt; in den letzten zwei Jahren breitete sich die Infektion jedoch mit neuer, grosser Dynamik aus und wirkt für die betroffenen Obstbaubetriebe katastrophal. Im Thurgau allein hat sich der Feuerbrand bisher auf das Gebiet von 37 Gemeinden ausgeweitet. 300 Hektaren Erwerbsobstanlagen sind betroffen, und darüber hinaus sind Tausende - 5000 und mehr - Hochstamm-Feldobstbäume befallen; auch in sechs Baumschulen wurde Feuerbrandbefall festgestellt. Im Thurgau allein sind 800 Familien mit je über einer Hektare Obstanlagen existenziell bedroht. Der materielle Schaden ist gross.
Im Übrigen greift der Feuerbrand auch auf weitere Gebiete der Ostschweiz über und wird über kurz oder lang den Obstbau der gesamten Schweiz bedrohen, wenn dieser auch insbesondere auf das Bodenseegebiet konzentriert ist. Über den materiellen Schaden hinaus wird auch das Landschaftsbild massiv betroffen werden, sind doch vor allem in der Thurgauer Landschaft die Obstbäume nach wie vor ein prägendes Element.
Ich erlaube mir den Vergleich: Was dem Genfersee der Weinbau mit seinen Rebbergen, ist dem Bodensee der Obstbau mit seinen Obstanlagen. Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings: Der Nachwuchs einmal gerodeter Obstbäume dauert wesentlich länger als jener von Reben, und der Ertragsausfall dauert Jahre länger. Es muss deshalb bei Rodungen damit gerechnet werden, dass betroffene Betriebe den Obstbau gänzlich aufgeben und damit auch das Landschaftsbild massiv verändert wird. Nochmals: Stellen Sie sich den Genfersee ohne Rebberge vor. Oder ich frage vielleicht etwas schüchtern: Gelten zu Bern für Weisswein andere Regeln als für Apfelsaft?
Bei meiner Interpellation steht denn auch weniger die Entschädigung der Obstproduzenten für ihre Verluste, auch durch die Vernichtung befallener Pflanzen, im Vordergrund. Ich bin hier dem Bundesrat dankbar, dass er sich dazu bereit erklärt hat, Abgeltungen über die prophylaktische Vernichtung hinaus auch für bereits befallene Pflanzen zu prüfen und, was sich insbesondere aus der entsprechenden Pressemitteilung des EVD ergibt, diesem den Auftrag erteilt hat, die Einzelheiten auszuarbeiten. Ich bin hoffnungsvoll, ja ich bin überzeugt, dass die Prüfung angesichts des Schadenausmasses zu angemessenen und damit grosszügigen Entschädigungen führen wird. Die Abgeltungen allein werden aber die Feuerbrandproblematik nicht lösen. Im Vordergrund muss vielmehr unverzüglich ein rasches Überdenken der Bekämpfungsstrategie stehen, gründend auf der Erkenntnis, dass der Feuerbrand nicht auszurotten ist, sondern dass wir damit umgehen lernen müssen. Bereits ist in dieser Hinsicht zu viel Zeit verloren gegangen. Ich vermisse den Willen, Bekämpfungsmassnahmen entschlossen und mit Konzept anzugehen. Die bisherige Praxis des Bundes, lediglich Wirtspflanzen vorsorglich zu roden, genügt allein nicht. Die Vorschrift, befallene Hochstamm-Feldobstbäume zu roden, stösst in Naturschutzkreisen auf - übrigens durchaus verständlichen - Widerstand und macht auch den Baumbesitzern kaum Freude, während die Besitzer von Erwerbsanlagen - ebenso verständlich - dies nachdrücklich fordern. Obstbauern, die schon Erwerbsanlagen roden mussten, pochen auf wirksame Bekämpfungsmassnahmen, bevor sie sich für Neupflanzungen entschliessen. Hier ist eben auch der Zeitfaktor wichtig: Entscheide müssen nun rasch - bis im November - gefällt werden.
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Im angrenzenden deutschen Bodenseeraum wird zur Feuerbrandbekämpfung das Antibiotikapräparat Streptomyzin bzw. Plantomyzin verwendet. Dies ist in meinen Augen zwar problematisch, da der Einsatz von Antibiotika längerfristig zu Resistenzen führt. Es ist aber zu beachten, dass derzeit schlicht keine realistischen Alternativen zu einer restriktiv gehandhabten Anwendung von Plantomyzin bestehen. Die Erteilung von Sonderbewilligungen für einen gezielten Einsatz ist deshalb trotzdem ernsthaft zu prüfen - insbesondere auch, um die Gefahr von unkontrollierten Anwendungen des schon in der Grenzstadt Konstanz frei erhältlichen Mittels abzuwenden.
Der Einsatz von Antibiotika kann jedoch nicht die weiterführende Lösung sein. Ich halte das klar fest. Ich habe mir sagen lassen, dass an den Forschungsanstalten des Bundes - auch in Wädenswil - das nötige Fachwissen über den Feuerbrand zwar vorhanden sei, dass es aber an Ressourcen für die nutzbringende Anwendung fehle. Das darf so nicht sein. Ich bitte den Bundesrat, hier seinen Einfluss geltend zu machen. Der Weg könnte insbesondere über die Entwicklung so genannter Antagonisten gehen, also über harmlose Bakterien, welche den Feuerbrand gewissermassen verdrängen und an seine Stelle treten. Ich habe aber gehört, dass Bewilligungen für Feldversuche dieser Art zurückgehalten werden.
Ich höre, dass Meditech in Florida im Staatsauftrag Mittel mit guter Wirkung entwickelt. Ich bitte darum, hier raschestmöglich einzuhaken und auch den Blick über die Landesgrenzen hinweg nicht zu scheuen. Es genügt nicht mehr, das weitere Vorgehen nur zu prüfen. Es muss nun rasch gehandelt werden, Entscheide müssen noch in diesem Jahr getroffen werden. Wir können uns zögerliches Vorgehen nicht länger leisten. Ich bitte den Bundesrat hier um ein energisches Vorgehen.
- RedetextCarlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Herr Stähelin beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
- Redetext
- RedetextCarlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich nehme an, Herr Stähelin beantragt Diskussion.
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