Antrag auf Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richter am Appellationsgericht gemäss § 87 GOG, Bericht des Gerichtsrats
(24.5203)- SpeechBalz Herter(Die Mitte)Grosser Rat
Balz Herter, Grossratspräsident: Sie haben die vier Personen mit 91 Stimmen gegen eine Stimme bei einer Enthaltung gewählt.
Ich gratuliere Nicole Kuster, Lukas Schaub, Désirée Stamandino und Nina Blum zur Wahl als Richter:innen am Appellationsgericht und wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg im neuen Amt. (Applaus)
- SpeechSpeechGrosser Rat
Wer dem Antrag der Wahlvorbereitungskommission zur Wahl von vier Richter/-innen zustimmt, stimmt JA, Wer nicht zustimmt, stimmt NEIN
Ergebnis der Abstimmung
91 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltungen. [Abstimmung # 0005946, 12.02.25 09:10:50]
Der Grosse Rat wähltals neue nebenamtliche Richterinnen und Richter am Appellationsgericht für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2027:
Dr. iur. Nicole Kuster-Simon (geb. 1978, whft. in 4051 Basel)
Dr. iur. Lukas Schaub (geb. 1980, whft. in 4053 Basel)
Désirée Stramandino, MLaw, (geb. 1985, whft. in 4125 Riehen)
Dr. iur. Nina Blum (geb. 1980, whft. in 4053 Basel)
Dieser Beschluss ist zu publizieren.
- SpeechBalz Herter(Die Mitte)Grosser Rat
Balz Herter, Grossratspräsident: Sie haben sich mit 89 Stimmen gegen eine Stimme für offene Wahlen entschieden. Somit schreiten wir zur Wahl.
- SpeechSpeechGrosser Rat
JA heisst offene Wahl, NEIN heisst geheime Wahl
Ergebnis der Abstimmung
89 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen. [Abstimmung # 0005941, 12.02.25 09:09:57]
Der Grosse Rat beschliesst
offene Wahl - SpeechBalz Herter(Die Mitte)Grosser Rat
Balz Herter, Grossratspräsident: Eintreten ist obligatorisch. Gemäss § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung findet die Wahl geheim statt. Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen sind, als gewählt werden können, kann der Grosse Rat mit zwei Drittel der Stimmen offene Wahlen beschliessen. Ich beantrage Ihnen hiermit offene Wahlen und starte die Abstimmung darüber.
- SpeechHarald Friedl(Die Grünen)Grosser Rat
Harald Friedl (GRÜNE/jgb): Ich darf hier anstelle des bisherigen Präsidenten der Wahlvorbereitungskommission sprechen, der ja wie Sie wissen nicht mehr im Grossen Rat vertreten ist. Dies geschieht auch in Absprache mit dem neugewählten Präsidenten der Wahlvorbereitungskommission, der bei der Behandlung dieses Geschäfts noch nicht in der Wahlvorbereitungskommission war.
Die Wahlvorbereitungskommission beantragt Ihnen mit dem vorliegenden Bericht die Wahl von vier in unseren Augen sehr geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl ans Appellationsgericht als nebenamtliche Richter:innen. Wie Sie dem Bericht der Wahlvorbereitungskommission entnehmen konnten, hatte die Kommission eine Auswahl von mehr als vier Personen für die vier neu geschaffenen Stellen am Appellationsgericht. Insgesamt sieben Personen wurden von den Fraktionen für die vier Stellen nominiert. Die Kommission hat daher bereits im Vorfeld beschlossen, alle Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Hearing einzuladen, um allen auch die gleiche Ausgangslage geben zu können. Um ein möglichst faires Auswahlverfahren garantieren zu können, hat auch die Wahlvorbereitungskommission bereits im Vorfeld für sich Kriterien für die Bewertung der Kandidaturen aufgestellt.
An erster Stelle, und das ist es für uns ganz wichtig, steht die fachliche und persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten. Bei der fachlichen Eignung achteten wir auch darauf, dass die Kandidatin oder der Kandidat einen breiten juristischen Background mitbringt, der die vielen verschiedenen Rechtsgebiete des Appellationsgerichts abdeckt. Andererseits war es aber für uns gerade kein Nachteil, wenn die Kandidatin oder der Kandidat insbesondere im Strafrecht sehr gute Kenntnisse mitbringt, da die Aufstockung am Appellationsgericht aufgrund der neuen Strafprozessordnung erfolgte und in diesem Rechtsgebiet viele neue Aufgaben auf das Gericht zukommen werden.
Daneben, aber erst in zweiter Linie, sollte auch die politische Vertretung und der Proporz eine Rolle spielen bei der Nomination oder bei der Empfehlung der Kommission. Die Kommission wartete daher bewusst auf die Resultate der Gesamterneuerungswahlen vom Herbst 2024, um einen neuen Fraktionsschlüssel zu erstellen. Hierbei wurden nebst den bisherigen Vertretungen der Fraktionen am Appellationsgericht auch die Vertretungen an allen anderen Gerichten berücksichtigt.
Ich möchte hier jetzt noch auf zwei Punkte eingehen, die während der Kommissionsberatung zu Diskussionen führten und die aber auch im Bericht im Detail nachzulesen sind. Erstens die Gewichtung der Übervertretungen oder Untervertretungen von Parteien und Fraktionen in den Gerichtspräsidien an den Gerichten. Eine Minderheit der Kommission fand, dass dies zu Korrekturen bei der Anwendung des Fraktionsschlüssels führen sollte. Wir kamen in der Kommission aber in der Mehrheit in diesen Fragen zum Schluss, diesen Aspekt weniger zu gewichten, weil die Gerichtspräsidien gemäss der Verfassung durch das Volk bestimmt werden. Wie bereits gesagt, können Sie die Linien der Diskussion und der Argumente im Bericht im Detail nachlesen.
Zweitens wurde auch die Frage gestellt und diskutiert, wie mit einer Kandidatur einer Kollegin oder eines Kollegen hier aus dem Grossen Rat umzugehen ist. Auch hier haben wir in unserem Bericht unsere Überlegungen dargelegt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es für uns kein Hinderungsgrund darstellt, eine Person zu empfehlen, die in unseren Reihen hier im Grossen Rat sitzt.
An dieser Stelle möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der Kommission meinen Dank aussprechen für die tolle Zusammenarbeit und die wertschätzende Diskussionskultur. Unsere Wahlempfehlungen erfolgen nicht immer einstimmig, sind aber geprägt von gegenseitigem Respekt und Verständnis für die anderen Meinungen. Bei Gegenstimmen geht es dann meist nicht um die Einschätzung der Eignung der Kandidaturen, sondern es geht mehr darum, wenn wir gleichwertige Kandidaturen haben, welche Kriterien mehr oder weniger stark gewichtet werden.
Die Wahlvorbereitungskommission beantragt Ihnen einstimmig die Wahl von Frau Nicole Kuster Simon Herrn Lukas Schaub und Frau Désirée Stramandino und mit 4 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung Frau Nina Blum.
- SpeechBalz Herter(Die Mitte)Grosser Rat
Balz Herter, Grossratspräsident: Ich begrüsse Sie zur heutigen Sitzung und habe vorerst folgende Mitteilungen.
Vertretungen in den Kommissionen: Die Fraktion SP hat die folgenden Vertretungen mitgeteilt: WAK vom 10. Februar bis 30. Juni Melanie Eberhard anstelle von Beda Baumgartner. PetKo vom 10. Februar bis zum 30. Juni Tim Cuénod anstelle von Beda Baumgartner. GPK 10. Februar bis 30. Juni Hanna Bay anstelle von Claudio Miozzari.
Neues Profilbild: Falls Sie sich noch nicht für einen Termin für ein neues Porträtbild eingetragen haben, so machen Sie das bitte heute noch auf der Website des Fotostudio Basilisk. Wir haben das mobile Fotostudio heute noch einmal oben im dritten Stock aufgebaut. Ab 13 Uhr gibt es noch freie Slots. Und sonst versuchten Sie es spontan und gehen Sie kurz vorbei. Als weitere Möglichkeit können Sie sich bis Ende nächster Woche beim Fotostudio Basilisk an der Clarastrasse fotografieren lassen, auch hier eine Anmeldung online.
Hinweis Teilnahme in Abwesenheit: Zu Ihrer Information, heute hat sich Lydia Isler Christ für eine Remote-Teilnahme an unserer Abstimmung angemeldet. Sie sehen dies aufgrund des abgedeckten Abstimmungsgerätes an ihrem Sitzplatz Nummer 12. Dieses darf nicht benutzt werden. Wenn die Lydia Isler Christ an einer Abstimmung teilnimmt sehen Sie dies, als wenn sie hier wäre. Es zeigt sie oben an.
Fundgegenstände: Letzten Mittwochabend wurden in der Kuppel ein blauer und ein gelber Schal gefunden. Falls Sie Eigentümerin oder Eigentümer wären, können Sie sich direkt bei der Kuppel melden und diesen dort abholen.
Noch eine zusätzliche Mitteilung, da ich schon vielseitig darauf angesprochen wurde: Heute Abend findet keine Nachtsitzung statt. Sie sehen dies jeweils auf dem Geschäftsverzeichnis oder im Internet. Dort steht, wann wir Sitzungen haben und wenn es eine eventuelle Nachtsitzung gäbe, würde dies ebenfalls in Klammer dort so festgehalten sein.
Dann kommen wir nun zu den traktandierten Geschäften.
Traktandum 23, Zuwahl von 4 neuen Richterinnen und Richtern ans Appellationsgericht für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 bis 2027, Bericht der Wahlvorbereitungskommission. Die Wahlvorbereitungskommission beantragt, 1. Dr. Nicole Kuster Simon, 2. Dr. iur. Lukas Schaub, 3. Désirée Stramandino und 4. Dr. iur Nina Blum als Richter:innen am Appellationsgericht für den Rest der laufenden Amtsdauer zu wählen. Eine inhaltliche Diskussion über kandidierende oder vorgeschlagene Personen findet gemäss § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung nicht statt. Innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen gemäss § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung sind keine weiteren weiteren Wahlvorschläge eingegangen. Für die Kommission hat das Wort Harald Friedl.
- SpeechClaudio Miozzari(Sozialdemokratische Partei)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Sie haben dem Grossratsbeschluss zugestimmt mit 85 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist genau das passiert, was ich gedacht habe, als ich voraus gerechnet habe. Jetzt haben wir noch rund eine halbe Stunde und wir haben ein Riesengeschäft vor uns. Ich beantrage Ihnen deshalb, Traktandum 8 zu überspringen und damit nächste Woche zu beginnen. Dann können wir jetzt noch Traktandum 9 und 10 sicher beraten. Gibt es dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Damit fahren wir fort mit Traktandum 9.
- SpeechSpeechGrosser Rat
Wer dem Grossratsbeschluss unter Verzicht auf eine zweite Lesung zustimmt, stimmt JA. Wer nicht zustimmt, stimmt NEIN
Ergebnis der Abstimmung
85 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen. [Abstimmung # 0004227, 11.09.24 17:27:51]
Der Grosse Rat beschliesstGestützt auf § 29 Abs. 2 GOG wird die Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richtern am Appellationsgericht gemäss § 87 GOG von derzeit 14 auf 18 Richterinnen und Richtern ab sofort für den Rest der laufenden Amtszeit bewilligt.
Dieser Beschluss ist zu publizieren. - SpeechClaudio Miozzari(Sozialdemokratische Partei)Grosser Rat
Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich nehme an, Sie möchten nicht nochmals das Wort, Stephan Wullschleger? Die Präsidentin der JSSK verzichtet ebenfalls. Eintreten wurde nicht bestritten, Rückweisung nicht beantragt.
Wir kommen zur Abstimmung.
- SpeechStephan Schiesser(Liberal-Demokratische Partei)Grosser Rat
Stephan Wullschleger: Ich kann im Wesentlichen auf die sehr ausführlichen und treffenden Ausführungen der Präsidentin der JSSK verweisen und auf die Berichte der Kommission einerseits wie auch des Gerichtsrats andererseits, die Ihnen vorliegen.
Ergänzend möchte ich einfach darauf hinweisen, dass die Richterinnen und Richter im Unterschied zu den Gerichtspräsidien im Milizsystem arbeiten. Sie tun das neben einer anderen Erwerbstätigkeit, die sie mehr oder weniger bereits ausfüllt. Deshalb sind die Ressourcen, die sie dem Gericht zur Verfügung stellen können, begrenzt, auch wenn der Einsatz gross ist.
Nun haben die Sitzungen sowohl in der Dauer, aber auch in der Anzahl zugenommen, und das gibt einen gewissen Druck, eine gewisse Problematik für diese Richterinnen und Richter und insbesondere auch für unsere Kanzlei, hier immer zeitgerecht Richterinnen und Richter für Einsätze zu gewinnen. Es sind ja viele Akteure auf einen Tag zu gewinnen, deshalb ist auch wichtig, dass dem Gericht eine gewisse Auswahl zur Verfügung steht, damit eben dann Sitzungen innert Due Time erfolgen können.
Aus diesem Grund hat das Appellationsgericht dem Gerichtsrats Antrag gestellt auf Erhöhung der Richterinnen- und Richterzahl, die bisher auf dem gesetzlichen Minimum lag, und ich bitte Sie mit der Präsidentin der JSSK um Annahme dieses Antrages.
- SpeechClaudio Miozzari(Sozialdemokratische Partei)Grosser Rat
Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Für den Gerichtsrat hat das Wort dessen Präsident Stephan Wullschleger.
- SpeechBarbara Heer(Sozialdemokratische Partei)Grosser Rat
Barbara Heer (SP): Ich führe im Namen der JSSK eher kurz in das Geschäft ein. Wir haben dazu einen schriftlichen Bericht erstellt und ich gehe auch davon aus, dass der Vorsitzende des Gerichtsrat ja auch noch einmal den Antrag begründen wird. Wir haben uns die Vorlage vom Gerichtsrat vorstellen lassen und auch die erste Gerichtsschreiberin vom Appellationsgericht war anwesend und ich bedanke mich hier auch für die gute Zusammenarbeit. Wir empfehlen Ihnen einstimmig, dem Antrag zu folgen und die Anzahl nebenamtlicher Richterinnen und Richter am Appellationsgericht von 14 auf 18 Personen zu erhöhen, ab sofort für den Rest der laufenden Amtszeit. Wir haben das bewusst eingeschränkt, also nicht auf die noch im üblichen sechs Jahre, sondern auf den Rest der laufenden Amtszeit, um ein Durcheinander bei den Gesamterneuerungswahlen zu verhindern oder sicherzustellen, dass dann alle gleichzeitig wiedergewählt werden. Wir haben uns inhaltlich mit dem Antrag auseinandergesetzt, aber uns auch Gedanken gemacht zum Verfahrensablauf innerhalb des Grossen Rates und im Zusammenspiel mit dem Gerichtsrat. Darauf gehe ich nachher kurz ein.
Das Anliegen ist, dass die Anzahl aufwändiger Verhandlungen aufgenommen hat, die Sitzungshalbtage für nebenamtliche Richter:innen haben stark zugenommen. Es ist zunehmend schwierig geworden, den Spruchkörper zu besetzen, insbesondere für Verhandlungen, die länger als einen halben Tag dauern.
Zur politischen Einschätzung der JSSK: Wir erachten das gute Funktionieren der Justiz als unabdingbar. Es ist ein elementarer Pfeiler des Rechtsstaates. Deswegen ist die Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richter am Appellationsgericht völlig unbestritten und wichtig für den reibungslosen Gerichtsbetrieb. Letztlich sind wir aber für die Beurteilung des Umfangs der Erhöhung stark abhängig von der Einschätzung und Begründung des Gerichtsrates. Da haben wir auch gemerkt, dass da letztlich immer auch eine gewisse Unschärfe dabei ist. Ganz wichtig ist einfach noch zu wissen, die Erhöhung der Richterstellen hat keine Mehrkosten zur Folge, da sich die Einsätze eben lediglich dann auf mehr Richterinnen und Richter verteilen werden. Die Entlöhnung erfolgt nach dem Taggeldprinzip, also es werden nicht mehr Entschädigungen wegen der Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richter anfallen.
Wir sind auch klar der Meinung, dass wir eine solche Erhöhung der Anzahl machen können ohne eine Gesetzesanpassung. Wir haben im Gesetz ein gesetzliches Minimum festgeschrieben und nicht ein gesetzliches Mamaximum. So haben wir hier als Wahlbehörde diese Flexibilität.
Jetzt noch kurz zum Verfahren. Das ist noch wichtig, weil es sich hier um einen Präzedenzfall handelt seit dem neuen GOG. Wir haben hier schon verschiedene Zuwahlen behandelt, bei denen es aber jeweils um Gerichtspräsidien ginge. Meistens ging es eben um Ausfälle und die Zuwahl bezog sich dann auf eine Pensenerhöhung eines bestehenden Präsidiumsmitglieds. Hier ist es eben eine Zuwahl, wo dann wirklich neue Personen auch von der Wahlvorbereitungskommission im Auswahlverfahren dann dem Grossen Rat vorgeschlagen werden müssen. Und deswegen sind wir auch der Meinung, dass wir hier ein zweistufiges Verfahren machen sollten, wie wir es heute machen. Also wir entscheiden hier als Grosser Rat, die Anzahl Richter:innenstellen zu erhöhen, und erst im zweiten Schritt findet dann das Wahlverfahren durch die Wahlvorbereitungskommission statt.
Die Frage war auch, ob das auch in einem einstufigen Verfahren möglich gewesen wäre. Also dann würden Sie jetzt heute nicht nur über die Erhöhung entscheiden, sondern direkt auch die vier neuen Personen hier wählen. Da waren wir aber der Meinung, dass das eigentlich so nicht opportun ist, weil dann der Grosse Rat eigentlich gar nicht mehr so gut hätte entscheiden können oder man aufgrund einer Änderung an der Anzahl Richter:innenstellen das ganze Wahlverfahren wieder hätte neu aufrollen wollen.
Weil es eben so ein Präzedenzfall ist, haben wir einen schriftlichen Bericht gemacht, um auch für zukünftige Verfahren dies zu klären, haben aber auch einen schriftlichen Bericht gemacht, weil der Gerichtsrat einen eher knapp formuliert einen Antrag dem Grossen Rat zugestellt hat und wir haben dann seitens Kommission noch gewisse Fragen klären müssen. Wir haben auch den Grossratsbeschluss selber geschrieben. Der Gerichtsrat hat die Kompetenz, uns direkt Anträge zu stellen, aber dann würden wir uns auch einfach wünschen, dass diese Anträge doch etwas ausführlicher sein dürfen, denn ansonsten gibt es Mehrarbeit, die wir dann als Parlament machen müssen. Je ausführlicher der Bericht des Gerichtsrats schon ist, desto schneller können wir als Parlament auch handeln, denn ohne einen schriftlichen Bericht kann man ja dann auch schneller das Geschäft der Kommission in den Grossen Rat bringen.
Was hat das für Auswirkungen auf die Gesamterneuerungswahlen? Also wir sind als JSSK der Meinung, dass, wenn jetzt bei den Gesamterneuerungswahlen wiederum dieselbe Anzahl Richterstellen, also 18, vom Appellationsgericht beantragt werden, dann ein einstufiges Verfahren wiederum möglich ist, dass hingegen, wenn dann jeweils eine höhere Anzahl als in der vorhergehenden Legislatur oder eine höhere Anzahl als das gesetzliche Minimum beantragt werden soll, dann eigentlich wiederum ein zweistufiges Verfahren sinnvoll ist. Also dass dann zuerst der Grossen Rat über die Anzahl Personen entscheiden und erst im zweiten Schritt dann über die Personen, die wir in diese Ämter wählen.
Das ganze zeitliche Prozedere in der Zusammenarbeit zwischen dem Grossen Rat und dem Gerichtsrat soll gut geklärt sein. Wir sind da ja auch dran. Es findet jetzt auch gleich ein Termin für den Austausch zwischen gewissen Präsidien des Grossen Rates und dem Gerichtsrat statt und wir sind daran, diese Zusammenarbeit speditiv und gut weiterzuentwickeln und ich bedanke mich bei allen Beteiligten, die da etwas Zeit investieren. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem vorliegenden Grossratsbeschluss zuzustimmen.
- SpeechClaudio Miozzari(Sozialdemokratische Partei)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Die JSSK beantragt, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Das Wort geht an deren Präsidentin. Barbara Heer.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0