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Tätigkeitsbericht 2023 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern

(2024.RRGR.115)Bericht DritteKenntnisnahme
Grosser Rat Bern (BE)03.06.2024
Speeches(4)
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4 Results
  • Speech
    Dominique Bühler(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Sie haben diesen Tätigkeitsbericht zur Kenntnis genommen.
  • Speech
    Dominique Bühler(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Gibt es noch Wortmeldungen zu den Traktanden 20 und 21? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

    Wir kommen zuerst zu Traktandum 20: Wer diesen Bericht zur Kenntnis nimmt, stimmt Ja, wer die Kenntnisnahme ablehnt, stimmt Nein.

  • Speech
    Manuela Kocher Hirt(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Manuela Kocher Hirt, Worben (SP), JuKo-Sprecherin. (Grossrätin Kocher Hirt wendet sich an die Präsidentin. / La députée Kocher Hirt s’adresse à la présidente.) Wenn es recht ist, würde ich zum Tätigkeitsbericht und zum Bericht der JuKo gleichzeitig sprechen. (Die Präsidentin bestätigt, dass die Rednerin gleichzeitig zu den Traktanden 20 und 21 sprechen kann. / La présidente veut bien que l’oratrice prenne la parole, et sur le point 20 et sur le point 21 de l’ordre du jour.) Tipptopp, vielen Dank. Dann kommen wir zuerst zum Tätigkeitsbericht 2023 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern.

    Gerne gebe ich Ihnen einen Überblick zum Tätigkeitsbericht der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Grundsätzlich zeigen die Fallentwicklungen in allen Bereichen eine Tendenz zur Zunahme auf, dies insbesondere im Strafbereich, also bei der Staatsanwaltschaft und bei der Strafgerichtsbarkeit. Ebenfalls wird aus dem Bericht und der dazugehörigen Berichterstattung der Justiz an die JuKo deutlich, dass die Anforderungen an die Rechtsprechung weiterhin zunehmen. Ich fange mit der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit an.

    Die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit des Kantons Bern behandelte im Jahr 2023 insgesamt 33’520 Fälle und erteilte in 21’206 Fällen Rechtsberatung. Rund 81 Prozent dieser Fälle waren Zivilverfahren und rund 19 Prozent waren Strafverfahren.

    Die zusätzlich hohen Fallzahlen in Einzelbereichen und auch der Ausbau der Staatsanwaltschaft erfordern insbesondere im Strafbereich punktuelle befristete sowie unbefristete Entlastungsmassnahmen. Diese sollen unter anderem auch bewirken, dass die in gewissen Fachbereichen kritisch langen Verfahrensdauern wieder sinken können.

    Zentrales Thema bei der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit war vor allem, dass die Leitung und die Aufsichtsorgane das Funktionieren eines guten Rechtsprechungsbetriebs garantierten. Mittels interner Belastungsanalyse wurde der Bedarf der verschiedenen Kammern erhoben und die Ressourcen wurden entsprechend umgeteilt. Die Kapazität der Ersatzmitglieder des Obergerichts wurde dabei voll ausgeschöpft. Ausserdem wurden zusätzliche befristete Gerichtsschreiberstellen geschaffen.

    Die geschilderte Entwicklung zeigt, dass der Ausbau der gerichtlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten weiter fortschreiten wird. Die digitale Transformation akzentuiert diesen Prozess. Neben den genannten Faktoren aus dem Bereich Rechtsprechung kommen bei der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit betriebliche Zusatzaufwendungen dazu, die vor allem durch die ICT-Projekte Tribuna V4 sowie Justitia 4.0 verursacht werden.

    Die Fachgruppe der französischsprachigen Richterinnen und Richter leisteten einen wichtigen Beitrag im Projekt «Avenir Berne romande», um geeignete provisorische Räumlichkeiten beziehen zu können. Deshalb führten die geschilderten Zusatzbelastungen auch dazu, dass der Stellenplan trotz interner Entlastungsmassnahmen phasenweise überschritten wurde.

    Wir kommen zum Verwaltungsgericht und zur Geschäftsentwicklung beim Verwaltungsgericht: 2342 neue Fälle gingen beim Verwaltungsgericht ein; 2372 Fälle konnten erledigt werden und 1388 Fälle mussten auf das Folgejahr übertragen werden. Beim Verwaltungsgericht gingen im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts die Eingänge gegenüber dem Vorjahr zurück, aber im Bereich des Sozialversicherungsrechts nahmen sie deutlich zu. Sie liegen dort rund 14 Prozent über dem Vorjahr.

    Auch bei der unter Aufsicht des Verwaltungsgerichts stehenden Steuerrekurskommission des Kantons Bern (StRK) und der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (RKMF) stiegen die Eingänge im Berichtsjahr merklich. Aufgrund der höheren Falleingänge hat sich die Zahl der Pendenzen am Verwaltungsgericht erhöht, und die Tendenz zur zunehmenden Komplexität ist weitgehend in allen Sachbereichen erkennbar.

    Weiterhin ist zudem eine hohe Zahl an Gesuchen betreffend die unentgeltliche Rechtspflege zu behandeln; dies vorab im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Trotz dieser hohen Auslastung kann eine gute Qualität der Rechtssprechung aufrechterhalten werden und der Anstieg der Pendenzen trotz höheren Eingängen noch in Grenzen gehalten werden.

    Ich komme zur Staatsanwaltschaft: Der Anzeigeeingang liegt auf einem sehr hohen Niveau, vergleichbar mit den Jahren 2016 bis 2019. Die pandemiebedingten Rückgänge oder Rückgänge aus anderen Gründen der letzten Jahre sind nicht mehr spürbar. Die Zahl der überjährigen Fälle hat erneut zugenommen. Diese unerfreuliche Entwicklung zeigt in der Mehrjahresplanung, dass die Dotation nicht dem Auftrag entspricht. Die Belastung pro Staatsanwältin und pro Staatsanwalt ist trotz Optimierungsmassnahmen nach wie vor hoch.

    Zentrale Themen waren die Revision der Strafprozessordnung (StPO) und die Änderungen des Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG) und des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ). Die Generalstaatsanwaltschaft setzte eine Arbeitsgruppe ein, um das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderungen sicherzustellen.

    Die Revision der Strafprozessordnung führt bei der Staatsanwaltschaft zu einem Mehraufwand. Die Staatsanwaltschaft hat im Berichtsjahr ihre Belastung, Arbeitsweise, Führungsstruktur und Personalentwicklung analysiert und Optimierungsmassnahmen ergriffen; dies vor allem auch mit dem Ziel, die notwendigen Dotationen zu analysieren und Überlegungen zu Stellenbegehren zu stellen. Wir werden uns voraussichtlich in der Budgetdebatte mit diesem Wissen auseinandersetzen.

    Auch die Staatsanwaltschaft ist durch die verschiedenen Digitalisierungsprojekte wie das elektronische Personaldossier und ihr Engagement in diesen verschiedenen Projekten, z. B. ERP, belastet.

    Dann komme ich noch zur Justizleitung, die ab 1.1.2024 neu Justizverwaltungsleitung heisst. Mit der Justizverwaltungsleitung verfügen die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft über ein gemeinsames Organ. Diese Behörde ist Ansprechpartnerin für den Grossen Rat und die Regierung in allen Fragen, die sowohl die Gerichtsbehörden wie auch die Staatsanwaltschaft betreffen. Sie erstellt das Budget, den Aufgaben- und Finanzplan sowie den Geschäftsbericht und den Tätigkeitsbericht, vertritt diese Geschäfte im Parlament und ist verantwortlich für die strategischen Leitlinien in den Bereichen Personal, Finanz- und Rechnungswesen und Informatikmanagement.

    Wichtige Arbeiten seitens der Justizverwaltungsleitung und der Stabsstelle wurden im Projekt «Avenir Berne romande» geleistet. Betroffen in der Justiz sind vor allem die Aussenstellen des Regionalgerichts, der Schlichtungsbehörde, der Staatsanwaltschaft, der Jugendanwaltschaft in Moutier. Erfreulicherweise konnte ab dem Jahr 2026 bis zur Erstellung des definitiven neuen Standorts im Berner Jura das notwendige Provisorium in Biel gefunden werden. Darüber sind wir sehr froh.

    Geprägt haben das Berichtsjahr weiter die umfangreichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Ablösung des bisherigen Finanzinformationssystems durch das neue SAP. Unmittelbar nach der Einführung musste festgestellt werden, dass die Aufgabenerledigung im Busseninkasso (BUI) nur noch erschwert oder teilweise gar nicht mehr erledigt werden konnte.

    Nach der Involvierung der Finanzdirektion und der JuKo wurde im August im Projekt ERP, Etappe 2, ein sogenannter «Change Request» beschlossen und das «Teilprojekt BUI» wurde aufgesetzt. Dieses soll die technischen Anpassungen und Ergänzungen prüfen und möglichst rasch – das Ziel war Frühling 2024 – umsetzen. Parallel dazu wurde das Supportteam befristet um rund 500 Stellenprozent verstärkt. Erst diese Erhöhung erlaubte den erforderlichen Abbau der entstandenen enormen Rückstände wie auch das Schritthalten mit dem normalen Geschäftsgang. Aktuell ist davon auszugehen, dass sich der Einsatz der befristet eingestellten Mitarbeitenden bis Ende des kommenden Berichtsjahrs, also bis Ende 2024, hinausziehen dürfte.

    Die Justizverwaltungsleitung befasst sich regelmässig mit strategischen Informatikthemen. Dabei geht es schwergewichtig auch um das von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und vom Bundesgericht lancierte Projekt zur schweizweiten Einführung der elektronischen Gerichtsakte, Justitia 4.0, sowie auch um die Ablösung von technisch veralteten Versionen von Tribuna.

    Die Entwicklung der neuen Version konnte noch nicht abgeschlossen werden. Die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern stehen aber hinter diesem Projekt und unterstützen dieses durch ihre aktive Mitarbeit in den Projektgremien. Mit der Einführung der elektronischen Gerichtsakte wird auch in diesem Bereich mit einem zusätzlichen Aufwand zu rechnen sein.

    Die JuKo beantragt dem Grossen Rat, vom Tätigkeitsbericht der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft Kenntnis zu nehmen.

    Dann komme ich noch – ein bisschen kürzer – zum Bericht der JuKo zum Tätigkeitsbericht der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Ich habe den Tätigkeitsbericht der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft ausführlich vorgestellt. Darum gehe ich nur auf die Punkte ein, bei denen es der JuKo wichtig ist, dass sie der Grosse Rat gehört hat und die wir Ihnen mitteilen möchten.

    Die JuKo hat drei Ausschüssen sowie ihrer Geschäftsleitung den Auftrag gegeben, Aufsichtsbesuche bei den Obersten Gerichtsbehörden, der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Justizverwaltungsleitung durchzuführen. Diese Besuche dienen der Erläuterung des Tätigkeitsberichts sowie der Klärung aktueller Fragen.

    Alle Besuche verliefen unter guter Atmosphäre. In einem offenen, konstruktiven Gespräch konnten aktuelle, teilweise auch schwierige Fragen beantwortet werden und wir diskutierten über die Informationen zum Tätigkeitsbericht. Die Informationen über die Neuerungen, Herausforderungen und Tendenzen ermöglichen uns, in der JuKo einen guten Einblick in die bernische Justiz zu gewinnen. Die Kommission bedankt sich an dieser Stelle bei allen vier Produktegruppen der Justiz bestens für die ausführliche Beantwortung der gestellten Fragen.

    Schwerpunktmässig liess sich die JuKo über den Informatikbereich, das Personalwesen sowie einzelne weitere Themen in der Justizverwaltungsleitung informieren. Besondere Sorge bereiten der Kommission die Vielzahl an Informatikprojekten und der damit verbundene Aufwand, die Belastungssituation insbesondere im Strafbereich sowie in Teilbereichen die ansteigenden Verfahrensdauern.

    Zur Belastungssituation verweise ich noch einmal auf meine Ausführungen bezüglich des Tätigkeitsberichts der Justiz. Diese Thematik wird die JuKo in der kommenden Zeit mit den bevorstehenden Beratungen zum Budget sicherlich näher begleiten.

    An dieser Stelle möchte ich noch etwas zu den Informatikprojekten sagen. Es ist eine grosse Anzahl an Projekten: ERP, SAP mit dem BUI, Neov/Rialto, Justitia 4.0, Fachapplikation Tribuna, New Vostra – und dies sind nur einige der wichtigsten. Diese grosse Anzahl an Projekten und neuen Arbeitsinstrumenten und deren zeitliche Kumulierung stellen hohe Anforderungen an die Mitarbeitenden der Gerichte und der Staatsanwaltschaft.

    Aus der Berichterstattung verschiedener Stellen entnahm die JuKo, dass im Vorfeld der Einführung von SAP die Abklärungen, was beim BUI konkret benötigt wird, nicht ausreichend gewesen waren. Die Auswirkungen sind bis heute, fast anderthalb Jahre nach der Einführung, immer noch deutlich spürbar. Ich habe vorhin im Tätigkeitsbericht schon darauf hingewiesen.

    Während des Berichtsjahrs musste die JuKo dann im Zusammenhang mit BUI/SAP leider feststellen, dass die Zusammenarbeit mit den Projektverantwortlichen nicht optimal war und dass insbesondere die Kommunikation zwischen dem Regierungsrat bzw. der federführenden Finanzdirektion und der Justizverwaltungsleitung nicht den Erwartungen entsprach. Aus diesem Grund intervenierte die JuKo mit mehreren Schreiben.

    Aus den neusten Rückmeldungen seitens des Regierungsrates und der Justizverwaltungsleitung ergibt sich erfreulicherweise, dass die Zusammenarbeit zwischen den Projektverantwortlichen inzwischen besser funktioniert und jetzt auch ein regelmässiger Austausch stattfindet. Dennoch ist die JuKo über das bisherige Resultat der Einführung von SAP enttäuscht und wir werden die weiteren Entwicklungen genau im Auge behalten.

    Ich danke an dieser Stelle meinen Kommissionsmitgliedern für die aktive Mitwirkung in der Kommission. Hannah Kauz danke ich für ihre guten Zusammenfassungen und die aussagekräftigen Berichte.

    Ich beantrage dem Grossen Rat die Genehmigung dieser zwei Berichte.

  • Speech
    Dominique Bühler(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Gemeinsame Beratung der Geschäfte 2024.RRGR.115 und 2024.RRGR.133.
    Délibération groupée des affaires 2024.RRGR.115 et 2024.RRGR.133.

    Präsidentin. Dann gehen wir weiter zur Justizverwaltungsleitung. Der Vorsitzende der Justizverwaltungsleitung ist heute nicht anwesend, aber wir behandeln die Geschäfte natürlich trotzdem. Wir sind bei Traktandum 20: «Tätigkeitsbericht 2023 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern». Die zuständige Kommission ist die JuKo. Der Antrag der JuKo ist Kenntnisnahme. Ich übergebe das Wort der Präsidentin der JuKo, Grossrätin Manuela Kocher Hirt.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0