Vreni Müller-Hemmi · SP
Wenn im seit längerem und von allen Seiten deklarierten Zeitalter des lebenslangen Lernens die Weiterbildungsbeteiligung der erwachsenen Schweizer Wohnbevölkerung lediglich 40 Prozent beträgt; wenn sich an diesem Faktum in den letzten zehn Jahren nichts geändert hat; wenn weiter bekannt ist, dass sich Personen mit höherem Bildungsstand dreimal häufiger weiterbilden als Personen ohne nachobligatorische Ausbildung; wenn Frauen gegenüber Männern eklatant benachteiligt sind, weil sie ihre Weiterbildung zu 70 Prozent selbst berappen müssen, während die Weiterbildung der Männer meist vom Arbeitgeber bezahlt wird; wenn wir weiter wissen, dass etwa 800 000 Menschen in unserem Land, das sind mehr als 10 Prozent, Mühe mit Lesen und Schreiben haben - dann steht es mit der schweizerischen Weiterbildungspolitik nicht zum Besten.
Dann ist anzuerkennen - dies tue ich hier als Berichterstatterin der WBK -, dass die im Juli 1999 eingereichte [PAGE 336] Standesinitiative Solothurn nicht nur mit der grundsätzlichen Forderung nach mehr Bundesverantwortung - mit dem Ziel, die Weiterbildungsbeteiligung der gesamten Bevölkerung zu erhöhen - richtig liegt. Es ist auch anzuerkennen, dass das in der Standesinitiative vorgeschlagene Förderinstrument, vermehrt Personen finanziell zu unterstützen - z. B. via Weiterbildungsschein -, ein wichtiges Instrument einer verstärkt anreizorientierten Weiterbildungspolitik sein kann.
Wie Sie aus dem schriftlichen Bericht der Kommission ersehen, beantragt Ihnen die Kommission trotz dieser grundsätzlichen Übereinstimmung, der Standesinitiative Solothurn keine Folge zu geben, dafür aber das Kommissionspostulat zu überweisen, welches die Konkretisierung der nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung verlangt. Warum sind wir in der Beratung zu diesem Schluss gekommen - und damit zum gleichen Schluss wie die ständerätliche WBK und wie das Plenum des Ständerates?
Zusammenfassend gesagt ist dies so, weil seit der Einreichung der Standesinitiative Solothurn auf Bundesebene in Sachen Weiterbildungspolitik einiges angepackt worden ist:
1. So gibt die neue Verfassung dem Bund die Kompetenz, ergänzend zu den Kantonen die Erwachsenenbildung zu unterstützen.
2. Der von unserem Rat auf Antrag der WBK in Auftrag gegebene "Bericht des Bundesrates über Elemente einer Bundespolitik für die Weiterbildung in der Schweiz" macht in seiner Situationsanalyse und den Empfehlungen deutlich, wie dem Verfassungsauftrag kurz- und längerfristig nachzukommen ist. Die zentrale Empfehlung, die sich auf die internationale Praxis stützt, ist: In jeder Weiterbildungspolitik ist von einem integralen Weiterbildungsverständnis auszugehen.
3. Der Bundesrat hat diese Empfehlung in einer Stellungnahme zum Weiterbildungsbericht aufgenommen und verweist auf seinen Entwurf für das neue Berufsbildungsgesetz, nach dem das lebenslange Lernen unter dem weit gefassten Begriff der berufsorientierten Weiterbildung gemäss dem integralen Weiterbildungsverständnis gezielter gefördert werden soll. Die nachfrageorientierte Finanzierung gehört zu solchen Weiterbildungs-Förderprojekten.
4. Schliesslich ist das letztes Jahr mit starker Bundesunterstützung gegründete "Forum Weiterbildung Schweiz" zu erwähnen, das sich als Willensbündnis verschiedenster Organisationen und Institutionen der öffentlichen Hand - auch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren ist dabei -, der Sozialpartner und von Privaten koordiniert für die schweizweite Weiterbildungsförderung einsetzen will.
Diese Hinweise auf die aktuellen Entwicklungen in der Weiterbildungspolitik zeigen, dass der Anstoss, den uns die Standesinitiative Solothurn geben will, in dieser Form heute nicht mehr nötig ist. Was Ihre Kommission aber nötig findet, sind konkrete Erfahrungen mit der nachfrageorientierten Finanzierung.
Deshalb beantragen wir, das Kommissionspostulat an den Bundesrat zu überweisen, damit rasch Grundlagen zur Frage da sind, wie und wo zur Förderung der Weiterbildungsbeteiligung benachteiligte Personengruppen direkt unterstützt werden können. Der Hauptunterschied zum ständerätlichen Postulat 00.3197 ist der, dass wir vom offenen Weiterbildungsbegriff gemäss dem Weiterbildungsbericht ausgehen. Einbezogen in diese Vorschläge des Bundesrates sollen dabei die ersten Erfahrungen aus dem Kanton Genf werden, wo seit Anfang dieses Jahres ein Gesetz unter dem Titel "Loi sur la formation continue des adultes" in Kraft ist, welches den Weiterbildungsschein einführt. Allein stehende Personen im Kanton Genf, die nicht mehr als 80 000 Franken verdienen, haben Anspruch auf einen Weiterbildungsbeitrag von 750 Franken pro Jahr.
Interessant wird auch der gezielte Blick ins Ausland sein; im Dezember wurden z. B. an der OECD-Konferenz in Ottawa unter dem Titel "Lebenslanges Lernen als Investition" unter anderem Pilotprojekte aus Schweden, England und Kanada präsentiert. Interessant können auch die Piloterfahrungen mit der von der WBK-Subkommission beantragten 100-Millionen-Franken-ICT-Umschulungsoffensive werden, bei der voll auf Bildungsscheine gesetzt wird. Vorausgesetzt, die Kommission und dann auch das Parlament unterstützen diesen Antrag, könnten sehr rasch breite Erfahrungen gemacht werden.
Nicht nur als Berichterstatterin, auch als Präsidentin des "Forums Weiterbildung Schweiz" - damit habe ich meine Interessenbindung auch bekannt gegeben - kann ich dem Kanton Solothurn für den Sukkurs danken, den er unseren Bemühungen zur Verstärkung der Weiterbildungspolitik des Bundes gegeben hat.
Ihre Kommission bleibt sicher am Ball, und zwar erstens bei der Beratung des Berufsbildungsgesetzes, wo Anträge zur Weiterbildungsverstärkung zu beraten sind. Zweitens hat die Kommission aufgrund ihrer Beratung des Weiterbildungsberichtes eine Subkommission zur Erarbeitung eines Weiterbildungs-Impulsprogrammes eingesetzt, das Massnahmen speziell zur Förderung des Wiedereinstieges von Frauen, für Nachhol- und Umschulungsbildung und für niederschwelligen Zugang zu den Informationstechnologien enthalten soll.
Zusammenfassend kann ich darum festhalten: Die Anliegen der Standesinitiative Solothurn sind aufgenommen worden und sind in Bearbeitung. Deshalb ist sie so nicht mehr nötig. Darum beantrage ich Ihnen namens der Kommission, der Standesinitiative Solothurn keine Folge zu geben und das Kommissionspostulat zu überweisen, das der Bundesrat auch entgegennehmen will.