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Christine Beerli · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz14.12.2000

Sie haben wieder einen ausführlichen Bericht Ihrer SGK vorliegen. Ich möchte nur ganz kurz begründen, wieso Ihnen die Mehrheit der Kommission - mit 6 zu 2 Stimmen - beantragt, der Standesinitiative Jura keine Folge zu geben.

Es handelt sich hier um ein relativ spezifisches Problem des Jurabogens, wo wir noch die so genannten "Uhrmacherferien" kennen, die im Sommer des Jahres vielerorts zu einer Betriebsschliessung führen. Es ist aber ein Problem, das zum Teil auch in der Bauwirtschaft anzufinden ist, wo es ganz spezifische, klar begrenzte Ferien im Jahr gibt.

Die Standesinitiative Jura beantragt eine Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und möchte Folgendes: Wenn jemand nach vorhergehender Arbeitslosigkeit kurz vor den Betriebsferien über ein RAV eine Arbeit antritt, soll die Arbeitslosenkasse während dieser Betriebsferien nach wie vor Leistungen erbringen, da ja während dieser Betriebsferien noch keine Lohnfortzahlung stattfinden kann. Dieses Begehren wird damit begründet, dass gesagt wird, es würden sonst Ungleichbehandlungen stattfinden.

Ihre Kommission ist jedoch der Ansicht, dass man diesem Anliegen nicht folgen kann, weil man sonst ganz einfach neue Ungleichbehandlungen einführt. Es entstünden nämlich Ungleichbehandlungen zwischen Arbeitnehmern, die selber eine neue Stelle gefunden haben, und solchen, die aus der Arbeitslosigkeit über ein RAV eine neue Stelle antreten. Wenn jemand kurz vor den Betriebsferien selber eine neue Stelle gefunden hat, ist er in der genau gleichen Lage, dass diese Betriebsferien nicht bezahlt werden können. Es ist nicht einzusehen, wieso derjenige Arbeitnehmer, der aus der Arbeitslosigkeit über ein RAV eine Stelle antritt, dann während der Betriebsferien nach wie vor das Arbeitslosentaggeld erhalten soll, währenddem für den anderen Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung erfolgt.[PAGE 938]

Zusätzlich ist Ihre Kommission auch der Meinung: Sollte in diesem Bereich eine Änderung vorgenommen werden, dann sollte man dies über das Obligationenrecht im Arbeitsrecht tun und auf keine Art und Weise im Arbeitslosenversicherungsgesetz.

Die Kommission beantragt Ihnen daher, der Standesinitiative Jura keine Folge zu geben.

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0