Patrick Freudiger · SVP
Bisher hat man ja die VAZ für rund 150 Mitarbeitende in den Gehaltsklassen 27 bis 30. Man hat diese funktionsbezogen gemacht, also nicht einfach über die ganze Gehaltsklasse hinweg; dies als kleine Nuance zum Bund. Jetzt hat man eine solche Evaluation gemacht, auch mit einer Umfrage. Was die Umfrageergebnisse sind, können Sie in der Berichterstattung in den Unterlagen der Regierung lesen. Dort zeigt sich unter anderem – nur ein Hinweis –, dass die Mehrheit der teilnehmenden Kaderpersonen mit dem Arbeitszeitmodell sehr oder eher zufrieden ist. Sehr zufrieden sind 31 Prozent, eher zufrieden 39 Prozent, 19 Prozent sind eher nicht zufrieden und 4 Prozent überhaupt nicht zufrieden; 7 Prozent haben die Frage nicht beantwortet. Aus dieser und weiteren Rückmeldungen kann man grundsätzlich schliessen, so auch die Grundlagenakte, dass sich die Einführung der VAZ in diesem Rahmen, in dem man es gemacht hat, grundsätzlich bewährt hat.
Die Regierung schlägt jetzt auch entsprechend vor, dass man die VAZ ausweitet. Sie soll auf ausgewählte Funktionen der zweiten Hierarchiestufe mit sehr grossem Handlungsspielraum und einer umfassenden Ergebnis- und Führungsverantwortung ausgedehnt werden. Das sind in der Regel Mitglieder der Geschäftsleitung eines Amts als Beispiel. Vorgesehen ist also eine verbindliche Ausweitung auf ausgewählte Funktionen der Gehaltsklassen 25 bis 28; das betrifft 160 Mitarbeitende.
Ein weiterer Punkt, das kann man auch dem Bericht entnehmen, ist, dass man beim Merkblatt eine kleine Justierung vorsieht. Es geht hier um die Frage der Kompensation bei der angeordneten Überzeit; angeordnete bzw. betrieblich notwendige Arbeitseinsätze an den Wochenenden, Feiertagen oder üblicherweise an freien Tagen von Teilzeitmitarbeitenden. Dort sieht man eine leichte Justierung gegenüber dem Status quo vor, mit der Begründung, dass man auch Teilzeitanstellungen fördern will. Das ist eine gewisse Lockerung des Grundsatzes der VAZ, und diesbezüglich schafft man zusätzliche Kompensationsmöglichkeit.
Die Kostenberechnung zeigt, dass eine Ausdehnung der VAZ – also die, welche jetzt vorgesehen wäre: auf ausgewählte Funktionen der Gehaltsklassen 25 bis 28 – annähernd kostenneutral ausfallen würde, wenn von einer Schätzung von 10 Tagen Mehrarbeit im Jahr ausgegangen wird. Es ist selbstredend, dass die Einschätzung der finanziellen Konsequenzen nachher davon abweicht, wenn sich eine effektive ... wenn sich die Schätzung von 10 Tagen nicht als zutreffend erweisen soll und man bspw. von 5 oder je nachdem 15 Tagen ausgehen würde; aber annähernd kostenneutral wäre die Umsetzung, wenn man von einer Schätzung von 10 Tagen ausgehen würde.
Die Neuerung im Merkblatt mit dem – ja, ein bisschen untechnisch gesagt: Entgegenkommen an die Mitarbeitenden mit VAZ ist bereits per 1. September 2023 erfolgt und die angedachte Ausweitung der VAZ wäre per 1. Januar 2025 angedacht.
Das sind die Inhalte der Berichterstattung und Evaluation. Die FiKo hat diese beraten, hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass sich diese VAZ so grundsätzlich bewährt hat, auch nach dem bernischen Modell bewährt hat. Wir schlagen Ihnen zusätzlich zwei Planungserklärungen vor. Ich stelle diese auch gerade kurz vor: Die Planungserklärung 1 sieht vor, dass man bei Mischanstellungen, also wenn man sowohl VAZ als auch nicht VAZ hat, auf die Einführung von VAZ verzichten würde. Der Grund hierfür ist insbesondere, dass man aufgrund der Umfrage darauf schliessen konnte, dass hier eine höhere Unzufriedenheit erfolgen würde, wenn man das anders handhaben würde. Also: Bei Mischanstellungen keine VAZ.
Die zweite Planungserklärung lautet, dass man die freiwillige VAZ analog dem Bund ermöglichen würde, und zwar insbesondere bei Teilzeitanstellungen. Die freiwillige Wählbarkeit von VAZ existiert, wie gesagt, beim Bund für bestimmte Gehaltsklassen, auch unterhalb des obersten Kaders. Die Einführung erfolgt in Absprache mit Mitarbeitenden und Vorgesetzten. So ist es auch ein Führungsinstrument. Beim Bund sind mehr Mitarbeitende der VAZ unterstellt als im Kanton. Die freiwillige Einführung für gewisse Gehaltsklassen kann zu einer Ausweitung führen. Die freiwillige Einführung soll aber nicht dazu führen, dass jetzt oder neu der VAZ unterstellte Mitarbeitende einfach wieder zum Modell der Zeiterfassung zurückkehren könnten. Das sind ein paar Gründe, welche die Mehrheit der FiKo dazu bewogen hat, Ihnen diese Planungserklärung so zu unterbreiten. Da gibt es eine gewisse Nuance auch zum Bericht der Regierung, der in diesem Punkt vielleicht eher eine kritische Note eingeschlagen hat unter der Darstellung der verworfenen Modelle und dort festgehalten hat, dass freiwillige Einführungen von VAZ Ungleichbehandlungen oder Fehlanreize bewirken könnten.
Ich erlaube mir, das Abstimmungsverhalten darzulegen. Bei der ersten Planungserklärung, bei der man bei Mischanstellungen auf VAZ verzichten möchte, haben wir eine Zustimmung von 16 Ja, keine Gegenstimme, keine Enthaltung. Bei der zweiten Planungserklärung, bei der es um die freiwillige Einführung vor allem bei Teilzeitanstellungen geht, hat man 13 zustimmende Voten, eine Gegenstimme und 3 Enthaltungen. Die Kenntnisnahme des Berichts empfehlen wir Ihnen mit 16 Ja-Stimmen bei keiner Gegenstimme und einer Enthaltung. So viel zum Votum der FiKo.
Zur SVP-Fraktion – dies in aller Kürze: Ich springe hier für die abwesenden Grossratskollegen Augstburger und Krähenbühl ein. Die SVP-Fraktion teilt diese Einschätzungen weitestgehend. Wir sehen das ähnlich: Die VAZ hat sich bewährt; es spricht auch nichts dagegen, sie auszudehnen. Es gibt gewisse abweichende Stimmen bei der Planungserklärung, insbesondere bei der Frage der freiwilligen Einführung. Hier verweise ich für Gegenargumente insbesondere auf Bedenken, die sich bereits aus dem Bericht der Regierung ergeben, aber mehrheitlich folgen wir hier der FiKo. Danke für das Zuhören.