Skip to main content

Katharina Prelicz-Huber · GRÜNE

deRedetext
Schweiz02.10.2026

Meine Forderung, nämlich ein Vorstellungsrecht in unseren Kommissionen, ist eine kleine Geste; sie hätte aber grosse Wirkung. Sie wäre ein kleiner Schritt für mehr Beteiligung, für mehr gelebte Demokratie und für mehr Zugang zu Beteiligung für Gruppen, die normalerweise dafür deutlich weniger Möglichkeiten haben, für die es schwieriger ist. Dazu gehören beispielsweise Kinder und Jugendliche. Bis zum Alter von 18 Jahren haben sie keine Möglichkeiten, sich direkt zu beteiligen. Vielleicht sind kommunale oder kantonale Möglichkeiten vorhanden, oft aber ohne Antragsrecht; auch beim Bund existiert bis jetzt kein Antragsrecht. Dazu gehören auch Menschen mit einer Behinderung, die dafür sehr viel mehr Aufwand betreiben müssen - wir haben es bei der Inklusions-Initiative am Rande diskutiert, Menschen also, die mehr Schwierigkeiten haben, gehört zu werden.

Für diese Gruppen käme das Vorstellungsrecht infrage. Es geht um Gruppen mit extrainstitutionellen Parlamenten, wie beispielsweise das Kinder- oder das Jugendparlament oder die Behindertensession. Diese leisten oft sehr viel Vorarbeit, sind wochenlang mit grossem Aufwand und Engagement daran. In der Begründung des Büros heisst es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht gewählt seien. Sie sind sehr wohl gewählt, aber diese Wahlen finden natürlich nur unter den Betroffenen statt - beim Jugendparlament sogar zuerst kantonal; es werden konkrete Anträge gestellt, Abstimmungen durchgeführt. Das Büro sagt, es gäbe dafür ja das Petitionsrecht, das hätten alle. Ja, das stimmt, sogar eine Einzelperson kann eine Petition einreichen. Es ist schön und gut und wunderbar, dass es dieses Mittel gibt, aber es ist sehr schwach, weil Petentinnen und Petenten nachher keine Handlungsmöglichkeit mehr haben.

Das Vorstellungsrecht wäre aber eine Geste der Anerkennung für die grossen Leistungen, die vorgängig oft vollbracht wurden; und wir vergeben uns dabei nichts. Die einzige Pflicht wäre anzuhören. Das machen wir sonst auch viel. Es bleibt uns dann immer noch der Entscheid, Ja oder Nein zu sagen. Das bleibt in der Kompetenz unserer Kommissionen und nachher natürlich der Räte.

Warum spricht das Büro von Ungleichheit? Bei diesen Veranstaltungen, die hier im Parlament abgehalten werden, wurde - wie ich gesagt habe - ein grosser Aufwand betrieben, damit die Veranstaltungen überhaupt im Ratssaal stattfinden können. Es wird eine grosse Vorarbeit geleistet: Arbeitsgruppen, Anträge, Resolutionen, anschliessend die Debatte hier im Ratssaal mit Abstimmungen, und erst dann würde es eine Vorstellung in der Kommission geben.

Wenn andere namhafte betroffene Gruppen das ebenfalls schaffen, dann meine ich, auch sie sollten das Recht haben, vorstellig werden zu können - beispielsweise die Frauensession. Für die Kommission ist es ein kleiner Aufwand, der aber eine grosse Wirkung und mehr Beteiligung ermöglicht. Das fördert das Interesse an der Politik, das Nahebringen der Politik und das Vertrauen in die Politik. Das dient also der Gesellschaft, dem Staat, letztendlich der Wirtschaft und vor allem der Demokratie; es macht vielmehr Personen zu aktiven Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen.

Die Mehrheit des Büros sagt nein, es sei zu viel. Schweizerdeutsch würde ich sagen: "Ä bitz schäbig". Die Motion bedeutet einen kleinen Aufwand mit hoher Wirkung zugunsten der Demokratie, weil sich die Betroffenen ernst genommen fühlen und Vertrauen in unser Wirken und in die Politik haben.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.

Transcript
parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0