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Hasan Candan · SP

deRedetext
Schweiz01.10.2026

In der Schweiz ist die Heiratsstrafe gemeinhin bekannt. Über Jahrzehnte stritt das Parlament darüber, wie gemeinsam in einem Haushalt lebende Paare zu besteuern sind. Nach dieser Odyssee hat sich nun endlich etwas getan. Im März dieses Jahres haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen - die Heiratsstrafe soll abgeschafft werden.

Eine andere, in unserer Gesellschaft existierende Strafe, die weit weniger im Zentrum politischer Diskussionen steht, ist die Herkunftsstrafe. Während die Wahl der Person, mit der man zusammenwohnt oder zusammenlebt, eine freie Entscheidung ist, haben Menschen ihre Herkunft sowie den Geburts- oder Herkunftsort ihrer Eltern nicht ausgesucht. Aus demokratiepolitischer Sicht wiegt die Herkunftsstrafe umso gravierender, da sich Menschen ihrer Herkunft prinzipiell nicht entziehen können; viele sind ein Leben lang an diese gebunden.

Dies ist aus staatspolitischer Sicht höchst problematisch, weil daraus eine Ungleichbehandlung resultiert, durch die Menschen über unterschiedliche politische Rechte sowie soziale und ökonomische Freiheiten verfügen. Diese Ungleichbehandlung führt bei Personen ohne Schweizer Pass - unter Umständen ist der physische Besitz des Schweizer Passes das alleinige Unterscheidungsmerkmal - zu geringerer Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit. Das Rechtsgleichheitsgebot der Bundesverfassung verlangt jedoch, dass niemand diskriminiert werden darf, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechtes oder des Alters.

Trotz des Rechtsgleichheitsgebotes und des Diskriminierungsverbotes gemäss Schweizer Bundesverfassung ist die Herkunftsstrafe Realität. Ein offensichtliches und bekanntes Beispiel hierfür sind Diskriminierungen bei Fahrzeugversicherungen. Schweizer Fahrzeugversicherer berechnen ihre Prämientarife aufgrund der diskriminierenden Kriterien Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter. Eine Umfrage des Vergleichsportals Comparis vom März 2025 zeigte, dass junge Autofahrer mit ausländischer Staatsangehörigkeit, insbesondere aus dem Kosovo, Nordmazedonien und der Türkei, bis zu 74 Prozent mehr als gleichaltrige Schweizer für ihre Vollkaskoversicherung zahlen, selbst bei unfallfreier Fahrt. Erhalten sie in der Folge den Schweizer Pass, sinken ihre Versicherungsprämien drastisch.

Diese Praxis diskriminiert einzelne Individuen und verletzt die verfassungsmässigen Prinzipien des Schutzes vor Diskriminierung sowie der Rechtsgleichheit. Sowohl das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) als auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) kritisierten die Praxis der Versicherer in der Vergangenheit scharf. Dieselbe Umfrage von Comparis untersuchte die Haltung der Schweizer Bevölkerung zu dieser diskriminierenden Praxis. Die Ergebnisse sind eindeutig: 57,3 Prozent der befragten Personen sprechen sich für ein Verbot dieser Berechnungsmethode aus. Moderne Telematiksysteme ermöglichen es nämlich längst, das tatsächliche Fahrverhalten zu bewerten.

Die Festlegung der Fahrzeugversicherungsprämien anhand der Kriterien Herkunft, Alter oder Geschlecht ist in der EU verboten. In der EU herangezogene Kriterien sind unter anderem der Fahrzeugtyp, das Modell, die Erstzulassung, das Alter des Fahrzeuges, die Motorenleistung und der Fahrzeugwert. Ich verzichte darauf, weitere Kriterien aufzuzählen, da meine Redezeit bald abläuft.

Obwohl eine diskriminierungsfreie Prämienberechnung ohne Weiteres möglich ist, schaut der Bundesrat tatenlos zu und akzeptiert diese Praxis. Der Bundesrat führt aus, dass eine Ungleichbehandlung nach Herkunft zulässig sei, wenn verschiedene Kriterien kumulativ erfüllt sind. Ein Kriterium verlangt unter anderem, dass die Versicherungsunternehmen die Gruppenbildung und die Tarife regelmässig prüfen, entsprechende Statistiken führen und diese gegebenenfalls anpassen. Die Aufsicht darüber obliegt der Finma. Meine Fragen dazu, ob der Bundesrat und die Finma über die entsprechenden Daten verfügten und was "regelmässig" bedeute, beantwortet der Bundesrat jedoch nicht.

Seit der Bekanntgabe der Prüfungskriterien haben das ehemalige Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Finma verschiedene Einzelfälle geprüft. Die letzte Prüfung fand vor zehn Jahren statt, was unmissverständlich zeigt: Die Herkunftsstrafe gehört abgeschafft. Schaffen wir diese nicht erst nach Jahrzehnten, wie bei der Heiratsstrafe, sondern heute ab.

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