Albert Rösti · SVP
Die Motion fordert den Bundesrat auf, die Problematik von Streustrom und dessen negativen Folgen für Nutztiere anzuerkennen und die Bestimmung der Niederspannungsinstallationsverordnung anzupassen.
Der Bundesrat nimmt die Sorgen der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter ernst und verfolgt die Arbeiten in diesem Bereich eng. Diese bestätigen, dass abgreifbare Differenzspannungen von mehr als einem Volt im Stallbereich problematisch sein können, weil sie von Tieren wahrgenommen werden. Bei tieferen Spannungen wurden keine Befindlichkeitsstörungen festgestellt. Die Ursachen solcher Symptome sind häufig komplex. Sie können elektrotechnisch bedingt sein, aber auch mit Fütterung, Stallklima, Melktechnik, Tiergesundheit oder anderen Faktoren zusammenhängen. Deshalb ist eine fachliche Abklärung im Einzelfall entscheidend.
Die geltende Niederspannungsinstallationsverordnung enthält bereits eine klare Anforderung: Elektrische Installationen dürfen weder Personen noch Sachen noch Tiere gefährden. Die Ausgangslage ist klar. Für landwirtschaftliche Betriebsstätten enthält die Niederspannungsinstallationsnorm spezifische Anforderungen, insbesondere an Erdung und Potenzialausgleich. Wenn eine elektrische Installation im Einklang mit den Vorschriften erstellt wird, werden Differenzspannungen auf wenige Millivolt reduziert. Wenn also die Anlagen richtig installiert sind, sollte das Problem gelöst sein. Damit ist sichergestellt, dass das Wohlbefinden der Tiere nicht beeinträchtigt wird. Liegt die Ursache ausserhalb der betroffenen Niederspannungsinstallation, z. B. in einer Transformatorenstation, einem anderen Gebäude oder bei Leitungen in der Nachbarschaft, so sind vom gestörten Installationseigentümer allenfalls Schritte gegen die Störer zu prüfen und zu ergreifen. Hierbei sind Rechtsvorschriften ausserhalb der Elektrizitätsgesetzgebung einschlägig. Eine Änderung der Niederspannungsinstallationsverordnung oder der Niederspannungsinstallationsnorm wäre hier nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung der Motion. Nochmals: Dies nicht, weil er das Problem nicht anerkennt, sondern weil es einzelbetrieblich analysiert werden muss und mit den notwendigen Fachleuten in der Regel gelöst werden kann.