Anna de Quervain · GRÜNE
Allerdings werden wir, wie das der Motionär schon gesagt hat, in zwei von vier Punkten die Abschreibung bestreiten. Ich versuche jetzt, diese Lücke noch schnell ein wenig zu füllen, und zu sagen, weshalb.
Der Kanton muss ein Vorbild sein. Dieser Grundsatz wird sowohl im Kantonalen Energiegesetz (KEnG) als auch im Klima- und Innovationsgesetz (KIG) festgehalten. Das KIG sagt, dass die Kantone für ihre zentralen Verwaltungen das Netto-Null-Ziel bis 2040 anstreben müssen. Wir sind darum sehr zufrieden mit dem Ziel des Regierungsrats, dass unsere kantonale Verwaltung bis 2035 klimaneutral werden soll. Wir würden es aber begrüssen, wenn der Kanton einerseits seine Anstrengungen und Erfolge noch besser sichtbar machte und nach aussen in die Öffentlichkeit trüge, und wenn er andererseits die Gemeinden, die ebenfalls vorbildlich handeln wollen, verstärkt unterstützen würde. Damit die Gemeinden die Vorbildfunktion wahrnehmen können, wenn sie wollen, brauchen sie möglicherweise noch mehr Unterstützung, Instrumente und Anreize. Damit man das vertieft abklären kann, bestreiten wir bei Punkt 1 die Abschreibung.
Das KIG hält weiter fest, dass die bundesnahen Betriebe das Netto-Null-Ziel bis 2040 anstreben sollen. Analog dazu fordern wir dies auch für den Kanton Bern. Wir haben es gelesen und gehört, einige dieser Institutionen und Unternehmen sind bereits mit gutem Beispiel vorangegangen, aber es gibt eben noch zahlreiche weitere und dort sehen wir ein erhebliches Verbesserungspotenzial und bestreiten darum auch bei Punkt 3 die Abschreibung.
Zusammenfassend wird die grüne Fraktion die Motion selbstverständlich in allen Punkten annehmen und bei den Punkten 1 und 3 die Abschreibung bestreiten. Wir bitten Sie, auch so zu stimmen und damit die Möglichkeit zu schaffen, dass der Kanton und die Gemeinden ihre Vorbildrolle auch gerade beim Klimaschutz noch verstärkt wahrnehmen können, denn Vorbilder braucht es dringend, wenn wir unsere notwendigen Klimaziele erreichen wollen. Merci.