Tobias Vögeli · GLP
Theoretisch – man könnte auch sagen: ordnungspolitisch – halten auch wir es für falsch, wenn der Staat versucht, als Innovator tätig zu werden. Abseits der Grundlagenforschung hat der Staat eigentlich in der Innovation nichts zu suchen. Er muss nicht dort investieren. Das ist nämlich die Aufgabe der Wirtschaft, die ja auch Profit aus diesen Innovationen schlägt. Und dann, wenn der Staat eben investiert, könnte man sagen, würde ja der Staat das Risiko des möglichen Profits den Privaten wegnehmen, aber der Profit würde bei den Privaten verbleiben. Das finden wir im Grundsatz eigentlich auch nicht gut. So viel zur Theorie.
Praktisch befinden wir uns aber einfach nicht auf einer grünen Wiese. Wir, der Kanton Bern, sind in einem System eingebettet, in einem Schweizer Förderungssystem, das diese Art Innovationsförderung, die wir im IFG jetzt vorsehen, eben schon kennt. Andere Länder, der Bund, aber auch alle anderen Kantone, die Innovationsförderung kennen, kennen eine wiederkehrende Finanzhilfe, wie sie jetzt vorgesehen ist.
Und jetzt stellt sich einfach die Frage, wie wir uns als Kanton Bern in diesem Umfeld verhalten wollen. Wollen wir sagen, dass alle anderen unfair sind, weil sie einen ordnungspolitischen Sündenfall begehen und Wettbewerbsvorteile schaffen, was wir nicht schön finden? Oder wollen wir an dieser unschönen Situation, an der wir nichts ändern können, einfach partizipieren und sagen: Gut, das ist unschön, aber wir müssen ja fast zwangsläufig mitmachen und das Beste für unseren Kanton herausholen. Und hier sehen wir als GLP eigentlich unsere Aufgabe: Wir wurden gewählt, um den Kanton Bern vorwärtszubringen und in einem Umfeld, das einfach bestehend ist, das Beste für den Kanton herauszuholen.
Jetzt wurde von den Gegnerinnen und Gegnern der Vorschlag eingebracht, dass man das CSEM, das eigentlich unbestritten ist – wir kommen nachher dazu –, einfach in ein separates Gesetz packt, sprich, eine Lex CSEM macht. Und auch hier muss ich sagen, dass die GLP diesem Vorschlag eine Abfuhr erteilen muss. Ein Gesetz soll nämlich wettbewerbsneutral sein, und wenn Personen aus der Wirtschaft beispielsweise etwas wie ein CSEM gründen wollen, dann sollen sie doch die gleichen Voraussetzungen wie das CSEM haben, dann sollen sie doch von den gleichen Förderbeiträgen profitieren können, wenn sie das wollen. Also, eine Lex CSEM lehnen wir ab, weil die Wettbewerbsneutralität des Gesetzes nachher nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die GLP wird dem IFG deshalb mit wenig Begeisterung, aber grundsätzlich zustimmen. Ebenso werden wir der FiKo-Mehrheit folgen und auch die nötige Verschärfung respektive Präzisierung, sprich den Antrag Gerber, annehmen. Danke, wenn Sie das auch machen.