Barbara Stucki · GLP
Die GLP anerkennt den gesellschaftlich wertvollen Beitrag, den die Kirchgemeinden vielerorts leisten. Gute Arbeit soll auch gut bezahlt werden. Das habe ich in meinem früheren Votum gesagt. Das gilt auch für die Leistungen der Kirchgemeinden, die sie für die Gemeinden und den Kanton erbringen.
Aber dann soll der Kanton oder die Gemeinden diese Leistungen auch sauber definieren und mit den Kirchgemeinden Leistungsvereinbarungen aushandeln, so wie das auch alle anderen Institutionen machen. Mit den Leistungsvereinbarungen kann man nämlich nachher Spielregeln definieren, sodass Kanton und Gemeinde sicher sind, dass mit den von ihnen eingesetzten Steuergeldern auch nur jene Leistungen erbracht werden oder bezahlt werden, die sie bestellen.
Selbstverständlich sollen die Kirchen weiterhin Angebote erbringen können, die sie selbst als sinnvoll erachten. Dafür haben sie die Beiträge ihrer Angehörigen. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, welche die Landeskirche weiterhin unterstützen wollen, können natürlich auch weiterhin Kirchensteuern zahlen. Die Motion fordert nicht die Abschaffung der Kirchensteuer der Unternehmen, sondern die Wahlfreiheit – Sie haben es gehört, es ist jetzt keine Motion mehr, sondern nur noch ein Postulat – eine Wahlfreiheit, die Unternehmer und Unternehmerinnen bekommen sollen, die wir als Privatpersonen schon lange haben. Genau dies wollen wir mit diesem Vorstoss erreichen.
Die GLP-Fraktion hätte diese Motion unterstützt und unterstützt selbstverständlich auch das Postulat einstimmig.