Barbara Stucki
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliamentary group
- GLP
- Parliament
- Grosser Rat (BE)
- Electoral district
- Mittelland-Nord
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 1988
- Occupation
- Betriebswirtschafterin HF
- Address
- Stettlen
- Source body
- BE
- Source updated
- 29.08.2026
- Record updated
- 30.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaUntitled votingGrosser Rat
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- NeinUntitled votingGrosser Rat
- JaUntitled votingGrosser Rat
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- SpeechGrosser RatBarbara Stucki, Stettlen (GLP), Motionärin. Ich muss ja schon das Maximum herausholen, nicht wahr? – Danke für die gute Debatte. Danke insbesondere für die Anerkennung der Wichtigkeit der Arbeit, die schon geleistet wurde und noch geleistet wird. Merci auch für alle Rückmeldungen, die ich gestern Abend und heute Morgen persönlich bekommen habe.
Ich spüre von einer klaren Mehrheit eine Unterstützung unseres Anliegens, bei Punkt 3 allerdings nur als Prüfauftrag. Ich persönlich habe in dieser Zeit im Rat nie ein Richtlinienpostulat angestrebt, aber ich nehme Sie hier bei Ihren Voten und beim Wort und wandle den Punkt in ein Postulat. Sie sagen «A» mit der Überweisung, und ich wünsche mir, dass Sie dann auch «B» sagen, wenn die BKD diese Auslegeordnung macht, und in den künftigen Budgets dort etwas mehr Geld einstellen, damit man auch ein bisschen mehr machen kann – denn ich werde über diesen Richtlinienbericht nicht mehr mitdebattieren.
Es war mir eine Ehre und eine Freude, mit Ihnen zu politisieren. Merci.
- SpeechGrosser RatBarbara Stucki, Stettlen (GLP), Motionärin, Fraktionssprecherin. Jawohl, ich rede als Motionärin und auch gleich als Fraktionssprecherin, denn ich glaube, ich will ein bisschen mehr sagen, als in zwei Minuten Platz hat.
Wir haben in dieser Session schon ausführlich über Missbrauchsfälle debattiert, und ich habe Ihnen dabei sehr gut zugehört. Die EDU-Fraktion hat z. B. gesagt, dass jeder Missbrauchsfall einer zu viel ist. Die Mitte hat gesagt, dass es viel zu viele Missbrauchsfälle gibt. Die FDP hat von Nulltoleranz gesprochen, und die SVP hat bestätigt, dass sie froh ist, wenn Konzepte zum Schutz vor Missbrauch erarbeitet werden. Voilà, hier können Sie zu drei Punkten Ja stimmen und zu einer Verbesserung beitragen.
Geschätzte Fraktionen, insbesondere zu meiner Linken und in der Saalmitte: Aufklärung schützt vor Missbrauch. Aufklärung bedeutet, dass Menschen, und im Fall dieser Motion unsere Kinder, lernen, was in unserer Gesellschaft Recht und Unrecht ist in Bezug auf ihren Körper. Gerade in den letzten Wochen sind verschiedene Zeitungsartikel erschienen, die steigenden Missbrauch an Kindern thematisieren, vor allem im Internet. Aufklärung heisst, dass unsere Kinder lernen, dass es okay ist oder sogar wichtig ist, Nein zu sagen, wenn sich etwas nicht richtig anfühlt. Und sie lernen, dass sie sich jemandem anvertrauen sollen, wenn etwas passiert ist, und dies nicht erst nach 30 Jahren. Gleichzeitig lernen die Kinder auch, dass jeder Körper verschieden ist und man Sorge dazu haben soll, dass bei uns niemand über den Körper des anderen einfach verfügen darf.
Ja, es wäre wünschenswert, dass die Eltern diese Themen mit ihren Kindern besprechen, aber es passiert längst nicht in jeder Familie, und die Schule hat definitiv auch einen Auftrag dazu, unsere Kinder in diesem Bereich zu bilden. Ich bin immer wieder mit jungen Menschen im Kontakt, die sich im Zusammenhang mit ihrer Pubertät oder dem Erwachsenwerden mit den Themen Liebe, Beziehung und Sexualität auseinandersetzen, und ich stelle immer wieder fest, dass sie sich wünschen würden, dass diese Thematik auch in der Schule behandelt werden würde, und eben nicht nur im Fach Biologie.
Im Gespräch mit verschiedenen Lehrpersonen wurde mir bestätigt, dass Aufklärung teilweise eben ein heikles Thema ist – Stichworte Nähe und Distanz –, insbesondere noch, wenn dieser Unterrichtsteil auf die Klassenlehrperson fällt, aber auch wegen der Vielfalt der Themen, die in diesen Bereich gehören. Die Klassen sind oft sehr heterogen und die Eltern auch nicht nur happy mit all diesen Sachen, die die Lehrperson vermitteln sollte.
Es liegt nicht daran, dass die Lehrpersonen diese Themen des sexualkundlichen Unterrichts nicht behandeln wollen, aber das Wie ist eben manchmal teilweise gar nicht so einfach. Deshalb wollen wir mit diesem Vorstoss den Schulen und Lehrkräften Unterstützung bieten. Das Rahmenkonzept von Punkt 2 soll ... (Der Präsident bittet um Ruhe im Saal. / Le président réclame le silence dans l’assemblée.) Das Rahmenkonzept von Punkt 2 soll Orientierung geben, welche Themen aus Sicht der BKD zur Aufklärung gehören, und es soll den Schulen zur Verfügung gestellt werden – nicht aufgezwungen, sondern zur Verfügung gestellt werden. Es ist mir wichtig, dies klarzustellen.
Es geht um ein Instrument, das Schulen nutzen können, und soviel ich gehört habe, wären sie teilweise wirklich froh darum. Aktuell müssen sie nämlich diese Konzepte selbst erarbeiten, und seien wir ehrlich: Genau solche Sachen sind eine zusätzliche Belastung, die eigentlich nicht jede Schule im Kanton Bern selbst machen müsste. Aus Sicht der Lehrer, und das unterstreicht auch Bildung Bern, macht es Sinn, für gewisse Bereiche externe Fachpersonen in den Unterricht zu holen – Fachpersonen, die so pädagogisch-fachlich ausgebildet sind und mit den Schülerinnen und Schülern spezifische Themen besprechen, insbesondere auch das Thema rund um sexuelle Integrität, also z. B.: Mein Körper gehört mir, alles, um Grenzen zu setzen, und so eben auch alle die Themen, die hoffentlich verhindern, dass Übergriffe stattfinden.
Die Stiftung Berner Gesundheit (BEGES) bietet aktuell ein solches Angebot an. Sie haben alle einen Onepager bekommen, auf dem sie zeigen, wie schnell diese Sachen immer ausgebucht sind. Es wäre ein viel höherer Bedarf gegeben, als man überhaupt anbieten kann. Und wenn es uns wirklich ernst damit ist, die Lehrpersonen und die Schulen zu entlasten, dann müsste man ... (Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’oratrice de conclure.) Hu! (Heiterkeit / Hilarité) ... dann müsste man das Angebot erweitern können. Und die Finanzierung ist auch Aufgabe des Kantons.
Jetzt kürze ich ganz fest ab. Wenn der Kanton mitfinanziert, kann er auch Qualitätsstandards setzen. Er macht nämlich Leistungsvereinbarungen, und Ihre Sorge ist oft, dass irgendjemand in die Schulen geht. Wenn der Kanton mitfinanziert, geht eben nicht irgendjemand in die Schulen, denn es gehen dann diejenigen in die Schulen, mit denen der Kanton auch Vereinbarungen hat, die diese Standards erfüllen. Ich bitte Sie als Motionärin und im Namen der GLP, diesem Vorstoss als Motion zuzustimmen. Die Abschreibung von Punkt 1 bestreite ich nicht. Merci.
- SpeechFreiwillige Kirchensteuer für juristische PersonenNo. 2023.RRGR.175Grosser RatBarbara Stucki, Stettlen (GLP), Mitmotionärin, Fraktionssprecherin. Es ist allgemein bekannt, dass sich die GLP für eine konsequente Trennung von Kirche und Staat einsetzt. Mit der Revision des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen (LKG) hat der Grosse Rat in den letzten Jahren einen Schritt in diese Richtung gemacht. Es gibt aber immer noch einen alten Zopf, den es mit Blick auf die letzten Statistiken bezüglich Religionszugehörigkeiten abzuschneiden gilt: die obligatorische Kirchensteuer für Unternehmen. In der Schweiz gilt die Religionsfreiheit, und immer mehr Menschen gehören keiner offiziellen Landeskirche mehr an. All diese Menschen zahlen keine Kirchensteuer, sondern unterstützen, wenn Sie das wollen, eine andere Religionsgemeinschaft oder Institution. Unternehmen können keiner Religion angehören. Unternehmen sind rechtlich-technisch Organisationen. Sie haben eine Kultur, eine Unternehmenskultur, aber keine Religion. Aber Sie müssen Steuern an die Landeskirchen entrichten. Das entbehrt aus meiner Sicht jeglicher Logik.
Die GLP anerkennt den gesellschaftlich wertvollen Beitrag, den die Kirchgemeinden vielerorts leisten. Gute Arbeit soll auch gut bezahlt werden. Das habe ich in meinem früheren Votum gesagt. Das gilt auch für die Leistungen der Kirchgemeinden, die sie für die Gemeinden und den Kanton erbringen.
Aber dann soll der Kanton oder die Gemeinden diese Leistungen auch sauber definieren und mit den Kirchgemeinden Leistungsvereinbarungen aushandeln, so wie das auch alle anderen Institutionen machen. Mit den Leistungsvereinbarungen kann man nämlich nachher Spielregeln definieren, sodass Kanton und Gemeinde sicher sind, dass mit den von ihnen eingesetzten Steuergeldern auch nur jene Leistungen erbracht werden oder bezahlt werden, die sie bestellen.
Selbstverständlich sollen die Kirchen weiterhin Angebote erbringen können, die sie selbst als sinnvoll erachten. Dafür haben sie die Beiträge ihrer Angehörigen. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, welche die Landeskirche weiterhin unterstützen wollen, können natürlich auch weiterhin Kirchensteuern zahlen. Die Motion fordert nicht die Abschaffung der Kirchensteuer der Unternehmen, sondern die Wahlfreiheit – Sie haben es gehört, es ist jetzt keine Motion mehr, sondern nur noch ein Postulat – eine Wahlfreiheit, die Unternehmer und Unternehmerinnen bekommen sollen, die wir als Privatpersonen schon lange haben. Genau dies wollen wir mit diesem Vorstoss erreichen.
Die GLP-Fraktion hätte diese Motion unterstützt und unterstützt selbstverständlich auch das Postulat einstimmig.
- SpeechBekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und MännernNo. 2023.RRGR.156Grosser RatBarbara Stucki, Stettlen (GLP), Fraktionssprecherin. Ich bin mit den Motionärinnen und Motionären in sämtlichen Punkten einig, was ihre Begründung für die Forderung betrifft. Wir bilden Frauen aus – wir bilden sie gut aus. An den Fachhochschulen und an den Universitäten schliessen teilweise mehr Frauen ihre Ausbildung ab als Männer. Wir haben einen nie dagewesenen Fachkräftemangel und wir sind auf alle gut ausgebildeten Arbeitskräfte angewiesen. Und gute Arbeit soll auch gut bezahlt werden. Das Geschlecht darf dabei keine Rolle spielen. Das hätte niemals eine Rolle spielen dürfen. Die Arbeit von uns Frauen, wenn es die gleiche Arbeit ist, wie sie die Männer leisten, ist auch gleich viel wert wie die Arbeit der Männer, und nach wie vor gibt es unerklärbare Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen. Sie sind kleiner geworden, aber sie sind noch da, auch wenn der Sprecher der SVP davon scheinbar keine Kenntnis hat.
Jetzt fordert die SP für die Behebung dieser Lohnungleichheit aber, dass die national eingeführte Lohngleichheitsanalyse im Kanton Bern für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden eingeführt werden soll. Die Lohngleichheitsanalysen sind letzten Sommer von Unternehmern grösser als 100 Mitarbeiter ein erstes Mal durchgeführt worden. Ich habe in dieser Zeit genau in so einem Unternehmen gearbeitet. Ich habe also mitbekommen, wie dies läuft, und die einzige Auflage, die Unternehmen meines Wissens haben, ist, dass sie die Belegschaft über die Ergebnisse informieren. Auch wir sind über die Ergebnisse informiert worden. Es wird nicht kontrolliert, ob das gemacht wird. Es wird auch nicht gefordert oder gar kontrolliert, ob dieser Gender Pay Gap oder die Lohndifferenz behoben wird.
Geschätzte Anwesende, mit der Einführung einer Analyse für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden erreichen wir einfach etwas – das hat Grossrätin Rüfenacht auch gesagt –: Transparenz. Die Unternehmer wissen nachher, ob sie Lohnunterschiede haben oder nicht. Aber kein einziger Lohn, weder jener von Männern noch von Frauen, ist damit angepasst worden. Die kleineren KMU im Kanton Bern – und nur im Kanton Bern – müssten bei der Umsetzung dieser Motion nachher alle 4 Jahre diese Bürokratie erledigen, aber sie werden weder verpflichtet noch kontrolliert, ob sie allfällige Missstände beheben.
Geschätzte Motionäre und Motionärinnen, wenn Sie wirklich etwas gegen Lohnungleichheit machen möchten, dann fordern Sie Lohnbuchkontrollen, so wie sie z. B. im Bauhauptgewerbe gang und gäbe sind. Wenn dort Verstösse festgestellt werden, sind die Unternehmer verpflichtet, diese Differenzen auszugleichen. Es wird kontrolliert, ob es gemacht wird, und es gibt Nachkontrollen, die prüfen, ob die Buchhaltung in Ordnung ist. Das würde die Lohnungleichheit beseitigen. Aber eine Lohngleichheitsanalyse, wie sie der Bund für Unternehmer ab 100 Person kennt, jetzt im Kanton Bern für Unternehmen mit 50 Personen einzuführen – das bringt einfach die Transparenz und alle 4 Jahre 2 Tage zusätzlichen Büroaufwand.
Die GLP-Fraktion lehnt den Vorstoss ab. Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, eine kantonale Verschärfung einer nationalen Regelung in Bezug auf die Lohngleichheitsanalyse einzuführen. Es wäre ein wirtschaftlicher Standortnachteil für den Kanton Bern, der aus Sicht meiner Fraktion keinen Nutzen in der Sache bringen würde. Merci.
- SpeechGrosser RatBarbara Stucki, Stettlen (GLP), Fraktionssprecherin. Ich gebe vorab meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Vizepräsidentin der Aidshilfe Bern. Zu unserer Organisation gehört auch der «Checkpoint», der unter anderem auch Beratung für Transmenschen im Bereich der sexuellen Gesundheit anbietet.
Ich spreche hier als Vertreterin der GLP-Fraktion. Es ist mir in dieser Funktion wichtig festzuhalten, dass in Punkt 1 ein Problem adressiert wird, das erstens im Kanton Bern gar keins ist. Es wurden in der Vergangenheit keine irreversiblen Eingriffe an nicht volljährigen Transmenschen vorgenommen. Das bestätigt auch der Regierungsrat in seiner Antwort.
Und zweitens bin ich mit meiner Vorrednerin nicht einig. Wir haben in diesem Bereich eben gar keinen Auftrag, weil diese gesetzliche Regelung nicht in unserer Kompetenz liegt. Das ist das Bundesrecht. Auf nationaler Ebene beschäftigen sich unsere Kolleginnen und Kollegen bereits seit längerem mit verschiedenen Fragen bezüglich Trans- und Intergeschlechtlichkeit, und genau dort gehört die rechtliche Diskussion hin. Deshalb lehnen wir Punkt 1 ab.
Bei Punkt 2 haben wir keine Differenz zur Regierung. Die Nachfrage nach Beratung und Information zum Thema Trans ist wachsend, das merken wir auch bei der Aidshilfe sehr deutlich. Das liegt daran, dass im Vergleich zu früher vielmehr Information zu dieser Thematik frei im Internet verfügbar ist, und auch daran, dass sich die Gesellschaft geöffnet hat. Vielen ist heute bekannt und auch bewusst, dass die Welt und damit auch das Geschlecht eben nicht immer nur entweder schwarz oder weiss sind. Das ist schön. Es ist entlastend für alle betroffenen Menschen und auch deren Nächsten, wenn man so leben kann, wie es für einen stimmt, wie es einen erfüllt, und wenn man sich nicht verleugnen muss. (Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’oratrice de conclure.)
Die GSI hat erkannt, dass die aktuell verfügbaren Ressourcen nicht ausreichen, und deshalb möchte man das Beratungsangebot ausweiten. Das befürworten auch wir sehr, und deshalb werden wir den Punkt 2 annehmen und beantragen Ihnen das auch so. Merci.
- MotionMiteinreichendeSelbstbezahlte Krankenkassenprämien von den Steuern abziehenNo. 2019.RRGR.112
- Finanzmotion
- MotionMitvorstösserin/Mitvorstösser
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserVerteilung der KommissionssitzeNo. 2023.RRGR.78
- InterpellationHauptvorstösserin/HauptvorstösserVerwendung von Elektroofenschlacke (EOS) im Kanton BernNo. 2018.RRGR.631
- council_legislativeGrosser Rat(GR)Grosser RatSource
- Mitglied01.03.2024 – 14.03.2024
- Fraktionspräsident/in01.07.2021 – 29.02.2024
- Mitglied01.06.2018 – 30.06.2021
- parliamentary_groupGrosser RatSource
- Mitglied01.03.2024 – 14.03.2024
- Fraktionspräsident/in01.07.2021 – 29.02.2024
- Fraktionsvizepräsident/in01.08.2019 – 30.06.2021
- Mitglied01.06.2018 – 31.07.2019
- committeeGrosser RatSource
- Ersatzmitglied06.09.2023 – 14.03.2024
- Ersatzmitglied03.06.2020 – 31.05.2022
- Mitglied06.03.2019 – 31.05.2020
- Ersatzmitglied01.06.2018 – 05.03.2019
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