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Philippe Messerli · EVP

de
Grosser Rat (BE)03.09.2024
Philippe Messerli, Nidau (EVP), Fraktionssprecher. Die Gemeindeautonomie ist ein wichtiges Prinzip unseres Staatswesens. Die Gemeinden sollen ihre Angelegenheiten in einem klar umrissenen Rahmen so weit wie möglich selbst regeln und bestimmen können. Das macht auch Sinn, denn jede Gemeinde hat eigene spezifische Bedürfnisse und kennt auch die Verhältnisse, die Besonderheiten und die Bedürfnisse vor Ort am besten. Wieso soll das Prinzip nicht auch beim Stimm- und Wahlrecht gelten? Was spricht dagegen, dass die Gemeinden selber bestimmen, wer bei ihnen mitbestimmen können soll, wenn es z. B. um den Bau eines Schulhauses, um die Bestimmung des Steuersatzes oder um die Wahl der Gemeindebehörde geht?

Dass der Kanton im Bereich des Stimm- und Wahlrechts eine gewisse Freiheit lässt, die von den kantonalen Bestimmungen abweicht, wäre auch nichts Neues. So hat 1983 das bernische Stimmvolk einer Änderung des Gemeindegesetzes zugestimmt, das der Gemeinde ermöglicht hat, das Stimmrechtsalter für kommunale Angelegenheiten von 20 auf 18 Jahre zu senken. Das Stimmalter bei Bund und Kanton war dann bei 20. Eine grössere Anzahl von Gemeinden hat in der Folge das tiefere Stimmalter eingeführt, unter anderem auch meine Wohngemeinde Nidau. Konkret hat mir das ermöglicht, als 19-Jähriger nicht nur zu wählen und abzustimmen, sondern 1989 auch zum ersten Mal für das Gemeindeparlament zu kandidieren. Ich habe es dann auf Anhieb auf den ersten Ersatzplatz geschafft, und gut einen Monat später trat ich auch in die erste Gemeindekommission ein.

Diese positive Erfahrung war mein erfolgreicher Einstieg in die Politik. Speziell daran ist, dass zu dieser Zeit das Mündigkeitsalter bei 20 Jahren lag. Das heisst, dass ich damals als Unmündiger das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen durfte. Es wäre schön, wenn möglichst viele Personen ähnlich positive Erfahrungen wie ich damals machen könnten. Man müsste einfach den Gemeinden die entsprechenden Möglichkeiten dazu geben. Wieso nicht auch jungen Leuten das Stimm- und Wahlrecht geben, die 16 sind? Wir haben es heute in diesem Saal in der Hand, das möglich zu machen.

Und noch eine weitere Anekdote im Zusammenhang mit dem Stimmrecht: Am 6. März haben Sie hier im Grossen Rat mit 112 zu 19 Stimmen bei 26 Enthaltungen, also mit grossem Mehr, einer Regelung zugestimmt, die den Ausländerinnen und Ausländern in einer bernischen Gemeinde die Ausübung des Wahlrechts erlauben. Ja, richtig, es geht um das Moutier-Konkordat. Das sieht nämlich vor, dass die Stimmberechtigten in Moutier – dazu gehören gemäss jurassischem Recht auch Ausländerinnen und Ausländer – im nächsten Jahr an den Wahlen im Kanton Jura teilnehmen können. Was uns für eine Gemeinde, die bald den Kanton Bern wechselt, recht ist, sollte uns doch für die übrigen Gemeinden im Kanton Bern wert sein.

So, genug Anekdoten, schreiten wir zur Tat. Die EVP stimmt dieser Motion einstimmig zu.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0