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David Stampfli · SP

de
Grosser Rat (BE)04.06.2025
David Stampfli, Wabern (SP), Motionär. Vorab meine Interessenbindung: Ich bin Geschäftsführer von Socialbern, dem Verband sozialer Institutionen Kanton Bern. In diesem Zusammenhang habe ich zusammen mit meinen Mitmotionärinnen, Mitmotionären den vorliegenden Vorstoss zur Umsetzung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) eingereicht. Denn diese läuft nicht so wie geplant.

Eine der grossen Herausforderungen bei der BLG-Umsetzung ist die Anwendung der Subsidiarität. Das betrifft insbesondere Leistungen, die über das Krankenversicherungsgesetz (KVG) abgegolten werden. Damit man über das KVG abrechnen kann, braucht eine Institution eine Bewilligung als Spitex oder Pflegeheim. Das hätte weitreichende Konsequenzen: viel mehr administrativen Aufwand, und vor allem bräuchte es viel mehr zusätzliches pflegerisches Fachpersonal, obwohl genau da Fachkräftemangel herrscht.

Wir möchten nicht, dass die sozialen Institutionen immer mehr zu Pflegeheimen werden, weil es ihrem agogischen Kernauftrag widerspricht. Denn Menschen mit Behinderungen sind nicht krank.

Wir freuen uns, dass der Regierungsrat diese Motion zur Annahme empfiehlt und die Verordnung anpassen will. Trotzdem werden wir aber genau hinschauen, was der Regierungsrat denn unter Verhältnismässigkeit versteht. Diesbezüglich ist die Motionsantwort noch nicht so ganz klar.

Wir verlangen, dass der Regierungsrat das BLG mit mehr Augenmass umsetzt, als es bisher der Fall war. Die Umsetzung muss für die Institutionen zumutbar sein, und sie darf auf keinen Fall zulasten der Menschen mit Behinderungen erfolgen. Hoher bürokratischer Aufwand und allfällige langwierige Rechtsstreitigkeiten müssen vermieden werden.

Es bringt auch nicht viel, wenn die Kosten einfach vom Kanton zu den Krankenkassen verschoben werden. Dann steigen nur die Krankenkassenprämien. Deshalb verlangen wir, dass es für den Grossteil der sozialen Institutionen keinen Zwang zum Abrechnen gemäss KVG gibt. Denn das wäre unverhältnismässig, und es wäre auch nicht im Sinn der Menschen mit Behinderungen, wenn die Institutionen immer mehr zu Pflegeheimen würden. Denn das würde dem ursprünglichen Ziel ... (Die Präsidentin bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’orateur de conclure.) Es würde dem ursprünglichen Ziel des BLG diametral widersprechen, nämlich einem selbstbestimmten Leben ... (Die Präsidentin schaltet das Mikrofon aus. / La présidente coupe le micro.)

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0