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Ursula Marti · SP

de
Grosser Rat (BE)09.03.2026
Ursula Marti, Bern (SP), Mitmotionärin. Das Anliegen, die gastgewerblichen Bewilligungsverfahren in die Zuständigkeit der Gemeinden zu geben – wenn die Gemeinden und Städte dies wollen, die Möglichkeit dazu haben –, ist nicht neu. Aber steter Tropfen höhlt ja bekanntlich den Stein und was lange währt, wird endlich gut. So hoffen wir Motionärinnen und Motionäre, dass es der Vorstoss dieses Mal schafft.

Es gibt gute Gründe, diese Motion zu unterstützen. In der Regierungsantwort steht, dass sich die bisherige Regelung über das Regierungsstatthalteramt bewährt habe. Das trifft eben nicht überall zu. Grössere Gemeinden und Städte sind oft nicht so glücklich. Sie sagen, dass sie diese Entscheidungskompetenzen über diese Bewilligungen gerne selber hätten, weil sie die Verfahren schneller durchführen können. Sie könnten auch viel situationsbezogener und in Kenntnis der Verhältnisse und auch in Kenntnis der Anliegen der Bevölkerung entscheiden. Man nennt dies auch bürgerinnen-, bürgernah.

Ich habe aber auch Verständnis für Gemeinden, die das nicht selber tun wollen oder nicht selber tun können. Das ist aber überhaupt kein Problem. Sie sollen weiterhin die Möglichkeit haben, dass sie die Verfahren über das Regierungsstatthalteramt laufen lassen können. Für sie ändert sich gar nichts. Es geht nur darum, den Gemeinden, die das wollen und dazu in der Lage sind, auf Gesuch hin diese Autonomie zu ermöglichen. So oder so, jede Behörde muss sich an die bestehenden Gesetze halten, aber die Anwendung kann natürlich ein bisschen genauer erfolgen, wenn man die Verhältnisse kennt.

Merci für die Unterstützung. Ich bin sehr gespannt, ob der Vorstoss es heute schafft oder ob es weitere Anläufe braucht. Die nächste Legislatur kommt ja schon bald.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0