Andrea Gschwend-Pieren · SVP
Das Lohndumping ist so ein Phänomen, das mit der Personenfreizügigkeit gekommen ist. Allerdings unterliegen die Schweizer Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbstverständlich dem schweizerischen Arbeitsrecht. Gemäss Art. 322 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Freiheit, gemeinsam und frei den monatlich zu zahlenden Lohn auszuhandeln. Der genaue Wortlaut von Art. 322 Abs. 1 OR ist: «Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer den Lohn zu entrichten, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist.»
Meines Wissens verfügt die Sicherheitsbranche über einen Gesamtarbeitsvertrag. Ausserdem wurde uns die Frage zu den Löhnen der Daru-Wache AG, wie es Maya Weber Hadorn schon ausgeführt hat, bereits in der SiK beantwortet. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen oder auch meiner Fraktion empfehlen, den Antrag Gerber abzulehnen.
Wenn ich schon hier vorne stehe, noch ein Satz zum Kredit selbst – Maya Weber Hadorn hat eigentlich in ihrer Funktion als Kommissionssprecherin inhaltlich schon alles darüber gesagt: Die SVP wird diesem Kredit einstimmig zustimmen.