Nora Soder · GRÜNE
Deshalb hatte die Schulleitung an diesem Standort eine innovative Idee und hat mich zusätzlich für eine Lektion pro Woche angestellt, um eine heilpädagogische Sprechstunde anbieten zu können. Not macht erfinderisch, aber es kann nicht sein, dass so viele heilpädagogische Lektionen von nicht heilpädagogisch ausgebildetem Personal abgedeckt werden. Für die grüne Fraktion ist deshalb klar, dass es wichtig ist, baldmöglichst eine Standortbestimmung zu sonderpädagogischen Massnahmen in der Volksschule zu machen.
Für uns ist aber wiederum auch wichtig, dass der Zeitpunkt stimmt, und dass man deshalb der BKD jetzt auch noch Zeit einräumt, bis ein solcher Bericht zusammengestellt werden kann. Wie auch vom Regierungsrat ausgeführt, sind einige Punkte grundlegende gesellschaftspolitische Fragen, die nicht seitens des Kantons entschieden werden können. Es ist nicht die Zuständigkeit der kantonalen Direktion, zu entscheiden, ob «besondere Klassen» notwendig sind oder nicht.
Der Kanton muss den Art. 17 des Volksschulgesetzes umsetzen, und in diesem wird festgehalten, dass Kinder mit einer einfachen sonderpädagogischen Massnahme in der Regel in die ordentlichen Bildungsgänge integriert werden. Und hier ist die BKD ja daran, was man z. B. am neuen «Leitfaden Massnahmen in der Regelschule» erkennt.
Unbedingt muss die Qualität bei der Beschulung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen erhalten bleiben. Die grüne Fraktion wird darum dem hier vorliegenden Vorstoss als Postulat zustimmen, als Motion nicht, weil wir finden, dass die Behörden nicht einfach sonst nebenbei zusätzliche Schreibarbeiten machen sollen, ... (Die Präsidentin bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’oratrice de conclure.) ... sondern zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Auftragsform. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.