Melanie Gasser · GLP
Warum? Weil die Bestimmung, wenn wir sie so anpassen würden, erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden hätte. Die Kommission kam zum Schluss, dass man dies nicht einfach so legiferieren kann, dass es leichtsinnig wäre. Man müsste die Gemeinden zu diesem Punkt sicher abholen. Deshalb lehnt die Kommissionsmehrheit es ab, diesen Antrag so direkt zu unterstützen und es ins Gesetz zu schreiben.
Ich hänge gleich das GLP-Fraktionsvotum an. Die GLP ist nicht nur der Ansicht, dass es nicht seriös wäre, wenn man dies jetzt gleich ins Gesetz schreiben würde, sondern sie ist auch inhaltlich der Meinung, dass dieser Antrag nicht geeignet ist für gerechte Mietzinsrichtlinien. Es ist wichtig, dass die Gemeinden ihre Mietzinsrichtlinien regelmässig überprüfen. Es ist wichtig, dass wir mit den Mietzinsrichtlinien Menschen nicht verdrängen wollen. Es gibt in der Schweiz und auch im Kanton Bern die freie Wohnsitzwahl. Eine Person, die in einer Gemeinde verwurzelt ist, soll nicht wegziehen müssen, weil keine Wohnung frei ist, die innerhalb dieser Mietzinsrichtlinien ist.
Aber man muss schon sehen: Es gab eine grosse wissenschaftliche Auseinandersetzung zu diesen Mietzinsrichtlinien. Eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz, gemeinsam mit der SKOS, hat ergeben, dass es sehr viele Indikatoren gibt, die darauf hindeuten, ob man Mietzinsrichtlinien anpassen muss und unter Umständen auch, wie genau. Wenn man dies jetzt ins Gesetz hineinschreiben würde, würde dies heissen, dass wir die Bestandesmieten der Gemeinden nicht mehr anschauen würden. Wir würden die Mietzinsrichtlinien dann anpassen müssen, wenn die Angebotsmieten zu hoch sind.
Ich rede jetzt für Ostermundigen. Wir haben eine Sozialhilfequote von 7 Prozent und mehr. Gleichzeitig sind wir eine Gemeinde mit einem massiven Entwicklungsschub. Durch die hohe Sozialhilfequote haben wir wenig Steuersubstrat. Das heisst, wir kommen auch immer wieder in Bedrängnis, genügend Hilfssysteme finanzieren zu können, zum Beispiel in der frühen Förderung, in der Schulsozialarbeit etc., die eigentlich genau von dieser Personengruppe gebraucht würden. Wir kommen dabei wirklich in den Clinch.
Das heisst: Eine Gemeinde muss die Sozialhilfequote irgendwie senken können, auch mit der Entwicklung der Gemeinde. Gleichzeitig muss man aber schauen, dass man die Menschen nicht verdrängt. Es ist extrem komplex, hier eine gute, faire Mischung hinzukriegen. Wir führen jetzt in Ostermundigen eine Studie durch, mit der wir genau dies untersuchen. Wir wollen auch künftig unsere soziale Verantwortung im Kanton Bern wahrnehmen. Es geht nicht darum, dass wir keine Sozialhilfebeziehenden mehr wollen, aber vielleicht wären 5 Prozent die Grenze, bei der man sagen kann: Wir haben noch genug Mittel, um die Personen, die es brauchen, die sozial schwach aufgestellt sind, anständig zu fördern, so, wie sie es brauchen, wie sie es verdienen, damit sie einen möglichst chancengerechten Start haben.
Diese Bestimmung ist also aus Sicht der GLP inhaltlich wirklich absolut nicht unterstützenswert, und aus Sicht von Ostermundigen erst recht nicht. Merci, wenn Sie diesen Antrag ablehnen.