Benedikt Würth · M-E
Mit diesem Beschluss 3 ergänzen wir unseren seinerzeitigen Bundesbeschluss zur Fliegerbeschaffung. Wir haben diesen Beschluss vor vier Jahren gefasst. Wir haben jetzt den Verpflichtungskredit mit Artikel 2a ergänzt. Damals, vor vier Jahren, haben wir einerseits 6,035 Milliarden Franken für die Beschaffung beschlossen und bauliche Massnahmen für 120 Millionen Franken. Jetzt haben wir im Grunde genommen, und da verweise ich auf die Botschaft, im Wesentlichen die aufgelaufene Teuerung per Ende 2025 mit dieser zusätzlichen Bestimmung, mit Artikel 2a erfasst.
Um was geht es mir hier? Ich schlage vor, dass wir Artikel 3 des Bundesbeschlusses, wo es um die Teuerung geht, mit einem Artikel 3a ergänzen und klar festhalten, dass Zusatzkredite für teuerungsbedingte Mehrkosten nach Abschluss der Beschaffung dem Rat vorgelegt werden. Das deckt sich mit unserem Finanzhaushaltgesetz, Artikel 27 Absatz 2.
Es ist mir nicht ganz erklärlich, wieso der Bundesrat nicht darauf baut. Mit der Armeebotschaft verweist er auf Artikel 27 Absatz 1. Dort geht es darum, dass man einfach generell, wenn sich Mehrbedarf manifestiert, dem Rat Zusatzkredite unterbreitet. Aber es gibt auch die spezifische Bestimmung von Artikel 27 Absatz 2, wo es um teuerungs- und währungsbedingte Mehrkosten geht. Dort kann - sagt das Gesetz - das Zusatzkreditbegehren nach der Ausführung des Vorhabens unterbreitet werden. Das schiene mir hier völlig sachgerecht zu sein. Über den Wechselkurs, den wir damals im Bundesbeschluss definiert haben, mag ich nicht reden. Sie kennen die Geschichte, wir haben das damals bei 95 Rappen pro US-Dollar angebunden. Das spielt jetzt hier keine Rolle.
Meines Erachtens wäre das eine sehr zweckmässige Ergänzung. Das Ziel ist offensichtlich: Ich möchte bei diesen Armeebotschaften nicht immer wieder diese Teuerungsdiskussionen führen. Denn das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, dass wir das nach der Beschaffung, nach dem Abschluss des Vorhabens beraten können.
Dem Ganzen war der seinerzeitige Planungsbeschluss vorgelagert, der durch die Volksabstimmung ging. Damals sprach man von einem Finanzvolumen - Finanzvolumen ist kein finanzrechtlicher Begriff -, man sprach in diesem Planungsbeschluss von grosser Tragweite von 6 Milliarden Franken. Man hat aber auch - und das muss hier nochmals deutlich gesagt werden - eine Indexierung in diesen Planungsbeschluss integriert. Darum deckt sich dieser Antrag natürlich auch mit dem seinerzeitigen Planungsbeschluss, der durch die Volksabstimmung ging.
Ich muss einräumen: Wir hätten dies eigentlich schon im Mitbericht der Finanzkommission bringen können. Ich habe das damals so nicht realisiert. Aber in der Vorbereitung der heutigen Debatte ist mir klar geworden: Wir machen uns manchmal in diesen Fragen das Leben schon unnötig schwer und kompliziert. Wir könnten hier gestützt auf dem geltenden Finanzhaushaltgesetz eine einfache Lösung treffen. Mein Motto ist in diesem Kontext: besser einfach als kompliziert.