Barbara Keller · Sozialdemokratische Partei
Barbara Keller (SP) für die Fraktion: Der 14. Juni ist nicht irgendein Datum. Er steht für den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung, für den Frauenstreik von 1991 und für den anhaltenden Einsatz für tatsächliche Gleichstellung. Spätestens seit dem feministischen Streik von 2019, als hunderttausende Menschen in der ganzen Schweiz auf die Strasse gingen, ist der 14. Juni zu einem der wichtigsten politischen Mobilisierungstage unseres Landes geworden. Jahr für Jahr erinnern Demonstrationen daran, dass Gleichstellung noch immer keine Selbstverständlichkeit ist.
Seine historische, gesellschaftliche und politische Bedeutung macht den 14. Juni zu einem besonderen Tag im demokratischen Kalender der Schweiz. Genau deshalb braucht es Planungssicherheit. Der Gemeinderat verweist darauf, dass bisher jeweils Lösungen gefunden worden seien. Doch seine Antwort zeigt gleichzeitig, weshalb das Anliegen berechtigt ist.
Es braucht Absprachen, Nutzungskonflikte müssen gelöst werden und jedes Jahr stellt sich die Frage erneut. Dass für 2026 eine Lösung mit dem Frauenlauf gefunden wurde, begrüssen wir natürlich, aber eine Lösung im Einzelfall ersetzt keine langfristige Absicherung. Wer die Bedeutung des 14. Junis anerkennt, sollte auch bereit sein zu prüfen, wie diese Bedeutung dauerhaft und verlässlich berücksichtigt werden kann. Hinzu kommt eine besondere Rolle der Stadt Bern. Als Bundesstadt trägt Bern eine Verantwortung für demokratische Sichtbarkeit von Anliegen, die weit über die Stadtgrenzen hinausreichen. Der Bundesplatz ist der politische, symbolische Platz unseres Landes.
Der feministische Streik hat sich längst als eine der grössten gesellschaftlichen Bewegungen der Schweiz etabliert. Es ist deshalb nur folgerichtig zu prüfen, wie diesem Anlass organisatorisch und rechtlich Rechnung getragen werden kann. Und schliesslich geht es hier nicht um die Einführung einer Sonderregelung, sondern um einen Prüfantrag. Das Postulat verlangt lediglich, mögliche Wege aufzuzeigen und deren Vor- und Nachteile zu prüfen.
Dass andere datumsgebundene Kundgebungen heute keine vergleichbaren Regelungen kennen, ist deshalb kein überzeugendes Gegenargument. Wo sachliche Gründe bestehen, eine einzigartige historische Verankerung, eine nationale Ausstrahlung und eine aussergewöhnliche gesellschaftliche Bedeutung, da darf man durchaus prüfen, ob es besondere Lösungen braucht. Wer anerkennt, dass der 14. Juni ein besonderer Tag ist, sollte auch bereit sein zu prüfen, über besondere Instrumente nachzudenken. Deshalb bitten wir euch, dieses Postulat zu überweisen. Herzlichen Dank.