Martin Schmid · FDP-Liberale
Herr Kollege Rieder, Sie haben insoweit recht, als Sie darauf hinweisen, dass es Swissgrid in den letzten Jahren nicht gelungen ist, das Netz genügend auszubauen. Leider können wir das Rad nicht zurückdrehen. Sie wissen es genau: Die Netze gehörten früher den Überlandwerken, den Produzenten, und im Zuge der damaligen Strommarktliberalisierungs-Debatte wurde das dann aufgetrennt. Es war natürlich einfacher, wenn jemand vom Bündner Elektrizitätswerk einem Bündner Bauern zu erklären hatte, dass eine Leitung gebaut wird. Wenn heute jemand aus Laufenburg kommt, um dies den Bauern im Tal zu erklären - ich glaube, man versteht schnell, dass dies natürlich schwieriger ist, wenn die lokale Verankerung fehlt. Ich gebe aber offen zu, dass das Geschichte ist.
Wir haben in diesem Rat vor einiger Zeit ja schon einmal eine Netzvorlage beschlossen, in der wir diese Änderungen teilweise vorgenommen haben. Diese haben sich dann in der Praxis als unwirksam erwiesen. Ich glaube, da muss der Bundesrat, da müssen wir als Parlament auch selbstkritisch sein. Wir haben bereits einen Versuch unternommen, und wir sehen: In der Praxis kommen wir nicht zum Ziel. Die Interessenabwägungen sind bei Freileitungsprojekten extrem schwierig. Ich glaube, das wissen wir alle. Es gibt sehr viele Interessen, die zu berücksichtigen sind.
Der Bundesrat will am geltenden Recht festhalten; der Nationalrat hat nur den Freileitungsgrundsatz ins Gesetz geschrieben, und die Kommissionsmehrheit unternimmt aus meiner Sicht einen Versuch, zwischen diesen Positionen eine Lösung zu finden, die möglichst vielen Interessen gerecht wird, indem sie nämlich sagt, dass die Freileitungen ausserhalb der Bauzone erstellt werden sollen. Dort soll der Freileitungsgrundsatz gelten. Sehen Sie: Über 90 Prozent aller Leitungskilometer befinden sich ausserhalb der Bauzone. Das heisst, bei über 90 Prozent der Sachverhalte lösen wir einen Teil des Problems.
Es ist zugegebenermassen zu berücksichtigen, dass auch beim Antrag der Mehrheit in der Bauzone - und da habe ich eine andere Interpretation als Kollege Rieder - bei einer sachgerechten Anwendung des Gesetzes die Erdverkabelung trotzdem einmal angeschaut werden muss. Denn sonst würde die Erwähnung in Absatz 1, dass die Leitung auch als Erdverkabelung geführt werden kann, gar keinen Sinn machen. Das wäre obsolete Gesetzgebung. In diesem Sinne haben wir dort eine Verankerung, dass eben auch in den Bauzonen Erdverkabelungen möglich sind. Das ist ein Entscheid. Im Unterschied dazu gilt ausserhalb der Bauzone beim Antrag der Mehrheit das Freileitungsprinzip. Hier haben wir dann zu entscheiden.
Der Antrag der Minderheit geht natürlich noch viel weiter. Es ist richtig, sie gibt weitere Pflichten vor. Sie erwähnt weitere Sachverhalte, das NHG wird erwähnt, die Erhaltung von Biotopen, die Bündelung mit anderen Infrastrukturvorhaben. Die Minderheit geht einfach noch weiter und schreibt diese Interessenabwägung ins Gesetz. Aus meiner Sicht kann diese entfallen. Solange die privaten Dienstbarkeiten, Rechte vorhanden sind, ist diese Interessenabwägung natürlich nicht mehr vorzunehmen.
Herr Kollege Rieder, dort wo aber keine Rechte mehr bestehen, muss gemäss Bundesgerichtsurteil 2011, 2012 sowieso ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Innerhalb der Bauzone ist dann aus meiner Sicht bei einem Plangenehmigungsverfahren weiterhin diese Interessenabwägung vorzunehmen, weil das ein Vorverfahren ist.
Die Kommissionsmehrheit macht einen Schritt in Richtung Nationalrat, geht aber nicht so weit, geht allerdings weiter als der Bundesrat in seinem Vorschlag und nimmt auch Teile der Vernehmlassungskritik auf.
Ich persönlich bin der Überzeugung, dass der Antrag der Mehrheit eine gute Lösung ist, weil er in der Praxis in über 90 Prozent der Fälle das Problem löst. Zugegebenermassen wird es innerhalb der Bauzone auch in Zukunft vermehrt Abklärungen brauchen. Aber das sind viel weniger Leitungskilometer als im übrigen Gebiet.
Aus diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, hier mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen.