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Michelle Lachenmeier · Grüne

de
Grosser Rat (BS)18.05.2022

In der aktuellen Ausgabe der Allgemeinen Juristischen Praxis (AJP), das ist eine renommierte Fachzeitschrift, ist der folgende Artikel zu lesen: Algorithmen als Hilfsmittel und Schreckensgespenst. Es geht in diesem Artikel von Strafrechtsprofessorin Simmler um die präventive Polizeiarbeit und darum, dass die rechtswissenschaftliche und auch die rechtspolitische Debatte bei der Entwicklung der kantonalen Bedrohungsmanagements, aber auch beim Einsatz von technischen Tools zum Zwecke dieser Prävention hinterherhinkt. Die Professorin unterscheidet, wie auch in der Antwort der Regierung, zwischen raum-, zeitbezogenen und zwischen personenbezogenen Predictive Policing-Instrumenten. Bei den einen geht es eben darum, historische Daten, Orte und Zeiten auszumachen und dann festzustellen, wo ein erhöhtes Kriminalitätsrisiko zum Beispiel für Einbrüche besteht. Hier ist vor allem PRECOBS ein bekanntes Instrument. Die personenbezogenen Tools, da gibt es zum Beispiel das ODARA, diese dienen dann der Gefährlichkeitsevaluation von einzelnen Personen. Die Regierung hat geantwortet, dass diese zehn genannten Instrumente zurzeit in Basel noch nicht im Einsatz sind, aber für die Zukunft kann das ja nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich hier um eine sehr komplexe rechtliche, aber auch eine komplexe technische Materie und die Motion ist, das wurde bereits gesagt, keine Verhinderungs- oder Verbotsmotion, sondern es geht eben darum, dass wir dieses komplexe Thema jetzt auch rechtspolitisch aufnehmen und dass wir nicht der rechtswissenschaftlichen Debatte dann am Schluss hinterherhinken. Es geht jetzt auch nicht darum, dass man auf Vorrat legiferieren soll, sondern wir sind eigentlich bereits schon in der Legiferierung drin, denn es wurde angetönt, dass die Regierung im Rahmen des IDG-Ratschlags auch eine Anpassung des Polizeigesetzes vorgeschlagen hat. Im Polizeigesetz soll neu eine gesetzliche Grundlage eingeführt werden, wonach die Polizei Profiling im datenschutzrechtlichen Sinn durchführen darf. Unter Profiling wird im datenschutzrechtlichen Sinn die automatisierte Auswertung von Informationen, um wesentliche persönliche Merkmale zu analysieren oder um Entwicklungen vorauszusagen, verstanden. Es stellt sich also die Frage, inwiefern Algorithmen-basierte Tools und Formen der künstlichen Intelligenz im Bereich der vorhersagenden Polizeiarbeit eben auch unter diese Legaldefinition des Profiling in das Datenschutzrecht fallen. Da es bei solchen Instrumenten um das Bearbeiten von Personendaten geht, braucht es eine gesetzliche Grundlage, das wurde bereits ausgeführt. Wie konkret und ausführlich eine solche gesetzliche Grundlage sein muss, ist natürlich wieder eine rechtliche und aber auch eine politische Frage, die geklärt werden muss. Es scheint daher sinnvoll, wenn wir die Motion nun als Anzug umwandeln und sie dann der JSSK überweisen. Die JSSK, das hat Thomas Gander auch erwähnt, ist eben jetzt daran, auch das Polizeigesetz anzupassen und die JSSK kann dann auch der Frage nachgehen, wie das zusammengeht, diese Algorithmen-basierte Instrumente mit dem Begriff des Profiling, das eben neu in das Polizeigesetz eingefügt werden soll. Ob nun Algorithmen lediglich ein Hilfsmittel oder eben doch ein Schreckensgespenst sind, kann ich nicht abschliessend beantworten. Als Politikerin ist es aber für mich von Bedeutung, dass algorithmische Entscheidungssysteme in der Öffentlichkeit eher kritisch aufgenommen werden und dass hier ein grosses Unbehagen besteht. Der Grund dafür sind sicher einerseits fehlende technische Kenntnisse und auch die zunehmende Sensibilität hinsichtlich des Datenschutzes und auch der Wunsch nach Transparenz, woher die Daten kommen, mit welchen dann diese Systeme und Tools gefüttert werden. Ich schliesse mich daher auch dem Fazit des AJP-Artikels an: Möchte man technische Hilfsmittel verwenden, muss man es nicht nur schaffen, diese geeignet zu implementieren und die Mitarbeitenden für einen kritischen Umgang zu sensibilisieren, sondern man muss vielmehr auch die Öffentlichkeit mitnehmen. Und ich denke, dass es daher wichtig ist, dass wir uns auch in der JSSK mit diesem Thema befassen und so auch eine notwendige Debatte darüber führen können. In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie die Motion umwandeln und an die JSSK überweisen.

Transcript
bs.recapp.ch
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0