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ML

Michelle Lachenmeier

Former member
Die GrünenGrün-Alternatives Bündnis
Grosser RatKleinbasel
Mandate
Party
Die GrünenSource: Grüne
Parliamentary group
Grün-Alternatives Bündnis
Electoral district
Kleinbasel
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Language
German
References & source
Wikidata
Q99658776
Source body
BS
Record updated
30.08.2026
First imported
14.08.2025
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No recorded votes.

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Speeches(132)
  1. Speech
    Speech
    Grosser Rat
  2. Speech
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    Grosser Rat

    beantragt den Anzug stehen zu lassen.

  3. Speech
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    Grosser Rat

    In der aktuellen Ausgabe der Allgemeinen Juristischen Praxis (AJP), das ist eine renommierte Fachzeitschrift, ist der folgende Artikel zu lesen: Algorithmen als Hilfsmittel und Schreckensgespenst. Es geht in diesem Artikel von Strafrechtsprofessorin Simmler um die präventive Polizeiarbeit und darum, dass die rechtswissenschaftliche und auch die rechtspolitische Debatte bei der Entwicklung der kantonalen Bedrohungsmanagements, aber auch beim Einsatz von technischen Tools zum Zwecke dieser Prävention hinterherhinkt. Die Professorin unterscheidet, wie auch in der Antwort der Regierung, zwischen raum-, zeitbezogenen und zwischen personenbezogenen Predictive Policing-Instrumenten. Bei den einen geht es eben darum, historische Daten, Orte und Zeiten auszumachen und dann festzustellen, wo ein erhöhtes Kriminalitätsrisiko zum Beispiel für Einbrüche besteht. Hier ist vor allem PRECOBS ein bekanntes Instrument. Die personenbezogenen Tools, da gibt es zum Beispiel das ODARA, diese dienen dann der Gefährlichkeitsevaluation von einzelnen Personen. Die Regierung hat geantwortet, dass diese zehn genannten Instrumente zurzeit in Basel noch nicht im Einsatz sind, aber für die Zukunft kann das ja nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich hier um eine sehr komplexe rechtliche, aber auch eine komplexe technische Materie und die Motion ist, das wurde bereits gesagt, keine Verhinderungs- oder Verbotsmotion, sondern es geht eben darum, dass wir dieses komplexe Thema jetzt auch rechtspolitisch aufnehmen und dass wir nicht der rechtswissenschaftlichen Debatte dann am Schluss hinterherhinken. Es geht jetzt auch nicht darum, dass man auf Vorrat legiferieren soll, sondern wir sind eigentlich bereits schon in der Legiferierung drin, denn es wurde angetönt, dass die Regierung im Rahmen des IDG-Ratschlags auch eine Anpassung des Polizeigesetzes vorgeschlagen hat. Im Polizeigesetz soll neu eine gesetzliche Grundlage eingeführt werden, wonach die Polizei Profiling im datenschutzrechtlichen Sinn durchführen darf. Unter Profiling wird im datenschutzrechtlichen Sinn die automatisierte Auswertung von Informationen, um wesentliche persönliche Merkmale zu analysieren oder um Entwicklungen vorauszusagen, verstanden. Es stellt sich also die Frage, inwiefern Algorithmen-basierte Tools und Formen der künstlichen Intelligenz im Bereich der vorhersagenden Polizeiarbeit eben auch unter diese Legaldefinition des Profiling in das Datenschutzrecht fallen. Da es bei solchen Instrumenten um das Bearbeiten von Personendaten geht, braucht es eine gesetzliche Grundlage, das wurde bereits ausgeführt. Wie konkret und ausführlich eine solche gesetzliche Grundlage sein muss, ist natürlich wieder eine rechtliche und aber auch eine politische Frage, die geklärt werden muss. Es scheint daher sinnvoll, wenn wir die Motion nun als Anzug umwandeln und sie dann der JSSK überweisen. Die JSSK, das hat Thomas Gander auch erwähnt, ist eben jetzt daran, auch das Polizeigesetz anzupassen und die JSSK kann dann auch der Frage nachgehen, wie das zusammengeht, diese Algorithmen-basierte Instrumente mit dem Begriff des Profiling, das eben neu in das Polizeigesetz eingefügt werden soll. Ob nun Algorithmen lediglich ein Hilfsmittel oder eben doch ein Schreckensgespenst sind, kann ich nicht abschliessend beantworten. Als Politikerin ist es aber für mich von Bedeutung, dass algorithmische Entscheidungssysteme in der Öffentlichkeit eher kritisch aufgenommen werden und dass hier ein grosses Unbehagen besteht. Der Grund dafür sind sicher einerseits fehlende technische Kenntnisse und auch die zunehmende Sensibilität hinsichtlich des Datenschutzes und auch der Wunsch nach Transparenz, woher die Daten kommen, mit welchen dann diese Systeme und Tools gefüttert werden. Ich schliesse mich daher auch dem Fazit des AJP-Artikels an: Möchte man technische Hilfsmittel verwenden, muss man es nicht nur schaffen, diese geeignet zu implementieren und die Mitarbeitenden für einen kritischen Umgang zu sensibilisieren, sondern man muss vielmehr auch die Öffentlichkeit mitnehmen. Und ich denke, dass es daher wichtig ist, dass wir uns auch in der JSSK mit diesem Thema befassen und so auch eine notwendige Debatte darüber führen können. In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie die Motion umwandeln und an die JSSK überweisen.

  4. Speech
    Speech
    Grosser Rat

    Ich bitte Sie einmal mehr, sich für die Finanzierung des Winterbetriebs der Kindertankstellen auszusprechen und dieses Budgetpostulat zur Erfüllung zu überweisen. Ich muss meinem Vorredner leider widersprechen. Die Drittmittel, die der Regierungsrat in seiner Antwort erwähnt, belaufen sich auf nur Fr. 10'000, und der Verein hat diese einmalig von der Bürgergemeinde Basel erhalten. Diese Gelder wurden aber bereits für den Winterbetrieb 2021/22 gebraucht. Wir erinnern uns, dass für den Winterbetrieb 2021 keine staatlichen Gelder zur Verfügung gestellt wurden. Diese Drittmittel stehen darum nicht mehr zur Verfügung für das Jahr 2022, das heisst für die Monate September bis Dezember 2022 gibt es keine Drittmittel. Das Angebot wurde auch im Winter sehr stark genutzt. Die Robi Spielaktionen hat das auch mit Zahlen ausgewiesen. Es ist ein sehr wichtiges Angebot. Daher wurden die Kindertankstellen auch nicht geschlossen, sondern sie wurden auf eigenes Kostenrisiko weitergeführt. Es ist richtig, dass im Moment zur Diskussion steht, wo die Kindertankstellen angesiedelt werden sollen. Die Robi Spielaktionen sind der Meinung, dass es sich um offene Kinder- und Jugendarbeit handelt und somit beim ED richtig angesiedelt wäre. Es gibt aber auch Verbindungen zur Gesellschaft. Es geht eben darum, dass ein gemeinsamer Sozialraum geschaffen wird, das heisst, es sind auch Aspekte der Quartierarbeit drin. Deshalb wird diskutiert, ob es beim PD besser angesiedelt wäre. Bis aber diese Zuständigkeiten und die Finanzierung geklärt sind, muss unbedingt sichergestellt werden, dass das Angebot aufrecht erhalten werden kann, auch in der zweiten Jahreshälfte und im Winter 2023. Aufgrund diese Ausgangslage bitte ich Sie wirklich, dieses Budgetpostulat zu überweisen, sonst droht wirklich die Schliessung. Die Claramatte wird unterstützt von einem kleinen Verein von Anwohnerinnen und Anwohnern. Sie können aber nicht einfach in die Bresche springen und Fr. 50'000 finanzieren. Ich finde es wichtig, das Budgetpostulat zu überweisen, damit es auch wirklich ein klarer Auftrag an die Regierung ist und deutlich wird, dass wir schon erwarten, dass die Gelder auch für das Budget 2023 wirklich eingestellt werden. Regierungsrätin Tanja Soland hat sich so geäussert, dass durchaus Grund zur Hoffnung besteht, aber ich plädiere trotzdem dafür, das Budgetpostulat für 2022 zu überweisen, um damit klar zum Ausdruck zu bringen, dass es auch 2023 weitegeführt werden soll.

  5. Speech
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    Grosser Rat

    Der Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband fahren wieder einmal grosses Geschütz auf, wenn es wie in diesem Anzug darum geht, Frauen und Schwangere besserzustellen. Es sei unfair, wenn Mitarbeiterinnen des Kantons einen vorgeburtlichen Mutterschutz erhalten, und die Forderung könnte auch bald private Arbeitgeber treffen. Mit diesem immer gleichen Argument wird gegen eine Anpassung des hiesigen Personalrechts argumentiert, dies obwohl diese Anpassung in unseren Nachbarländern längst zum Standard gehört. Sollte ein vorgeburtlicher Mutterschutz für Kantonsangestellte eingeführt werden, wäre es selbstverständlich wünschenswert, wenn diese "Ungleichbehandlung" mittelfristig beseitigt wird, indem alle Frauen und Schwangere von einem vorgeburtlichen Mutterschutz profitieren können. Der Anzug nimmt ein wichtiges Anliegen auf. Die Wochen ummittelbar vor der Geburt sind sehr wichtig für die Gesundheit der Mutter aber auch für die Gesundheit des Ungeborenen. Die Schwangerschaft ist ein Ausnahmezustand, aber sie ist eben keine Krankheit und für jede Frau sehr individuell. Viele Frauen werden tatsächlich einige Wochen vor der Geburt krankgeschrieben und müssen nicht mehr arbeiten. Viele Frauen fühlen sich aber gar nicht krank und sie wollen auch eigentlich gar nicht krankgeschrieben werden oder sie haben Hemmungen, sich krankschreiben zu lassen, weil sie eben nur schwanger sind. Genau das ist der Punkt. Ganz unabhängig davon, ob eine Frau nun krank ist oder nicht, in den Wochen vor der Geburt ist es wichtig, dass die Schwangeren sich ausruhen können. Sie müssen ihre Kräfte sammeln und ihre Reserven wieder auffüllen und sich auf das vorbereiten, was nachher kommt, nämlich eine sehr anstrengende Zeit. Sie werden mit grosser Wahrscheinlichkeit an ihre persönlichen Grenzen kommen. Ich spreche nicht nur von der Geburt, sondern auch von den Wochen danach, von den vielen schlaflosen Nächten, dem Stillen und alles, was dazugehört. Eine Schwangere soll, ohne dass sie sich irgend jemandem gegenüber rechtfertigen muss, in den Wochen vor der Geburt zu Hause ihre Beine hochlagern dürfen. Im jetzigen System kann sie das nicht. Die Kantonsangestellten können heute zwar vorgeburtlichen Mutterschutz einziehen, diese Wochen gehen aber auf Kosten des Mutterschaftsurlaubs. Der Mutterschaftsurlaub ist ohnehin schon viel zu kurz. Jede Familie, die es sich irgendwie leisten kann, verlängert daher den Mutterschaftsurlaub freiwillig. Es ist nicht mehr als recht, dass der Kanton bereits heute 16 Wochen gewährt und nicht nur die vorgeschriebenen 14 Wochen. Selbst diese 16 Wochen finde ich persönlich immer noch sehr kurz. Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Frauen auf die zwei vorgeburtlichen Wochen verzichten, weil sie diese zwei Wochen eben nach der Geburt brauchen. Insofern ist es auch richtig, dass der Anzug hier von einer Kürzung des Mutterschaftsurlaubs spricht. Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass wir hier einen Anzug und keine Motion behandeln, dass der Anzug gewisse Dingen offen lässt und ein Interpretationsspielraum besteht, ist nicht weiter tragisch. Die Regierung kann eine Auslegeordnung machen, einen konkreten Regulierungsvorschlag vorlegen oder eben auch zum Schluss kommen, dass sie keine Anpassung möchte. Auch die Frage der Freiwilligkeit wurde explizit aufgenommen. Der Anzug gibt eben nicht vor, dass diese Lösung zwingend sein muss, sondern er fragt danach, welche Lösung die beste ist. Ich persönlich bevorzuge nach jetzigem Stand auch eher eine freiwillige Lösung, weil ich auch denke, dass es gute Gründe gibt, dass eine Frau bis zum letzten Tag vor der Geburt noch arbeiten möchte. Selbstverständlich könnte der Kanton als Arbeitgeber bei dieser Lösung weiterhin den vollen Lohn bezahlen, es zwingt ihn niemand dazu, nur 80% des Lohns zu bezahlen. Auch hier kann nicht von einer finanziellen Schlechterstellung die Rede sein. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Anzug zu überweisen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 16.04.2026
  • Version 2
    16.04.2026 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0