Bruno Cozzio · Die Mitte
Cozzio-Uzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.
Ich kann mich bei dieser Motion kurzhalten: Verlangt eine Motion eine Anpassung eines Gesetzes, die schlicht nicht nötig ist, kann auf sie verzichtet werden. Die Forderung der Motionärin ist bereits heute im Gesetz so geregelt, dass die Entscheidungskompetenz – sprich die Hoheit über die Planung, Gestaltung und bauliche Umsetzung – wie bei allen anderen Kantonsstrassen auch auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen beim Kanton liegt. Dass der Kanton dabei dem städtischen Tiefbauamt mittels einer Vereinbarung die Rolle des Projektverfassers und der örtlichen Bauleitung überträgt, ist sinnvoll. So kann örtliches Wissen ideal eingesetzt werden. Im Prinzip wird das Gleiche in anderen Gemeinden des Kantons mit externen Ingenieurbüros vor Ort gemacht. Dort wie auch in der Stadt St.Gallen ist und bleibt der Kanton in der Hoheit über die Planung, Gestaltung und bauliche Umsetzung.
Eine Gesetzesanpassung ist unnötig. Wird die Arbeit nicht in der gewünschten Qualität und Art ausgeführt, kann der Kanton die Vereinbarung kündigen, so, wie er auch externe Ingenieurbüros, die die Aufträge nicht erfüllen, nicht mehr berücksichtigen wird.