Friedrich von Toggenburg · Die Mitte
Kantonsrat (SG)03.03.2026Mitglied des Kantonsrates
von Toggenburg-Buchs beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion:
- Art. 2 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Das zuständige Departement
fördert gemeinsam mit weiteren zuständigen Stellen des Kantonskoordiniert die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 (Behindertenrechtskonvention).»; - Abs. 2 Bst. b zu streichen;
- den Artikeltitel wie folgt zu formulieren: «
Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit BehinderungenKoordination».
Auch wenn wir die Aufnahme der UN-BRK in das kantonale Recht ausdrücklich begrüssen, sehen wir die Aufgabe des Kantons v.a. in der Koordination und nicht in der direkten Beratung. In diesem Bereich gibt es bereits Angebote von etablierten Organisationen, wie z.B. Procap und Pro Infirmis, die solche Beratungsleistungen bereits in guter Qualität erbringen. Eine zusätzliche staatliche Beratungsstelle würde diese konkurrenzieren und schwächen.